Psst, geheim – das württembergische Wahlgesetz wird reformiert

Ein Kommentar

26. März 1868 | „Nach §. 143 wird folgender Paragraph eingeschaltet: „Die Wahlen erfolgen durch geheime Stimmgebung.“ So spröde sich ein zentraler Satz der württembergischen Wahlrechtsreform von 1868 liest, so bewegt war die Zeit, in welcher er formuliert worden war. Vier Jahre zuvor war Württembergs langjähriger Potentat, Wilhelm I. verstorben, der zwar weitgehend verfassungstreu regiert hatte, jedoch im Grunde seines Wesens ein autoritär Handelnder gewesen war. Den Staffelstab an der Spitze des Ländles übernahm sein Sohn Karl, dessen weicherer Charakter durch kommende machtpolitische Krisen und Entscheidungen aufgerieben wurde. In der großen militärischen Entscheidungsschlacht von Königsgrätz zwischen dem aufstrebenden Preußen und Österreich im Jahre 1866 hatte sich Württemberg auf die Seite des südlichen Nachbarn geschlagen. Ein strategischer Fehler, der letztendlich die Souveränität Württembergs vollends abschmelzen ließ. König und Regierung sahen sich gezwungen, dem von Preußen dominierten Norddeutschen Bund und dem zunächst geheimen „Schutz und Trutzbündnis“ beizutreten.

Ein Zentrum würrtembergischer Politik des 19. Jahrhunderts: Das Stuttgarter Ständehaus (Bildnachweis: Marbacher Literaturarchiv/Dt. Schillergesellschaft)
Ein Zentrum württembergischer Politik des 19. Jahrhunderts: Das Stuttgarter Ständehaus (Bildnachweis: Marbacher Literaturarchiv/Dt. Schillergesellschaft).

Auch innenpolitisch war einiges in Bewegung geraten: Kurz nach Königsgrätz war die Deutsche Partei gegründet worden, welche die eingeleitete Entwicklung begrüßte. Als auf Bismarcks Betreiben hin die süddeutschen Länder in der Zollverein integriert wurden, waren besonders die dadurch bevorteilten schwäbischen Unternehmer vom indirekten Abgesang württembergischer Eigenständigkeit angetan – Stichwort: freier Warenverkehr. Zugleich nutzte die wachsende Arbeiterbewegung die deutsche Einigung, um Kräfte zu bündeln und mit der sozialdemokratischen Partei den Kampf für den Sozialismus und um die Parlamente aufzunehmen.

Am 26. März 1868 wurde das Wahlgesetz in Württemberg mit den übrigen Staaten des Norddeutschen Bundes – exklusive Preußen – in Einklang gebracht. Das bedeutete fortan, dass auch im Reiche König Karls die Zweite Kammer direkt, geheim und gleich gewählt wurde. Der alte einschränkende Passus, dass nur Steuerzahler das Wahlrecht ausüben dürfen, entfiel somit; Frauen blieb jedoch das Recht auf demokratische Mitbestimmung bis nach der Revolution von 1918/19 verwehrt.

Die Reform brachte dem Wahlvolk ein kleines Plus an Mitbestimmung, ließ in weiten Teilen allerdings Wünsche offen. Beispielhaft dafür: „Art. 25 Die Wähler erhalten weder für Zeitversäumnis, noch für Zehrungs- und Reiseaufwand eine Entschädigung.“

Eigentlich schade, oder?


Zum Weiterlesen und -forschen:

/// Eine Beerdigung wird zum stillen Protest: Mehr hierzu am 3. April.

Eine Antwort auf „Psst, geheim – das württembergische Wahlgesetz wird reformiert“

  1. Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat usw. wären verwirklicht, weil die Staatsorgane an Recht und Gesetz gebunden wären. Schriftstücke wie Verfassung bzw. Grundgesetz würden das machen, meinen sinngemäß „Schlaue“ …. und das Grundgesetz sei Gottes Wille (s. Präambel). Irrtümlicherweise wurde übersehen, dass Schriftstücke untätig sind und es wurde vergessen, die Denkweisen der Verantwortlichen an Recht und Gesetz zu binden, z.B. mit Bürgergerichten- https://www.change.org/p/strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren.
    Die Wahrheit über unsere Gesellschaft erfahren wir dort, wo Menschen auf verantwortliches Handeln angewiesen sind, z.B. in der Lebensmittelproduktion, im Gesundheitswesen, in der Rechtspflege und im Finanzwesen.
    Das Zulassungssystem wird von der Industrie manipuliert, wodurch Krankheit und Tod hinzunehmen sind- https://www.youtube.com/watch?v=qnwi4_fXS5Q. Der Tod mit Medizinprodukten ist auch wie in Konzentrationslagern des 3. Reiches hinzunehmen- http://news.doccheck.com/de/228007/implantate-immer-mehr-todesfaelle/. Die Computertomografie entspricht der 100- bis 1000-fachen Strahlendosis des konventionellen Röntgens- http://www.pm.ruhr-uni-bochum.de/pm2007/msg00110.htm oder der Strahlung der Atombombe von 1945- https://www.welt.de/wissenschaft/article1667375/Experten-warnen-vor-Computertomografie.html. Krebs und Tod sind hinzunehmen- http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Krebs_nach_niedrigen_Strahlendosen.pdf. Bestrahlungen des Kopfes führen auch zu Schlaganfällen und Demenz. Die Psychiatrie wird auch wie in Diktaturen missbraucht, siehe Mollath und http://www.psychiatrieopfer.de/seiten/Buch.html. Unsere Volksvertretung wird auch manipuliert- https://www.youtube.com/watch?v=y5FiOrJClts. Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen sind systemkonform durch „konsequente Manipulation“ bestätigte auch ein ehemaliger Richter (s. Internet). Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen fehlt wegen Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit- https://unschuldige.homepage.t-online.de/. Aus der Geschichte wurde nichts dazugelernt. Irreführende Propaganda bringt sicher Einzelnen Vorteile, brachte aber nie Gutes, siehe 3. Reich und DDR.

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