Beteiligung ohne Siegel – die Badische Verfassung von 1818

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22. August 1818 | Eine Verfassung ohne prächtige Urkunde? Ohne Siegel? Ohne richtige Unterschrift? Tatsächlich setzte Großherzog Karl in Bad Griesbach lediglich sein Namenskürzel unter den noch mit Korrekturen versehenen letzten Entwurf der 83 Paragraphen. Das Werk der Beamten bedeutete jedoch einen Meilenstein der politischen Beteiligung. Nur in Baden sollte die vorgesehene Zweite Kammer des Landtags vollständig aus gewählten Vertretern des Volkes bestehen. Immerhin rund 70 % der über 25-jährigen Männer durften wählen. Und besonders bemerkenswert und keineswegs selbstverständlich: Jede Stimme zählte gleich viel.

Des Volkes Stimme | Beteiligung ohne Siegel - die Badische Verfassung von 1818

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