Psst, geheim – das württembergische Wahlgesetz wird reformiert

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26. März 1868 | „Nach §. 143 wird folgender Paragraph eingeschaltet: „Die Wahlen erfolgen durch geheime Stimmgebung.“ So spröde sich ein zentraler Satz der württembergischen Wahlrechtsreform von 1868 liest, so bewegt war die Zeit, in welcher er formuliert worden war. Vier Jahre zuvor war Württembergs langjähriger Potentat, Wilhelm I. verstorben, der zwar weitgehend verfassungstreu regiert hatte, jedoch im Grunde seines Wesens ein autoritär Handelnder gewesen war. Den Staffelstab an der Spitze des Ländles übernahm sein Sohn Karl, dessen weicherer Charakter durch kommende machtpolitische Krisen und Entscheidungen aufgerieben wurde. In der großen militärischen Entscheidungsschlacht von Königsgrätz zwischen dem aufstrebenden Preußen und Österreich im Jahre 1866 hatte sich Württemberg auf die Seite des südlichen Nachbarn geschlagen. Ein strategischer Fehler, der letztendlich die Souveränität Württembergs vollends abschmelzen ließ. König und Regierung sahen sich gezwungen, dem von Preußen dominierten Norddeutschen Bund und dem zunächst geheimen „Schutz und Trutzbündnis“ beizutreten.

Ein Zentrum würrtembergischer Politik des 19. Jahrhunderts: Das Stuttgarter Ständehaus (Bildnachweis: Marbacher Literaturarchiv/Dt. Schillergesellschaft)
Ein Zentrum württembergischer Politik des 19. Jahrhunderts: Das Stuttgarter Ständehaus (Bildnachweis: Marbacher Literaturarchiv/Dt. Schillergesellschaft).

Auch innenpolitisch war einiges in Bewegung geraten: Kurz nach Königsgrätz war die Deutsche Partei gegründet worden, welche die eingeleitete Entwicklung begrüßte. Als auf Bismarcks Betreiben hin die süddeutschen Länder in der Zollverein integriert wurden, waren besonders die dadurch bevorteilten schwäbischen Unternehmer vom indirekten Abgesang württembergischer Eigenständigkeit angetan – Stichwort: freier Warenverkehr. Zugleich nutzte die wachsende Arbeiterbewegung die deutsche Einigung, um Kräfte zu bündeln und mit der sozialdemokratischen Partei den Kampf für den Sozialismus und um die Parlamente aufzunehmen.

Am 26. März 1868 wurde das Wahlgesetz in Württemberg mit den übrigen Staaten des Norddeutschen Bundes – exklusive Preußen – in Einklang gebracht. Das bedeutete fortan, dass auch im Reiche König Karls die Zweite Kammer direkt, geheim und gleich gewählt wurde. Der alte einschränkende Passus, dass nur Steuerzahler das Wahlrecht ausüben dürfen, entfiel somit; Frauen blieb jedoch das Recht auf demokratische Mitbestimmung bis nach der Revolution von 1918/19 verwehrt.

Die Reform brachte dem Wahlvolk ein kleines Plus an Mitbestimmung, ließ in weiten Teilen allerdings Wünsche offen. Beispielhaft dafür: „Art. 25 Die Wähler erhalten weder für Zeitversäumnis, noch für Zehrungs- und Reiseaufwand eine Entschädigung.“

Eigentlich schade, oder?


Zum Weiterlesen und -forschen:

/// Eine Beerdigung wird zum stillen Protest: Mehr hierzu am 3. April.

Lauter Störfälle – die Schönauer Stromrebellen übernehmen das Stromnetz

Ein Kommentar

10. März 1996 | Spannung ist messbar, das bestätigt jeder und jede ElektrotechnikerIn. Die emotionale Spannung, die an diesem besonderen Wahlabend in der kleinen südbadischen Kommune Schönau herrschte, war unermesslich: Wer würde im jahrelangen Ringen um das Stromnetz den Sieg davontragen: Die Stromrebellen oder der etablierte Versorger, die „Kraftübertragungswerke Rheinfelden“ (KWR)? Der Aufbruch in die Zukunft der Energieversorgung in Schönau begann mit einer Katastrophe, die sich über 1.600 Kilometer weiter östlich abgespielt hatte, mit dem Reaktorunfall von Tschernobyl. Das Ehepaar Ursula und Michael Sladek ergriff zusammen mit anderen alarmierten Schönauern die Initiative und nahmen den Kampf gegen Nutzung der Kernkraft im eigenen Land auf.

Des Volkes Stimme | Lauter Störfälle – die Schönauer Stromrebellen übernehmen das Energienetz

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Durch energisches Stromsparen sollte den großen Stromkonzernen das Geld abgegraben werden. Jedoch wuchs rasch die Erkenntnis, dass die Lösung nur eine vollständige Loslösung von der Abhängigkeit externer Stromversorger sein konnte: Ende 1990 gründet sich die Netzkauf Schönau GbR. Anfang 1991 verlängerte der Gemeinderat den bestehenden Konzessionsvertrag mit der KWR, die auf Atomkraft setzte und als kapitalkräftiger Stromanbieter für viele Menschen vor Ort die sicherere Wahl darstellte. Die Stromrebellen von der Netzkauf organisierten daraufhin einen Bürgerentscheid, der im Oktober 1991 richtungsweisend ausging: 55,7 % stimmten für die Aufnahme von Verhandlungen zum Kauf des lokalen Stromnetz.

