Missglückte Premiere – der CDU-Mitgliederentscheid

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2. Dezember 2004  | Die Chef-Frage nicht in den Büros der Mächtigen – auch gerne Hinterzimmer genannt – klären, sondern ein offener Wettbewerb um den Parteivorsitz mit Regionalkonferenzen, bei denen die KandidatInnen Rede und Antwort stehen. Kommt Ihnen das bekannt vor? Das, womit die Bundes-CDU derzeit debütiert, hat der baden-württembergische Landesverband vor genau 14 Jahren erstmals versucht. Landtagsfraktionschef Günther Oettinger und Kultusministerin Annette Schavan waren gegeneinander angetreten. Am 2. Dezember 2004 wurde das Ergebnis verkündet.

Des Volkes Stimme | Missglückte Premiere - der CDU-Mitgliederentscheid 2004

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Theoretisch hat das innerparteiliche Demokratieprojekt geklappt: Mehr als zwei Drittel der CDU-Mitglieder stimmten ab und kürten Oettinger mit einer deutlichen Mehrheit von 60:40 Prozent zum Nachfolger des zum Abgang gedrängten Ministerpräsidenten Erwin Teufel. Praktisch aber war es eine Blaupause dafür, wie ein Wettkampf zu einem hässlichen Wettstreit mit desaströsen Folgen werden kann.

Zwar bewahrten Kandidatin und Kandidat meist die Fassung. Aber ihre Anhängerschaft verlor die Nerven. Gerüchte, persönliche Unterstellungen, Verleumdungen hinter den Kulissen und sogar bei den öffentlichen Präsentationen vertieften den ohnehin schon beträchtlichen Graben in der Landespartei nachhaltig. Vielleicht war es mal um Politik gegangen – konservativ oder liberal. Nun ging es um Persönliches. Die Begriffe „Teufel-Lager“ und „Oettinger-Lager“ hielten sich über lange Jahre. Für viele Beobachter war das der Anfang vom Ende der Generationen überdauernden CDU-Dominanz im Land. 2011 kam Grün-Rot ans Ruder.

Den Karrieren der Hauptakteure hat es kaum geschadet: Günther Oettinger brachte es bekanntlich zum einflussreichen EU-Kommissar. Annette Schavan rückte zwischenzeitlich sogar zu einer höheren Autorität als die Europäische Union auf: Sie wurde Deutsche Botschafterin beim Heiligen Stuhl. Und die Mitgliederbefragung selbst war bei der Südwest-CDU trotz ihrer misslungenen Premiere nicht abgeschrieben. 2014 zog die Basis auf diese Weise Guido Wolf seinem Rivalen Thomas Strobl vor.


/// Übermorgen geht es aufs Land – zu einem beachtlichen Kleinod.

Should I Stay or Should I Go? – die Volksabstimmung zu Stuttgart 21

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27. November 2011 | Dürfen wir indiskret sein und fragen, wo Sie damals Ihr Kreuz bei der Volksabstimmung gesetzt haben? Ja oder nein, viel Auswahl bot der Wahlzettel ja auch nicht. Das „S 21-Kündigungsgesetz“ sollte 2011 den Ausstieg der baden-württembergischen Landesregierung aus der Finanzierung des Bahnprojekts „Stuttgart 21“ regeln. Bereits im Koalitionsvertrag hatte die grün-rote Landesregierung im März 2011 eine Volksabstimmung zu diesem Thema versprochen. Die Kosten sollten bei 4,526 Milliarden Euro gedeckelt werden, wovon das Land Baden-Württemberg maximal 930 Millionen Euro tragen wollte. Die Grünen waren für den Ausstieg, die SPD dagegen, und so machte eine Abstimmung im Landtag den Weg für die Volksabstimmung frei.

