EinwanderInnen ins Rathaus! – Nei’geschmeckte von weit her übernehmen politische Verantwortung

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15. Januar 1989 | Gerne bezeichneten sie sich als „Exoten“, die mitten in und mit der deutschen Mehrheitsgesellschaft lebten, arbeiteten, liebten, lachten, stritten und sich vertrugen. Sie kamen aus Italien, Spanien, Jugoslawien, Griechenland, der Türkei, aus dem Iran; sie suchten Arbeit, Schutz vor politischer und religiöser Verfolgung, ein Leben in Würde und Freiheit. Traditionelle ArbeiterInnenviertel wie der Stuttgarter Osten wurden ab den 1960er Jahren zu einer zweiten Heimat für die EinwandererInnen. Dabei war es nicht immer leicht gewesen, wie die türkischstämmige Leyla Süngerli aus eigener Erfahrung zu berichten weiß: Ende der 1980er Jahre suchte sie mit ihrem Kind eine Sozialwohnung in Stuttgart und geriet an einen korrupten Beamten des Wohnungsamtes, der sich an der Wohnungsnot unter den EinwanderInnen systematisch bereicherte. Mutig deckte sie gemeinsam mit einem Redakteur der migrantischen „Stuttgarter Kanaken-Zeitung“ und weiteren HelferInnen diesen Missstand auf, der deutschlandweit Empörung auslöste. Nicht zuletzt diese Aktion bestärkte das Selbstbewusstsein der lokalen Migrantenszene und bildete die Grundlage für den nächsten Schritt, wie Shahla Blum anmerkte: EinwanderInnen sollten auch in der Kommunalpolitik endlich ernst genommen werden und in die Parlamente gewählt werden können.

 

Diesem Ziel verschrieb sich eine bunte Gruppe migrantischer und deutscher Aktivisten aus der Landeshauptstadt, die am 15. Januar 1989 als „Initiative EinwanderInnen ins Rathaus“ in das Licht der Öffentlichkeit trat. Rund 150 Menschen mit verschiedenen Pässen versammelten sich im „Theaterhaus“ diskutierten mit der Türkin Sevim Çelebi, der ersten Migrantin in einem deutschen Landesparlament (Westberlin). Am Ende der Veranstaltung stand eine Erklärung, die allgemein das Wahlrecht für alle in Deutschland lebende Menschen – unabhängig von Herkunft und Pass – einforderte, unter anderem für über 80.000 EinwanderInnen in Stuttgart.

Hinsichtlich der Kommunalwahlen im Herbst 1989 wollten die Aktiven konkret erreichen, dass EinwanderInnen mit deutschen Pass auf „wirklich sichere Listenplätze“ gesetzt werden, erinnert sich Harald Stingele, damals in der Wählerinitiative aktiv. Die Stuttgarter Grünen hatten beschlossen, auf die ersten 15 Plätzen ihrer Wahlliste zwei MigrantInnen mit deutschem Pass zu setzen – einige Mitglieder der Initiative „EinwanderInnen ins Rathaus“ kritisierten diese Entscheidung als „Alibi“ und zu unsicher. Letztendlich setzte die Basis der Grünen bei der endgültigen Aufstellung der Liste ein klares Signal: Initiativenmitglied Gordana Golubović wurde auf Platz 1  gewählt, Guillermo Apericio auf den zehnten und Shahla Blum auf den elften. Auch Leyla Süngerli wurde auf die Liste gesetzt.

Man wolle das „Sprachrohr der Migranten in Stuttgart“ werden, wie Shahla Blum das Ziel der Wählerinitiative zusammenfasste. Mit vielbeachteten Aktionen wie dem „Tag der deutschen Vielheit“, einem bunten Fest der Nationen im „Theaterhaus“ (Juni 1989), Umfragen unter den EinwanderInnen und Gesprächsrunden wirbelten die Mitglieder der Wahlinitiative den Wahlkampf auf und setzten gesellschaftliche Ausrufezeichen.

Der Ausgang der Kommunalwahl vom 22. Oktober 1989 – die Grünen errangen mit 12,4% der gültigen Stimmen sieben Sitze im Gemeinderat – ermöglichte Gordana Golubović und Shahla Blum die Möglichkeit, den Forderungen, Ideen und Projekten der migrantischen Bewegung in der Landeshauptstadt politisches Gewicht zu verleihen.

Nicht zuletzt der Arbeit solcher Gruppen wie der „Initiative EinwanderInnen ins Rathaus“ ist es zu verdanken, dass die kurdischstämmige Muhterem Aras heute Präsidentin des baden-württembergischen Landtags ist. Doch gibt es in Sachen Gleichberechtigung, Integration und Teilhabe von EinwanderInnen noch immer viel zu tun.


