Dr. K. hat es geschafft – das Gesetz zur Gleichstellung der Juden in Baden

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4. Oktober 1862 | Dr. K. aus K. hatte es geschafft: Student der Rechtswissenschaften in Heidelberg und München, anschließend Rechtsanwalt, der unter anderem einen Revoluzzer vor der Todesstrafe bewahren konnte. Auch politisch lief es für K. rund, konnte er doch als Liberaler einen Posten als Abgeordneter in Karlsruhe erkämpfen. Und doch grübelte Dr. K.: Wie viel einfacher wäre es gewesen, wenn ich nicht als Jude geboren worden wäre?

Portrait Rudolf Kusels (Bildnachweis: Bestand Stadtarchiv Karlsruhe 8/PBS III 843)

Am 25. April 1862 berieten die Abgeordneten der Zweiten Kammer des Großherzogtums Badens das „Gesetz über die bürgerliche Gleichstellung der Israeliten“. Dr. Rudolf Kusel aus Karlsruhe ergriff das Wort: „Nicht als Jude, sondern als Abgeordneter spreche er. […] Die Juden sind keine Fremdlinge, wie behauptet wurde; […] sie erkennen kein anderes Vaterland an, als Deutschland. Sie verlangen keine Gnade, nur Gerechtigkeit […]. Die badische Kammer wird heute […] es aussprechen, dass in diesem gesegneten Lande wegen seines Glaubens Niemand in seinem bürgerlichen Rechte beschränkt, Niemand mehr unfrei sein soll.“

Vor dem „Konstitutionsedikt“ von 1809 war es den badischen Juden als „Schutzbürger“ sogar verboten, ihren Wohnort frei zu wählen. Nun wurden ihnen erste Bürgerrechte zugesprochen, sie durften ab 1848 in den Staatsdienst eintreten und als Abgeordnete gewählt werden. Jedoch zog erst im Jahre 1861 Dr. Kusel als erster jüdischer Abgeordnete in die Zweite Kammer ein. Am 4. Oktober 1862 unterzeichnete Großherzog Friedrich das maßgeblich vom liberalen Staatsminister August Lamey erarbeitete Gleichstellungsgesetz. Damit erhielten die badischen Juden sämtliche gemeindebürgerlichen Rechte zugesprochen, die ihnen bis dato verwehrt geblieben waren, beispielsweise die Armenversorgung durch die Gemeinde.

So wurde aus Dr. K. der badische Bürger Dr. Rudolf Kusel.


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