Die ersten Spuren von S21 konnten bereits besichtigt werden: 2010 war ein Flügel des Bahnhofs abgerissen und Bäume im Schlossgarten unter massiven Protest gefällt worden. Bilder vom Polizeieinsatz und den verletzten Demonstrierenden lösten bundesweit Entsetzen aus. Dies spornte die ProjektgegnerInnen zu kreativen Höchstleistungen an: Ein Bauzaun wurde zur markigen Wandzeitung mit unzähligen Plakaten, Montagsdemos und Diskussionsveranstaltungen wurden quasi ein Stuttgarter Volkssport. Die Fronten waren verhärtet, auch wenn das Schlichtungsverfahren unter Heiner Geißler den Dialog zumindest ansatzweise wieder beförderte. Vor der Volksabstimmung wurde um jede Stimme energisch gekämpft. Für die S21-GegnerInnen endete der Abend des 27. November 2011 mit einem Schock: Rund 59 % der Abstimmenden votierten gegen den Ausstieg der Landesregierung aus der Finanzierung des Bahnhofsprojekts.

Kritik an der Volksabstimmung entbrannte im Nachhinein nicht nur an der Frage, ob der Bevölkerung wirklich alle Fakten und zu erwartenden Kosten vorgelegt worden waren. Auch das Verfahren selbst stand wegen der hohen Hürden in der Kritik: Erst 2013 konnten sich die Parteien im Landtag auf eine Senkung des Quorums (Mindestanzahl von TeilnehmerInnen für die Gültigkeit der Abstimmung) sowie für die Einleitung einer Volksabstimmung einigen.


Zum Weiterlesen und -forschen:

/// Wir bleiben direkt demokratisch! Am 1. Dezember schlagen wir das nächste Kalenderblatt auf.

Hürden nehmen – Volksentscheide und -abstimmungen werden einfacher

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25. November 2015 | Sie sitzen morgens am Frühstückstisch und hören Rio Reiser singen, was er machen würde, wenn er König von Deutschland wäre: „Die Socken und die Autos dürften nicht mehr stinken!“ Er spricht Ihnen aus dem Herzen und sofort würden Sie Rio I. als Monarchen akzeptieren, wenn er nicht schon längst tot wäre; so tot wie Ihre Hoffnung auf geruchsfreie Straßen und Wohnzimmer? Nicht unbedingt: Bleiben Sie demokratisch gesinnt und schauen Sie in die Landesverfassung. Bereits in der ersten Fassung des Dokuments von 1953 regelten die Paragrafen 59 und 60, wie direkte Demokratie über Volksbegehren und Volksabstimmung ausgeübt werden konnten.

Volksbegehren, Volksabstimmung
Stinkende Autos und Socken? Ein Volksbegehren und eine Volksabstimmung könnten Abhilfe schaffen! (Collage: Hemberger)

Theoretisch, denn die Hürden waren hoch, sogar die höchsten in den alten Bundesländern. Ein Sechstel der Bevölkerung musste innerhalb von zwei Wochen auf Sammellisten ihre Unterstützung für ein Volksbegehren zum Ausdruck bringen. Dementsprechend zahnlos war dieses Verfahren. Ein erfolgreiches Volks-begehren zur Auflösung des Landtags in Folge der heftig diskutierten Gebietsreformen im Jahre 1971 blieb die absolute Ausnahme. Die Volksabstimmung über das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ wurde von der damaligen grünen-roten Landesregierung gestartet.