Zum Weiterlesen- und forschen:

  • Forum der Kulturen Stuttgart: Homepage.

 

Südwestliche (Un)entschiedenheit – Eine Volksbefragung und ein Quiz

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24. September 1950 | Voller Selbstlob kommentierte der Mitherausgeber der „Stuttgarter Zeitung“, Erich Schairer, die Volksbefragung über die Einrichtung eines Südweststaats: Die Presse habe sich zur Sachwalterin des öffentlichen Interesses gemacht, als zeitgleich in 83 badischen und württembergischen Zeitungen am 15. Februar 1950 der Aufruf „Das Volk soll sprechen“ abgedruckt wurde. Die Meinung der Bevölkerung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern sollte festgestellt und von den politisch Verantwortlichen endlich umgesetzt werden. Ganz grundlos schwoll dem Pressevertreter nicht die Brust, denn immerhin fiel die Forderung nach einer Volksbefragung auf fruchtbaren Boden. Der politische Acker war bestellt, auf dem die beiden verfeindeten Lager in den kommenden Monaten emsig Propagandablüten säten.

Kleine Pause, Zeit zum Spielen! Unser Quiz hält knifflige Fragen für Sie bereit – wie gut kennen Sie sich aus mit der Partizipation im Südwesten? Los gehts!

Auf der einen Seite ackerten die „Altbadener“ für den Erhalt der badischen Eigenständigkeit. Ihren stärksten Fürsprecher fanden sie in Staatspräsident Leo Wohleb. Auf Plakaten wurde vor dem geplanten Südweststaat als „Schwabenstreich“ gewarnt, und auf Großkundgebungen wie in Konstanz (20. Juni 1950) stießen die Altbadener heftig mit ihren Gegnern zusammen. Was besonders in Südbaden zu einer regelrechten Glaubensfrage geriet, wurde auf württembergischer Seite deutlich weniger emotional gesehen. So klagte der stellvertretende Innenminister von Württemberg-Hohenzollern, Theodor Eschenburg: „Was uns ärgert, ist, dass wir keine Gegner haben!“ Mit „wir“ meinte er die Fürsprecher des Südweststaates, die sich in der „Arbeitsgemeinschaft für die Vereinigung Baden-Württemberg“ sammelten. Der Journalist Edwin Konnerth musste wenige Tage vor der Volksbefragung festhalten, dass der „Mann der Straße“ (außerhalb Südbadens) viel mehr mit Alltagsdingen denn mit staatsrechtlichen Fragen beschäftigt sei. Und wenn man auf das Politische zu sprechen komme, rangieren die Südwest-„Plänkeleien“ weit hinter der Frage einer möglichen Wiederaufrüstung der BRD und dem Krieg in Korea.

So viel schwäbische Gelassenheit rief Mahner wie Gebhard Müller, den damaligen Staatspräsidenten von Württemberg-Hohenzollern, auf den Plan. In einer Rede warnte er davor, dass eine geringe Wahlbeteiligung nicht nur den Altbadenern in die Hände spiele, sondern auch den Kommunisten, die gegen einen funktionierenden Südweststaat als „Beitrag zur Genesung, zum Wiederaufstieg und zur Stärkung des antibolschewistischen Deutschlands“ agitierten. So sprach sich beispielsweise die KPD Südbaden prinzipiell für den Erhalt der alten Länder aus, doch sah sie in der Befragung lediglich ein Ablenkungsmanöver von den übergeordneten Zeitfragen wie einer möglichen deutschen Wiedervereinigung. Gegen deren Protestaktionen mit eigenen Stimmzetteln ging das badische Innenministerium entschieden vor.

 

Am Montag nach der Volksbefragung waren weder die Südweststaat- noch die Altländer-Befürworter in Feierlaune. Zwar sprachen sich rund 1,5 Millionen Abstimmende für den Südweststaat aus, zugleich plädierten rund 634.000 gegen die Vereinigung, hauptsächlich im Abstimmungsbezirk Südbaden (rund 317.000 Stimmen). Rein rechnerisch ergab sich damit für das alte Land Baden eine Mehrheit von 5.000 Stimmen gegen die Vereinigung. Die Diskussionen um Heimat, die laut Gebhard Müller tiefer reichten als „ein Zufallsstaat von Napoleons Gnaden“ – gemeint war die territoriale Neuordnung Badens durch Napoleon ab 1803 – zogen sich noch Jahrzehnte.


Zum Weiterlesen und -forschen:

  • Leo BW: Der Weg zum Südweststaat.
  • Landtag Baden-Württemberg/Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Hrsg.): Die Entstehung des Bundeslandes Baden-Württemberg. Eine Dokumentation, bearb. von Paul Sauer, Ulm 1977.

