Ein Grund zum Feiern – Baden begeht den 25. Geburtstag seiner Verfassung

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22. August 1843 | Das ansonsten so beschauliche Örtchen Griesbach im mittleren Schwarzwald erlebte an jenem 22. August des Jahres 1843 einen regelrechten Massenansturm: Feierwillige aus dem Umland strömten an den Ort, wo Großherzog Karl im Jahr 1818 die erste Verfassung Badens unterschrieben hatte. Festschmuck zierte den Ort, Bürgergarden marschierten auf und eine Festausgabe der Verfassungsurkunde wurde unter das Volke gebracht, wobei besonders die Jugend mit dem Sonderdruck bedacht wurde, wie die „Freiburger Zeitung“ berichtete. Auch in anderen Dörfern und Städten Badens ein ähnliches Bild: Salutschüsse donnerten, Feuerwerk leuchtete auf, in Gasthäusern wurde gefeiert und auf den zentralen Plätzen erschallten Lobreden auf die Verfassung.

Bereits im Vorfeld hatte die „Mannheimer Abendzeitung“ (MAZ) die Überzeugung des liberalen Bürgertums klar zum Ausdruck gebracht: „Das Verfassungsfest ist deshalb auch ein Fest aller Bürger, d.h. des badischen Volkes.“ (MAZ, 19. August 1843). Bereits Monate vor dem Festdatum hatten sich landesweit Bürgerkomitees gegründet, in denen bekannte Liberale mitarbeiteten. Ursprünglich hatte die badische Regierung nicht beabsichtigt, eigene Feiern abzuhalten. Doch um das Jubiläum nicht ganz der liberalen Opposition anheimfallen zu lassen, wies sie die Beamten an, sich in die Festplanungen einzuklinken.

 

Ein wiederkehrendes Thema in den gehaltenen Jubelreden war der innige Appell an die Bürger, die Verfassung nicht zu „toten Buchstaben“ werden zu lassen (MAZ, 22.08.1843). So forderte beispielsweise der liberale Abgeordnete und Journalist Karl Mathy auf dem Verfassungsfest in Schwetzingen: „(…) wir wollen vorwärts schreiten zu freien würdigen Zuständen auf der Bahn der Verfassung, und darum ist es nothwendig, daß die Bürger ihre Rechte kennen lernen und ausüben.“

Denn die badischen Liberalen wussten, dass es bei der Umsetzung der Verfassungsprivilegien in handfeste Gesetze immer wieder zu Ungereimtheiten kam – als Beispiel führte Mathy die Presse- und Redefreiheit an, die zwar prinzipiell gegeben war, sich praktisch jedoch nichts an der Zensur geändert hatte. Die „Mannheimer Abendzeitung“ witterte folgerichtig auch Eingriffe in die Rede Jakob Heuß‘ in Eberbach am Neckar und prangerte diese an (MAZ, 29.08.1843). Ein weiteres vergiftetes Lob brachte das Blatt aus dem Mittelrheinkreis: „Mit besonderem Vergnügen“ habe man aufgenommen, dass die dort lebenden Menschen jüdischen Glaubens intensiv an den Verfassungsfeiern teilgenommen hätten; zeitgleich bedauerten sie zu Recht, dass sie nicht dieselben Staatsbürgerrechte wie ihre christlichen Mitbürger genössen (MAZ, 24.08.1843).

Ausgerechnet der in den Feierlichkeiten zum Ausdruck gebrachte Verfassungspatriotismus wurde einer der Impulse für den Weg zur Revolution von 1848/49. Die wachsende Unzufriedenheit über die Diskrepanz zwischen den Verfassungsversprechen und der nüchternen Realität brachte die Bürger fünf Jahre später erneut auf die Straße – diesmal jedoch ohne Feierstimmung.


Zum Weiterlesen und -forschen:

  • Götz Distelrath: Eine Feier für das „Palladium gesetzlicher Freiheit“. Das Verfassungsfest vom 22. August 1843 in Freiburg, in: Archivnachrichten 43 (2011), S. 50-57 [online].
  • Karl Mathy (Hg.): Die Verfassungsfeier in Baden am 22. August 1843 (= Vaterländische Hefte über innere Angelegenheiten für das Volk, Bd. 2), Mannheim 1843 [Sammlung verschiedener Reden u.a., online].
  • Paul Nolte: Die badischen Verfassungsfeste im Vormärz. Liberalismus, verfassungskultur und soziale Ordnung in den Gemeinden, in: Manfred Hettling/Paul Nolte (Hgg.): Bürgerliche feste. Symbolische Formen politischen Handelns im 19. Jahrhundert, Göttingen 1993, S. 63-95.

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