Sie wollen noch immer gegen stinkende Socken und Autos gesetzlich vorgehen? Was Sie tun können, verrät Ihnen die Landesverfassung in der geänderten Form vom 25. November 2015. Eine Möglichkeit ist der sogenannte Volksantrag, bei dem Sie innerhalb eines Jahres 0,5 % der wahlberechtigten Baden-WürttembergerInnen dazu bringen müssen, für Ihr Anliegen zu unterschreiben. Der Landtag muss sich sodann mit dem Thema beschäftigen und – wenn Sie einen Gesetzesentwurf eingereicht haben – über diesen abstimmen. Wird er abgelehnt, können Sie einen Volksentscheid beantragen. Das hätten Sie auch sofort machen können, doch müssen Sie sich hierfür stärker ins Zeug legen. Schreiben Sie nicht irgendwas, sondern einen handfesten Gesetzesentwurf mitsamt Begründung.  Anschließend müssen Sie 10.000 Unterschriften für den Zulassungsantrag sammeln und es bleiben Ihnen sechs Monate Zeit, 10 % der Wahlberechtigten vom „Anti-Socken-und-Autogestank-Gesetz“ zu überzeugen. Erfolg gehabt? Klasse, nun stimmt der Landtag über den Entwurf ab. Wird er abgelehnt, kommt es zur Volksabstimmung, bei der wiederum 20 % der Wahlberechtigten teilnehmen und Ihren Vorschlag mehrheitlich zustimmen müssen.

Fazit: Direkte Demokratie lässt Sie durchatmen und hält fit.


Zum Weiterlesen und -forschen:

/// Morgen läuten im Onlinekalender die Hochzeitsglocken. Feiern Sie mit!

 

1918, der Südwesten erhebt sich (Teil 4) – Badens provisorische Regierung

Ein Kommentar

 10. November 1918 | Stuttgart und Friedrichshafen hatten stark vorgelegt: Mit Generalstreik und der frühen Bildung von Arbeiter- und Soldatenräten am 4./5. November stand Württemberg in erster Reihe des revolutionären Geschehens von 1918. Verschlief Baden die Veränderungen? Natürlich nicht: Am 8. November fanden sich in den badischen Garnisonsstädten Lahr und Offenburg erste Soldaten in Räten zusammen; über den Rüstungswerken in Karlsruhe hatten Arbeiter rote Fahnen gehisst. Kern der Krise, in der „das Alte stirbt und das Neue nicht zur Welt kommen kann“ (Antonio Gramsci) war die Frage, welche Institution in Zukunft die Regierungsmacht ausüben darf und wer sie dazu berechtigt.

Zwei Tage darauf wurde eine doppelte Lösung auf die Frage gefunden. Der Arbeiter- und Soldatenrat Mannheim rief die „Sozialistische Republik Baden“ aus. Weiter in Süden wandte sich der Karlsruher Soldaten- und Arbeiterrat (SAR) an die Bevölkerung der badischen Residenzstadt:

„Eine neue Zeit der Freiheit ist angebrochen. Lasst uns ihrer würdig sein. […] Haltet zu ihm [dem SAR], vertraut ihm. Sorgt selbst für Ruhe und Ordnung, die unbedingt im Interesse der Allgemeinheit gewahrt werden muss.“

Bei Gewalttätigkeiten wurden standrechtliche Erschießungen angedroht. So weit kam es aber nicht: Dass die Revolution im Südwesten weitgehend friedlich verlief, liegt auch in der historisch gemäßigten Einstellung der Sozialdemokraten begründet, die in Baden ab 1905 eng mit den Liberalen zusammengearbeitet hatten und 1918 einen erheblichen Teil der Mitglieder in lokalen Räten stellten. Radikale Kräfte wie die Unabhängige Sozialdemokratische Partei (USPD) hatten es schwer, ihrer Meinung Gehör zu verschaffen.

Die vorläufige Volksregierung Badens nimmt Platz (Generallandesarchiv Karlsruhe, Nachlaß Geis, Nr. 1)
Die vorläufige Volksregierung Badens nimmt Platz (Generallandesarchiv Karlsruhe, Nachlaß Geis, Nr. 1)

In Karlsruhe arbeiteten SAR und Wohlfahrtsausschuss, ein Zusammenschluss verschiedener Parteien, eng zusammen und fanden sich am 10. November zu einer provisorischen Regierung zusammen. Vorsitzender wurde der SPD-Mann Anton Geiß. Großherzog Friedrich II. von Baden blieb nichts anderes übrig, als ohnmächtig zu akzeptieren, was er nicht mehr ändern konnte. Fünf Sozialdemokraten, zwei USPD-Mitglieder, zwei Zentrums-Mitglieder sowie jeweils ein Mitglied der Fortschrittlichen Volkspartei und der Nationalliberalen Partei stellten die Minister. Schon in ihrer ersten Bekanntmachung kündigten sie an, das Volk über die zukünftige Staatsform, Monarchie oder Republik, abstimmen zu lassen.