Demokratische Gehversuche – Die ersten Parteigründungen der Nachkriegszeit

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14. August 1945 | Zwölf Jahre NS-Diktatur hatten das Bild von Politik für viele Menschen in der unmittelbaren Nachkriegszeit vergiftet. Mit Parteien und politischen Organisationen wollte man nichts mehr zu tun haben. Ohnehin hatten die französischen und die US-amerikanischen Militärregierungen in ihren Besatzungszonen die Gründung von Parteien untersagt. Trotz alledem rührte sich zwischen Trümmern, der anlaufenden Entnazifizierung und dem täglichen Kampf um das Nötigste der Wunsch, die dämmernde demokratische Zukunft mitgestalten zu können. Bereits wenige Tage nach der Besetzung Stuttgarts durch die Franzosen am 21. April 1945 entstand beispielsweise das „Kampfkomitee gegen den Nationalsozialismus“, das hauptsächlich von Kommunisten und Sozialdemokraten getragen wurde. Auch in anderen Städten kamen antifaschistische Komitees zusammen, die aktiv gegen NS-Altlasten vorgingen und durch praktische Maßnahmen Ordnung in das Chaos bringen wollten.

Wofür die Christlich-Demokratische Partei stand, zeigt ein Plakat der Esslinger Ortsgruppe vom 17. Oktober 1945
(Bildnachweis: KAS/ACDP : 10-031 175 CC-BY-SA 3.0 DE).

Auch auf konservativer Seite setzten unmittelbar nach Kriegsende Bestrebungen ein, sich politisch zu vernetzen. Der Juni 1945 war geprägt von zonenübergreifenden Verhandlungen zur Etablierung einer christlich-demokratischen Partei und dem abschließenden Berliner Gründungsaufruf vom 26. Juni. Dieser Appell fand am 14. August 1945 seinen Widerhall im Südwesten. In Karlsruhe gründeten unter anderem Wilhelm Baur, Robert Beck und Fridolin Heurich die Christlich-Demokratische Partei (CDP) für Nordbaden (zur US-amerikanischen Besatzungszone gehörend). Dabei handelte es sich wohl um die erste Parteienneugründung im Südwesten der Nachkriegszeit.

Obwohl Baur und Heurich vor 1933 Mitglieder der katholischen Zentrums-partei gewesen waren, ging es ihnen nicht um eine bloße Wiedergründung der Partei. Vielmehr sollte jenseits von Konfessionsgrenzen ein Angebot für christlich und wertkonservativ eingestellte WählerInnen geschaffen werden. Der sogenannten „Mannheimer Strömung“ gelang es zudem, Ideen eines christlichen Sozialismus im Programm zu verankern. Nachdem die US-amerikanische Militärregierung am 30. August 1945 die Zulassung von Parteien offiziell erlaubt hatte, dauerte es noch bis Anfang 1946, bis aus CDP und der nordwürttembergischen Christlich-Sozialen Volkspartei die Christlich Demokratische Union wurde.

In den folgenden Jahrzehnten sollten die Christdemokraten die Politik im Südwesten wie kaum eine andere Partei bestimmen – Politikforscher wie Gerd Mielke sprachen in den 1980er Jahren sogar von der CDU als einer „Baden-Württemberg-Partei“.


Zum Weiterlesen und -forschen:

  • Claus-Peter Grotz: Die CDU, in: Michael Eilfort (Hrsg.): Parteien in Baden-Württemberg (= Schriften zur politischen Landeskunde Baden-Württembergs, Bd. 31), Stuttgart 2004, S. 37-74.
  • Hans Georg Wieck: Christliche und Freie Demokraten in Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden und Württemberg 1945/46 (= Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, Bd. 10), Düsseldorf 1958.

Sternstunde – Die Breisacher Volksbefragung zu Europa

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9. Juli 1950 | Heute schon Sterne gesehen? Keine Angst, das ist keine Drohung, obwohl wir auf Ihr Geld anspielen: Geldbeutel auf, Münzen raus! Neben der Wertangabe werden Sie eine kleine Europakarte entdecken, umgeben von zwölf Sternchen. Europa ist auf unserem Geld, beim Eurovision Song Contest in unseren Ohren, auf unseren Tellern, auf den Stimmzetteln. Mit ihren 28 Nationen ist die Europäische Union trotz aller Probleme und berechtigter Kritik ein starkes Staatenbündnis, das auf demokratischen Säulen ruht.  Was heute für viele selbstverständlich scheint, war für die Menschen nach dem Zweiten Weltkrieg nicht weniger als ein großer Traum, der zwischen Ruinen und schmerzlichen Erinnerungen an die faschistische Aggression  aufblühte. Am 9. Juli 1950 gingen die Menschen in Breisach am Oberrhein, direkt an der Grenze zu Frankreich, einen ersten symbolischen Schritt. Die Formulierung auf den Stimmzetteln der freiwilligen Europa-Abstimmung lautete damals:

„Sind Sie für die Beseitigung der politischen und wirtschaftlichen Grenzen innerhalb Europas und für den Zusammenschluß aller europäischen Völker zu einem europäischen Bundesstaat?“

Des Volkes Stimme | Sternstunde – Die Breisacher Volksbefragung zu Europa

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95,6 % der Wählenden stimmten mit „Ja“, ein überwältigendes Signal. Die Abstimmung hatte die „Europäische Bewegung“ organisiert, die sich für eine praktische Völkerverständigung einsetzte. Dass gerade Breisach neben Bremen und Castrop-Rauxel als Abstimmungsort ausgewählt wurde, lag nicht zuletzt am Engagement des damaligen Bürgermeisters Josef Bueb.

 

Auch der badische Staatspräsident Leo Wohleb war ein starker Fürsprecher der Aussöhnung, besonders mit Frankreich. Er trat unter anderem als proeuropäischer Redner vor der Abstimmung auf dem Breisacher Münsterplatz auf.

Heute trägt Breisach den stolzen Titel „Europastadt“ und pflegt Städtepartnerschaften unter anderem mit dem französischen Neuf-Brisach auf der anderen Rheinseite sowie dem polnischen Oświęcim (Auschwitz). Im Stadtbild finden sich ein Europalicht, ein Europabrunnen, eine Europafahne auf dem Eckartsberg sowie die Skulptur „Europa greift nach den Sternen“. Greifbar wird hier der Bundesstaats Europa bereits seit dem Jahre 1950.


Zum Weiterlesen und -forschen:

Rein provisorisch? – Württemberg-Baden wählt seine Verfassunggebende Versammlung

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30. Juni 1946 | Die Menschen der Nachkriegszeit mussten lernen, mit Provisorien zu leben: Notdürftig wiederhergestellte Wohnungen, kurzzeitige Arbeitsstellen, ja sogar beim Backen wurde improvisiert, denkt man an Bucheckern- und Kartoffelmehlbrot. Dass es mit so etwas Wichtigem wie der Landesverfassung auch nur etwas Vorübergehendes werden würde, war eine Befürchtung vieler Menschen in Württemberg-Baden, wie einem Kommentar in der „Stuttgarter Zeitung“ vom 3. Juli 1946 zu entnehmen war.

Stuttgarter Zeitung, 27. Juni 1946, S. 5 (Bildnachweis: HdGBW).

Woher die Unsicherheit? Seit Anfang 1946 kümmerte sich eine Vorläufige Volksvertretung, bestehend aus politischen Parteien, Gewerkschaften, Kirchen und Kommunalvertretern, um den demokratischen Aufbau  in Württemberg-Baden. Über all dem wachte die US-amerikanische Militärregierung, die im Februar 1946 den nächsten Schritt anordnete: die Erarbeitung einer Landesverfassung, die zugleich keine Aussagen über die weitere Gestaltung einer gesamtdeutschen Zukunft enthalten dürfe. Dienstbeflissen machte sich eine Vorbereitende Verfassungskommission an die Arbeit und legte am 15. Juni einen Entwurf vor. Jedoch erst die Verfassunggebende Landesversammlung (VLV) sollte die abschließende Formulierung festlegen.

In Sitzen schlug sich das Ergebnis wie folgt nieder: CDU (41), SPD (32), DVP (17), KPD (10) (Bildnachweis: HdGBW).

Am 30. Juni 1946 waren die Wahlberechtigten in Württemberg-Baden aufgerufen, besagtes Gremium zu bestimmen. Zur Wahl standen CDU, SPD, die liberale Demokratische Volkspartei (DVP) und die KPD. Land und Stadt wurden mit Wahlwerbung und Kundgebungen überzogen. Auf einer CDU-Wahlversammlung in Uhingen appellierte der später in die VLV gewählte Göppinger Landrat Gotthold Brendle: „Nicht wählen heißt also, den Frieden sabotieren, die Wiederkehr der Ordnung verzögern.“ Die Christdemokraten machten sich für eine christliche Staatsauffassung mit Gottesbezug in der Verfassung stark und wollten dem „Totalitarismusanspruch der Diktatur ebenso wie [der] totalitäre[n] Demokratie“ entgegentreten, wie es Wilhelm Simpfendörfer, der spätere Präsident der VLV in einem Beitrag in der „Stuttgarter Zeitung“ vom 22. Juni 1946 klarstellte. Damit wandte sich die CDU gegen die Forderungen der KPD, die das „uneingeschränkte Selbstbestimmungsrecht des Volkes“ durch möglichst direkte Mitbestimmung und den Verzicht auf den Staatsapparat vermeintlich zum Durchbruch verhelfen wollte. Als Zugpferd im Wahlkampf setzten die Kommunisten auf Richard Scheringer, jenen berühmten Reichswehrleutnant, der 1931 aus der NSDAP aus- und als Antifaschist in die KPD eingetreten war.

