Hürden nehmen – Volksentscheide und -abstimmungen werden einfacher

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25. November 2015 | Sie sitzen morgens am Frühstückstisch und hören Rio Reiser singen, was er machen würde, wenn er König von Deutschland wäre: „Die Socken und die Autos dürften nicht mehr stinken!“ Er spricht Ihnen aus dem Herzen und sofort würden Sie Rio I. als Monarchen akzeptieren, wenn er nicht schon längst tot wäre; so tot wie Ihre Hoffnung auf geruchsfreie Straßen und Wohnzimmer? Nicht unbedingt: Bleiben Sie demokratisch gesinnt und schauen Sie in die Landesverfassung. Bereits in der ersten Fassung des Dokuments von 1953 regelten die Paragrafen 59 und 60, wie direkte Demokratie über Volksbegehren und Volksabstimmung ausgeübt werden konnten.

Volksbegehren, Volksabstimmung
Stinkende Autos und Socken? Ein Volksbegehren und eine Volksabstimmung könnten Abhilfe schaffen! (Collage: Hemberger)

Theoretisch, denn die Hürden waren hoch, sogar die höchsten in den alten Bundesländern. Ein Sechstel der Bevölkerung musste innerhalb von zwei Wochen auf Sammellisten ihre Unterstützung für ein Volksbegehren zum Ausdruck bringen. Dementsprechend zahnlos war dieses Verfahren. Ein erfolgreiches Volks-begehren zur Auflösung des Landtags in Folge der heftig diskutierten Gebietsreformen im Jahre 1971 blieb die absolute Ausnahme. Die Volksabstimmung über das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ wurde von der damaligen grünen-roten Landesregierung gestartet.

Sie wollen noch immer gegen stinkende Socken und Autos gesetzlich vorgehen? Was Sie tun können, verrät Ihnen die Landesverfassung in der geänderten Form vom 25. November 2015. Eine Möglichkeit ist der sogenannte Volksantrag, bei dem Sie innerhalb eines Jahres 0,5 % der wahlberechtigten Baden-WürttembergerInnen dazu bringen müssen, für Ihr Anliegen zu unterschreiben. Der Landtag muss sich sodann mit dem Thema beschäftigen und – wenn Sie einen Gesetzesentwurf eingereicht haben – über diesen abstimmen. Wird er abgelehnt, können Sie einen Volksentscheid beantragen. Das hätten Sie auch sofort machen können, doch müssen Sie sich hierfür stärker ins Zeug legen. Schreiben Sie nicht irgendwas, sondern einen handfesten Gesetzesentwurf mitsamt Begründung.  Anschließend müssen Sie 10.000 Unterschriften für den Zulassungsantrag sammeln und es bleiben Ihnen sechs Monate Zeit, 10 % der Wahlberechtigten vom „Anti-Socken-und-Autogestank-Gesetz“ zu überzeugen. Erfolg gehabt? Klasse, nun stimmt der Landtag über den Entwurf ab. Wird er abgelehnt, kommt es zur Volksabstimmung, bei der wiederum 20 % der Wahlberechtigten teilnehmen und Ihren Vorschlag mehrheitlich zustimmen müssen.

Fazit: Direkte Demokratie lässt Sie durchatmen und hält fit.


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