Des Volkes Stimme | 1918, der Südwesten erhebt sich (Teil 4) – Badens provisorische Regierung

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Am Folgetag forderte der eigenmächtig handelnde Matrose Heinrich Klumpp den „größten Lump von Baden“, Großherzog Friedrich II., zum Thronverzicht auf und feuerte mit einigen Begleitern auf die Fassade des Karlsruher Schlosses. Eingeschüchtert verließ der Monarch die Stadt, auf den Thron verzichtete er aber erst am 22. November.

Parlamentarische Republik oder Räterepublik: Diese Frage sollte nicht nur in Baden die kommenden Monate beherrschen.


Zum Weiterlesen und -forschen:

  • Martin Furtwängler (Bearb.): Die Protokolle der Regierung der Republik Baden, Bd. 1: Die provisorische Regierung November 1918 – März 1919 (= Kabinettsprotokolle von Baden und Württemberg 1918-1933 Teil I, Bd. 1), Stuttgart 2012.
  • Markus Schmidgall: Die Revolution 1918/19 in Baden, Karlsruher 2012 [Digitalisat des KIT].

/// Morgen steht ein gewichtiges „Nein“ im Mittelpunkt!

„Schweineglück“ – Die badischen Direktwahlen von 1905

Ein Kommentar

19. Oktober 1905 | Großblock gegen Zentrum. Nicht auf dem Fußballplatz, sondern an der Wahlurne entschied sich im Oktober 1905 dieses badische Heimspiel. Die wahlrechtlichen „Spielregeln“ waren im Vorjahr geändert worden: Statt über Wahlmänner konnten die Badener nun direkt entscheiden, wer sie als Abgeordnete in der Zweiten Kammer vertreten sollte.

Des Volkes Stimme | „Schweineglück“ – Die badischen Wahlen von 1905

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Am 19. Oktober war es soweit: Mit rund 42% gewann die katholische Zentrumspartei vor den Nationalliberalen (30%) und der SPD (17%). Die notwendige Stichwahl in einigen Wahlbezirken drohte für die unterlegenen Parteien zum Debakel zu werden und dem Zentrum die absolute Mehrheit einzubringen. In der Not fanden sich die Sozialdemokraten mit den Nationalliberalen, den Demokraten und den Freisinnigen zum Wahlbündnis „Großblock“ zusammen. Mit Erfolg: 24 Abgeordnetensitze konnten die beteiligten Parteien am 28. Oktober holen, sodass das Zentrum mit 28 Abgeordneten zwar stärkste Kraft, die Nationalliberalen (23 Sitze), die Demokraten (5), die Freisinnigen (1) und die SPD (12) jedoch gemeinsam die politischen Entscheidungen in der Zweiten Kammer maßgeblich bestimmen konnten. Eine Liebeshochzeit war es dennoch nicht: Immer wieder kam es zu Streit über das Landesbudget, und auch innerhalb der SPD brachen trotz der allgemeinen reformorientierten Haltung der badischen Genossinnen und Genossen vermehrt Flügelkämpfe aus. 1913 zerbrach die Zweckgemeinschaft endgültig.


Direkt gewählt: Die Zweite Kammer Badens 1905
Direkt gewählt: Die Zweite Kammer Badens 1905 (Graphik: HdGBW/Hemberger).

Bürger in die Verwaltung! – die badische Verwaltungsreform von 1863

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5. Oktober 1863 | Bürgerbeteiligung kann staubtrocken sein. Die Einführung von „Bezirksräten“ und „Kreisversammlungen“ klingt wahrlich nicht aufregend. Und doch verbirgt sich hinter dem am 5. Oktober 1863 von Großherzog Friedrich unterzeichnetem Gesetz zur „Organisation der inneren Verwaltung“ eine (kleine) Revolution in Baden: Die Übertragung von Teilen der Verwaltung auf die Bürgerschaft.