 

Auch die DVP bemühte die Erinnerungen an die Weimarer Republik und wies auf die Verdienste ihrer liberalen Vorgängerpartei hin, die als Teil der Landesregierung Württemberg für Stabilität gestanden hätte. Ihr Spitzenkandidat Reinhold Maier bezog sich positiv auf die Württembergische Verfassung von 1919: „Wir hatten gebauet ein stattliches Haus“, zitierte er ein liberales Studentenlied des 19. Jahrhunderts. Die SPD trat mit Forderungen nach einer volksnahen Rechtspflege, gerechten Löhnen und dem Recht auf Eigentum bei gleichzeitiger Verpflichtung des Wirtschaftens zum Wohle der Allgemeinheit an die Öffentlichkeit.

67,5 % der Wahlberechtigten stimmten ab und am 15. Juli traten die 100 gewählten Mitglieder der VLV in Stuttgart zusammen. In den kommenden Monaten entstand jener Verfassungsentwurf, der in einer Volksabstimmung am 24. November 1946 mehrheitlich angenommen wurde. Lange blieb die Verfassung allerdings nicht in Kraft: Bereits 1953 wurde sie von der baden-württembergischen Landesverfassung abgelöst – letztendlich also doch ein Provisorium.


Zum Weiterlesen und -forschen:

Sie sollen stempeln gehen! – Der Volksentscheid zur Fürstenenteignung 1926

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20. Juni 1926 | Mein, dein, unser? Die aktuelle deutsche Enteignungsdebatte hat berühmte Vorgängerinnen in der jüngeren Geschichte, die weit schärfer ausgefochten wurden. Der Volksentscheid zur Fürstenenteignung von 1926 war zugleich ein demokratiegeschichtlicher Meilenstein der Weimarer Republik. In der Reichsverfassung von 1919 war ausdrücklich die Möglichkeit der Volksgesetzgebung festgehalten: Bürgerinnen und Bürger konnten mittels Volksbegehren und Volksentscheid politisch bindende Entscheidungen treffen. Neben einem Gesetz, das bis dato reichsweit kein einziges Mal angewendet worden war, saß das Volk (genauer der Staat) auf weiteren Revolutionspfründen, nämlich dem Vermögen deutscher Fürstenhäuser, welches nach deren Entmachtung eingezogen worden war. In Verhandlungen und gerichtlichen Vergleichen versuchten die alten Machthaber ihr Vermögen wieder zu erlangen. Als Reaktion entfaltete die KPD ihre Kampagne für einen Volksentscheid zu deren entschädigungsloser Enteignung, Motto: „Keinen Pfennig den Fürsten! Sie sollen stempeln gehen!“

Im Blätterwald rauschte es heftig Für und Wider den Volksentscheid. Schlagzeilen vom 18./19. Juni 1926 aus dem Oberländer (bürgerlich/katholisch, für Saulgau und Hohenzollern), Der Zoller (bürgerlich/ katholisch, für die Hohenzollerschen Lande), Schwäbischer Merkur (deutschnational, für Schwaben), Volksfreund (sozialdemokratisch, für Mittelbaden), Arbeiter-Zeitung (kommunistisch, für Baden – vom 3. März 1926) (Collage: HdGBW/Hemberger).

Zunächst zögerte die sozialdemokratische Parteiführung, schloss sich jedoch schlussendlich der Bewegung an. Auch Gewerkschaften und Teile des linksliberalen Bürgertums sowie der katholischen Zentrumspartei verhalfen dem Volksbegehren zum beachtlichen Erfolg: 12,5 Millionen der 39,4 Millionen Wahlberechtigten trugen sich in die Wahllisten ein und machten somit den Volksentscheid möglich. Nicht zuletzt die Hoffnung, mit dem Vermögen dringende soziale Maßnahmen finanzieren zu können, einte die Lager.

Auch in den eher konservativ geprägten Hohenzollerischen Landen entbrannte nun der Kampf um des Volkes Stimme. In einer Leserzuschrift an den „Oberländer“ („Tagesblatt für Saulgau und Hohenzollern“) warnte ein Landwirt vor der „Untergrabung des Rechtsempfindens“ und der „Abschaffung jeden Privateigentums“: „Was heute dem einen geschieht, wird nach und nach den anderen treffen (…)“. Andere Stimmen in ähnlichen Tageszeitungen sahen „gottlosen Bolschewismus“ dämmern und druckten breit den Aufruf der Kirchen, dem Volksentscheid fernzubleiben und somit die Fürstenenteignung abzuwenden. Die badische SPD-Zeitung „Volksfreund“ berichtete stattdessen von einer „originellen Demonstration“ der SPD- und KPD-Abgeordneten im (Schwäbisch) Haller Stadtparlament. Als Antwort auf die abgelehnte Verhandlung über einen Wahlaufruf zum Volksentscheid ließen Aktivisten Inflationsgeld von der Empore regnen, das schließlich fusshoch auf Boden und Tischen lag und die Sitzung beendet werden musste.

Der Volksentscheid scheiterte, da „nur“ 14,5 Millionen Menschen mit „Ja“ gestimmt hatten (rund 36 % der Wahlberechtigten; zum Vergleich: „Ja“ in Württemberg: 34 % und in Baden: 38 % ) – mindestens 50 % hätten ihre Zustimmung kundtun müssen. Auch wenn Ex-Kaiser Wilhelm II. von „14 Millionen Schweinehunden in Deutschland“ sprach, war doch der Fürstenentscheid ein respektabler Versuch, die Diskussion um soziale Gerechtigkeit und Vermögen auf ein neues demokratisches Niveau zu heben.


Zum Weiterlesen und -forschen:

  • Otmar Jung: Volksgesetzgebung. Die „Weimarer Erfahrungen“ aus dem Fall der Vermögensauseinandersetzungen zwischen Freistaaten und ehemaligen Fürsten, 2 Bde.,  Hamburg 1996.
  • Thomas Schnabel: Niederlage der Monarchisten und Niederlage der Demokraten : Volksbegehren und Volksentscheid zur Fürstenenteignung 1926 in Württemberg, in: Reinhold Weber (Hg.): Der deutsche Südwesten : regionale Traditionen und historische Identitäten. Hans-Georg Wehling zum Siebzigsten, Stuttgart 2008. S. 83-104.
  • Ulrich Schüren: Der Volksentscheid zur Fürstenenteignung 1926. Die Vermögensauseinandersetzung mit den depossedierten Landesherren als Problem der deutschen Innenpolitik unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse in Preußen (= Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, Band 64), Düsseldorf 1978.

Keine „verkalkten Säckel“ – Ein Volksentscheid begräbt Badens Unabhängigkeitsbewegung

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7. Juni 1970 | Vierzehn Jahre lang rotierten die Stundenzeiger auf den Schwarzwalduhren in Baden voller Ungeduld, ehe die dritte Runde im Kampf Baden-Württemberg versus unabhängiges Bundesland Baden eingeläutet wurde. De facto hatte die Mehrheit im Südwesten im Zweiten Volksentscheid vom Dezember 1951 der Bildung des Bindestrich-Bundeslands grünes Licht gegeben. Eine Ausnahme bildete Südbaden, wo man landespolitisch lieber Single bleiben wollte. Gruppierungen wie der „Heimatbund Badnerland“ zweifelten an der Rechtmäßigkeit der Volksabstimmung und sollten 1956 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Karlsruhe Recht behalten. Die Abstimmung sei nicht mit den Reglungen im Grundgesetz § 29 konform abgelaufen und müsse wiederholt werden. Über das „Wann?“ machte das Gericht allerdings keine Angabe.

Des Volkes Stimme | Keine „verkalkten Säckel“ – Ein Volksentscheid löst die Badenfrage

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Die Jahre verstrichen und es wuchs immer mehr zusammen, was in den Augen Einiger nicht zusammengehörte. Das wirtschaftliche Gefälle zwischen den Landesteilen schwand und Fragen der Identität spielten eine zunehmend untergeordnete Rolle für die junge Generation. Keine „verkalkten Säckel“ seien sie, sondern Menschen, die ein „demokratisches modernes Bundesland am Oberrhein“ wollten, zitierte die Wochenzeitung „Die Zeit“ den Alt-Badener Reinhold Grund am Vorabend des Volksentscheids am 7. Juni 1970.

Die Pro-Baden-Bewegung vereinte sowohl Baden-Romantiker vom alten Schlag als auch kühl Rechnende, die in der Unabhängigkeit Möglichkeiten einer der Zukunft zugewandten Regionalentwicklung sahen. Zugleich fürchtete die Landesregierung unter Ministerpräsident Hans Filbinger, dass Befürworter eines vereinten Baden-Württembergs aus falscher Sicherheit den Urnengang als überflüssig erachteten und die Pro-Badener somit wider Erwarten siegen könnten. Doch die Überraschung blieb beim Volksentscheid aus: 81,9 % der abgegebenen Stimmen waren für Baden-Württemberg; bei einer Wahlbeteiligung von 62,5 % ein stichfestes Votum. In keinem Wahlkreis schafften es die Pro-Badener auch nur annähernd, eine Mehrheit für ihr Ansinnen zu erobern (ihr bestes Ergebnis holten sie im Stadtkreis Karlsruhe mit 36 %). Als am 19. September 1971 eine von Unbeugsamen angestrebte Volksabstimmung am notwendigen Quorum der Mindestteilnehmenden scheiterte, war klar: Der Traum vom souveränen Baden war ausgeträumt.