(Vorsicht, die folgenden Zeilen sind nur für echte VerwaltungsliebhaberInnen oder Beteiligungsprofis geeignet:)

Den aus echten Bürokraten bestehenden Bezirksämtern wurde jeweils ein Bezirksrat zur Seite gestellt, der aus sechs bis neun Bürgern (!) bestehen sollte. Die ehrenamtlichen Bezirksräte erhielten ihr Mandat jedoch nicht direkt vom Wahlvolk, sondern von den ebenfalls neuen Kreisversammlungen (die wiederum gewählt wurden). Wer Bezirksrat werden wollte, benötigte schlicht „Kenntnisse, Tüchtigkeit und Gemeinsinn“ – für die Teilhabe schien also nicht jedermann (es ging natürlich nur um Männer) geeignet zu sein. Mitsprache bei öffentlichen Baumaßnahmen oder der Verleihung von Gewerbekonzessionen – das sollte der Stoff für die Bezirksräte sein. Überraschenderweise wurden sie auch zur ersten Instanz der Rechtspflege in öffentlichen Streitfällen erklärt. Die Kreisversammlungen bekamen zudem Zuständigkeiten bei den Finanzen der Kreise, dem Straßenbau oder auch bei der Armenfürsorge zugewiesen. Und: Eine ganze Ebene der Verwaltung wurde dafür abgeschafft, die seitherigen Kreisregierungen entfielen.

Grimmig, wenn man den Gesetzestext nicht liest: August Lamey. Bildnachweis: MARCHIVUM, Mannheim
Grimmig, wenn man den Gesetzestext nicht liest: August Lamey (Bildnachweis: MARCHIVUM, Mannheim).

Die Hoffnungen der von August Lamey angeführten liberalen Reformer waren gewaltig: Das „Selbstgefühl der Bürger und die Lust an Besorgung ihrer eigenen Angelegenheiten“ sollten erweckt werden.

Vielleicht ist die Lektüre von diesem Gesetz auch heute noch spannend.

 

 

 

 


Zum Weiterlesen und -forschen:

  •  Rüdiger von Krosigk: Bürger in die Verwaltung! Bürokratiekritik und Bürgerbeteiligung in Baden. Zur Geschichte moderner Staatlichkeit im Deutschland des 19. Jahrhunderts, Bielefeld 2010.

|||  Bürgerbeteiligung – Sie verstehen nur Bahnhof? Nicht schlimm, unser nächster Eintrag am 12. Oktober lässt Sie nicht dumm dastehen !

Die „Forderungen des Volkes“ – die Versammlung im Offenburger Gasthaus Salmen

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12. September 1847 | Mit einem lauten „Ja“ stimmten rund 900 Menschen im Gasthaus Salmen den 13 „Forderungen des Volkes“ zu. Der Landtagsabgeordnete Friedrich Hecker hatte zuvor verlesen, was er mit dem Mannheimer Journalisten Gustav Struve als Programm für die „entschiedene“ Opposition entworfen hatte: die Rücknahme aller Einschränkungen der Verfassung – volle Presse-, Gewissens- und Lehrfreiheit, sowie persönliche Freiheit – und gleichzeitig deren Weiterentwicklung.

Des Volkes Stimme | Die "Forderungen des Volkes" - Versammlung im Offenburger Gasthaus Salmen 1847

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Zu den liberalen Grundrechten sollten soziale und demokratische Forderungen treten: Beteiligung der Bürger an der Rechtsprechung, „volkstümliche Wehrverfassung“, progressive Einkommenssteuer, eine nationale Volksvertretung, Ausgleich des „Missverhältnisses zwischen Arbeit und Kapital“ und „Selbstregierung des Volkes“ anstelle der Beamtenherrschaft. Damit waren fast alle wesentlichen Forderungen der wenige Monate später beginnenden Revolution vorweggenommen. Nur ein wichtiger Punkt fehlte noch: Das Wahlrecht für alle blieb unerwähnt.