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Frischzellenkur für die Demokratie – Wählen ab 16 in den Kommunen

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25. Mai 2014 | Ein Kreuzchen auf einem Wahlzettel zu machen ist kinderleicht, oder? Zumindest Jugendlichen ab 16 Jahren traute die grün-rote Landesregierung die nötige Reife zu, als sie am 11. April 2013 das Gesetz zur Absenkung des aktiven Wahlalters in Baden-Württemberg auf den Weg brachte. Fünf Tage später trat die Änderung der Gemeindeordnung in Kraft, sodass die Jugend bereits im Folgejahr, am 25. Mai 2014, an die Urnen schreiten durfte. Doch das Recht auf Mitbestimmung blieb auf die Kommunalwahlen beschränkt und die Möglichkeit, aktiv für einen Sitz im Gemeinderat zu kandidieren (passives Wahlrecht), sah die geänderte Gemeindeordnung nicht vor.

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Im Vorfeld wurde über Sinn und Unsinn des aktiven Wahlrechts ab 16 Jahren umfassend diskutiert. Die Gegner des Anliegens führten Argumente ins Feld, dass Jugendliche sich noch nicht der Tragweite ihrer politischen Entscheidung bewusst seien oder dass sie verstärkt radikalen Parteien ihre Stimme geben würden. Gemäßigt-kritische Personen gaben zu bedenken, dass mit den Jugendgemeinderäte in verschiedenen Kommunen bereits die Chance gegeben sei, dass junge Menschen unter 18 Jahren ihre Anliegen und Interessen demokratisch legitimiert vertreten könnten. Prinzipiell sei dies richtig, allerdings gäbe es die parlamentarische Vertretung junger Menschen nicht flächendeckend, hielten die Befürworter des Wahlrechts ab 16 entgegen. Man solle der Jugend überhaupt mehr zutrauen, sie frühzeitig an der Gestaltung jener Gesellschaft teilhaben lassen, in der sie leben werden (und in der junge Auszubildende bereits Steuern zahlen).

Die Ergebnisse der Kommunalwahlen vom 25. Mai 2014 zeigten, dass die jungen Wählerinnen und Wähler weder besonders radikal noch auffällig häufiger wählten als die Über-18-Jährigen. „Verschwende deine Jugend“, forderte die Elektroband D.A.F in den 80er-Jahren – zumindest ihr Stimmrecht klammern zahlreiche Jugendliche heute vom Verschwenden aus.


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Der Streit um den Nationalpark – Die Bürgerbefragung im Nordschwarzwald

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12. Mai 2013 |  „Wilde Wälder“ heißt eine wunderbare Band aus dem Hochschwarzwald, die mit G’schrei, G’joohmer oder auch Blaare ihr Publikum erfreut. Der Name bezieht sich auf die vier Bandmitglieder, die sich selbst als „Ureinwohner“ bezeichnen. Ist ja auch klar: Die Menschen mögen wild sein, die Wälder selbst sind es schon längst nicht mehr. Sie werden gehegt und gepflegt, sie sind oft sogar von Menschenhand geplant und angelegt worden. Von Wildnis kann keine Rede sein.

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Dies zu ändern, um damit die Natur besser zu schützen und so eine größere Vielfalt von Fauna und Flora wieder zuzulassen, war das Ziel einer Initiative der 2011 gewählten grün-roten Landesregierung. Der Weg dahin sollte die Gründung eines Nationalparks sein, in dem die Natur sich weitgehend selbst überlassen bleiben sollte. Als dafür geeignetes Gebiet wurden im Nordschwarzwald zwei von den Städten Baden-Baden und Freudenstadt begrenzte Bereiche um den Ruhestein und den Hohen Ochsenkopf auserkoren, mit einer Gesamtfläche von etwas mehr als 10.000 Hektar (was ca. 0,7 % des gesamten Waldes im Land entspricht).  In einer Kernzone sollte fortan jeder menschliche Eingriff unterbleiben, während in einer Entwicklungszone erst noch die Voraussetzungen für das sich-selbst-überlassen geschaffen werden sollten – denn selbst die Rückkehr der Wildnis benötigt ein Stück weit menschliche Hilfe.