Wir danken dem Kulturbüro sowie dem Stadtarchiv Offenburg für die gute Zusammenarbeit.


Zum Weiterlesen und -forschen:

||| Der nächste Eintrag erscheint am 16. September. Bleiben Sie neugierig!

Einer für alle, alle für einen! Der Gewerkschaftsbund Württemberg-Baden wird gegründet

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1. September 1946 | Eine Waffenschmiede zum Nutzen der arbeitenden Bevölkerung und zum Wohle der Allgemeinheit solle er werden, dieser erste Bundestag des Gewerkschaftsbundes Württemberg-Baden (GWB) in den Räumen der Salamander-Schuhfabrik in Kornwestheim. Mit diesen eröffnenden Worten brachte Markus Schleicher, erster Präsident des GWB, die Hoffnungen der 163 anwesenden Delegierten auf den Punkt: Nach den Schrecken der NS-Zeit, in der zahlreiche Gewerkschaftsmitglieder als KZ-Häftlinge den Tod fanden, sollten nun wieder freie, demokratische Gewerkschaften die Interessen ihrer Mitglieder (damaliger Stand in Württemberg-Baden: ca. 260.000 Personen) vertreten. Und dies nicht nur bei Lohn- und Arbeitsfragen, sondern in allen sozialen und kulturellen Streitfragen. Selbstverständlich auf Augenhöhe mit dem Unternehmertum und den politischen VertreterInnen.

 

Ziel war eine sichere Zukunft ohne Rückwärtsgang: Das Aufkeimen eines neuen Faschismus sollte unmöglich werden: „Die Gewerkschaften kämpfen für die Überwindung der kapitalistischen Wirtschaft. Ihr Endziel ist eine sozialistische Wirtschaft.“ Planwirtschaftliche Konzepte sollten Krisen, wie sie mit zum Aufstieg der NSDAP führten, verhindern helfen. An den realen Besitzverhältnissen änderte sich den vielsagenden Absichtserklärungen zum Trotz jedoch nur wenig. Größere und kleinere Streiks, Basisarbeit in den Betrieben und Mitgliederberatungen bestimmten fortan den steinigen Alltag der Gewerkschaften im Südwesten.

Am 1. September 1946 schloss der Kongress mit der Wahl Markus Schleichers zum ersten Präsidenten des GWB. Ein Jahr vor seinem Tode wurde er im Jahr 1950 an die Spitze dessen Nachfolgers, des DGB-Landesverbands Württemberg-Baden, gewählt.

Wir danken dem Archiv der sozialen Demokratie sowie der Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung (Bonn) für die Bereitstellung des Quellenmaterials.


Zum Weiterlesen und -forschen:

  • Christian Seifert: Entstehung und Entwicklung des Gewerkschaftsbundes Württemberg-Baden bis zur Gründung des DGB, 1945 bis 1949, Marburg 1980.

Beteiligung ohne Siegel – die Badische Verfassung von 1818

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22. August 1818 | Eine Verfassung ohne prächtige Urkunde? Ohne Siegel? Ohne richtige Unterschrift? Tatsächlich setzte Großherzog Karl in Bad Griesbach lediglich sein Namenskürzel unter den noch mit Korrekturen versehenen letzten Entwurf der 83 Paragraphen. Das Werk der Beamten bedeutete jedoch einen Meilenstein der politischen Beteiligung. Nur in Baden sollte die vorgesehene Zweite Kammer des Landtags vollständig aus gewählten Vertretern des Volkes bestehen. Immerhin rund 70 % der über 25-jährigen Männer durften wählen. Und besonders bemerkenswert und keineswegs selbstverständlich: Jede Stimme zählte gleich viel.

Des Volkes Stimme | Beteiligung ohne Siegel - die Badische Verfassung von 1818

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