Aber in einem dicht besiedelten Land wie Baden-Württemberg liegt selbst ein Nationalpark nicht in einer von Menschen weit abgelegenen Gegend. Im Nordschwarzwald leben Menschen in vielen Gemeinden in unmittelbarer Nähe des Waldes, und nicht nur das: Sie leben auch vom Wald. Was passiert mit den Privatwäldern, wenn der Staat seinen Wald nicht mehr bewirtschaftet? Konkret: Macht der Borkenkäfer, der sich vielleicht im Nationalpark ausbreiten wird, Halt an der Grenze der privaten Wälder?  Und können wir es uns überhaupt erlauben, das wertvolle Holz einfach verrotten zu lassen? Ist es dafür nicht zu schade? Ist ein so radikaler Waldschutz nicht einfach nur ein romantisches Alibi für ein hochindustrialisiertes Land?

Die Landesregierung startete einen umfassenden Beteiligungsprozess, konnte aber einen heftigen Streit über den Nationalpark nicht verhindern. Die Ablehnung vieler Menschen in der Region trotz aller Informationen und Diskussionen zeigte sich in den Ergebnissen einer Bürgerbefragung, die am 12. Mai 2013 in sieben Gemeinden abgeschlossen wurde: Von Bad Wildbad bis Freudenstadt stimmten mehr als 70 % gegen den Nationalpark. Aber das Ergebnis war nicht bindend. Der Landtag beschloss am 28. November 2013 das Nationalparkgesetz. Seit dem 1. Januar 2014 besteht der Nationalpark Schwarzwald. Laut Umfragen soll inzwischen auch in der Region die Akzeptanz gestiegen sein.

Der Wald wird „eine Spur WILDER“.


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Verhalten selbstbestimmt – die Volksabstimmung über Badens Verfassung 1919

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13. April 1919 | Mitbestimmung ist wie ein Dauerlauf: Wer nicht mit seinen Kräften haushaltet, fällt zurück. Und wer irrigerweise glaubt, er wäre bereits über die Ziellinie getrabt, steht am Ende als trauriger Verlierer allein. In Sachen Demokratie waren die BadenerInnen mit ihrem revolutionären Engagement der Jahre 1848/49 an die Spitze vorgeprescht, um anschließend eine Art Staffellauf zu absolvieren. In einer konstitutionellen Monarchie lebend, gaben sich liberale wie sozialdemokratische Politiker, Parteien und Vereine mit fortschrittlichen Ideen für eine demokratischere Gesellschaft den Staffelstab wechselseitig in die Hand: Beispielhaft hierfür steht die Umstellung auf direkte Wahlen der Zweiten Badischen Kammer im Jahre 1905. 

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Die Novemberrevolution des Jahres 1918 mischte die machtpolitischen Karten auch in Baden von Neuen. Revolutionäre Arbeiter- und Soldatenräte wie jener in Mannheim riefen parallel zur Abdankung Großherzogs Friedrich II. am 22. November 1918 die Räterepublik aus. Gemäßigtere Töne schlug die aus Mehrheits-SPDlern und Liberalen bestehende provisorische Regierung in Karlsruhe an: Eine parlamentarische Republik sollte ihrer Meinung nach entstehen. Ein kluger Schachzug war es, dass die provisorische Regierung bereits am 5. Januar 1919 die Verfassungsgebende Nationalversammlung wählen ließ und  die Arbeiter- und Soldatenräte nicht in die Verfassungsdiskussion einbezog. So kam es, dass ein Verfassungsentwurf des Karlsruher Sozialdemokraten Eduard Dietz vom Landtag am 21. März 1919 angenommen wurde und der Einfluss der Rätebewegung versandete.

Es folgte ein demokratischer Endspurt: Die Verfassung der Badischen Republik wurde als einzige ihrer Art den Wahlberechtigten zur Abstimmung am 13. April 1919 vorgelegt. Darin festgehalten waren weitreichende bürgerschaftliche Rechte und Möglichkeiten, die in dieser Form bis dato nicht gegeben waren: Beispielweise konnten das Volk direkt Gesetze vorschlagen bzw. die Änderung bestehender einfordern, wenn rund 80.000 Stimmberechtigte ihren Willen hierzu kundtaten (Volksvorschlagsrecht, §§ 21-24).

Die Volksabstimmung ging zugunsten der Verfassung aus, doch hatte lediglich ein Drittel der badischen Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben. Der große Akt der Volkssouveränität erschien vielen als bereits hinter der Ziellinie liegend.


Zum Weiterlesen und -forschen:

  • Hans Fenske: 175 Jahre Badische Verfassung, hrsg. Stadt Karlsruhe/Stadtarchiv, Karlsruhe 1993 [enthält u.a. die Verfassungstexte seit 1818 im Wortlaut].
  • LEO-BW/Florian Brückner: Baden zur Beginn der Weimarer Republik.

/// Am 15. April streiken im Onlinekalender Schülerinnen und Schüler von damals.

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