Je enger, desto größer der Widerstand, ist eine weitere Regel in der Elektrolehre. Enger wurde es für die KWR nach der Gründung der Elektrizitätswerke Schönau (EWS) im Jahre 1994. Nachdem der Gemeinderat im November 1995 entschieden hatte, der EWS den Konzessionszuschlag zu geben, strebte diesmal die unterlegene CDU-Fraktion einen Bürgerentscheid an, um das „drohende Abenteuer“ abzuwenden. Während die KWR und die Bürgerinitiative „Pro Bürgerentscheid“ mit Zahnbürsten, Flugblättern und moderner Technik eine sichere Stromversorgung und stabile Preise versprachen, warben die Stromrebellen mit Marmelade, nachhaltigen Argumenten und viel persönlichen Einsatz für ein „Nein“ zur Verlängerung des KWR-Vertrags. Am Wahlabend zeigte sich erneut, wie zerrissen die Kommune bezüglich der Stromfrage war: Mit lediglich rund 54 % der abgegebenen Stimmen erteilten die Schönauer dem alten Stromversorger KWR eine Absage. Die siegreichen Stromrebellen traten nun die mühevolle Aufgabe an, das Stromnetz aufzukaufen und die Elektrizitätsversorgung in eigene Hände zu nehmen.

Das Schönauer Beispiel hat Schule gemacht: Einige Kommunen in Deutschland betreiben bereits die lokale Stromversorgung in Eigenregie, in BürgerInnenhand.


Zum Weiterlesen und -schauen:

  • Bernward Janzing: Störfall mit Charme. Die Schönauer Stromrebellen im Widerstand gegen die Atomkraft, Vöhrenbach 2008.
  • DVD: Die Schönauer Gefühl. Die Geschichte der Stromrebellen aus dem Schwarzwald. Eine Produktion des Fördervereins für umweltfreundliche Stromverteilung und Energieerzeugung Schönau im Schwarzwald e.V., Schönau 2007.

/// Am 12. März geht es spannend weiter: Frauenpower an der Uni in unserem Onlinekalender.

Der Zukunft eine Stimme – der Jugendgemeinderat in Weingarten

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7.  März 1985 | Wer im oberschwäbischen Weingarten lebt, muss sich um die Zukunft der Demokratie weniger Sorgen machen. Dort wird die jeweils nächste Generation bereits seit über 30 Jahren aktiv an der Kommunalpolitik beteiligt. Erstmals in einer deutschen Gemeinde überhaupt wählten am 27. Februar 1985 rund 800 Schülerinnen und Schüler zwischen der 7. und 10. Klasse ihre Vertretung. Alles war wie bei den Erwachsenen: Verteilt auf vier thematische Wahllisten kandidierten 90 Jugendliche, die Stadtverwaltung stellte Wahlurnen und -kabinen auf und an jeder Schule wachte ein Wahlvorstand über den Ablauf. Nur die Wahlbeteiligung sah völlig anders aus: 92,8 % der wahlberechtigten Jugendlichen machten mit – die Erwachsenen konnten sich im Vergleich dazu nur schämen.

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Auch die erste Sitzung des Jugendgemeinderats am 7. März war keine Show. Ab 9 Uhr tagte der 26-köpfige Rat im Großen Sitzungssaal unter der Leitung des Oberbürgermeisters Rolf Gerich und in Anwesenheit der Vorsitzenden der Gemeinderatsfraktionen sowie der städtischen Amtsleiter. Viele der behandelten Themen kamen den Gemeinderäten bekannt vor: Hallenbad, Müll, Radwege, Nahverkehr und Tempo 30 – nur alles aus der Sicht der Jugendlichen. Ein besonderes Jugendthema stand dann aber doch noch im Mittelpunkt: der schlechte Zustand des Jugendhauses. Nach den Sommerferien sollte in der nächsten Sitzung über Fortschritte berichtet werden.

Für Oberbürgermeister Rolf Gerich war die Sitzung ein großer Erfolg. Er wollte die Jugendlichen mit seiner Idee ausdrücklich in die Verantwortung für ihre Stadt nehmen und gleichzeitig der eigenen Verwaltung neue Impulse geben. Neun Jahre zuvor hatte er Jugendlichen bereits das Fragerecht bei Gemeinderatssitzungen gegeben. Das von den Vereinten Nationen für 1985 ausgerufene „Internationale Jahr der Jugend“ brachte ihn darauf, noch einen Schritt weiter zu gehen und den Rat ins Leben zu rufen.

Weingarten wurde so zum Vorbild. Inzwischen bestehen rund 100 Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg, deutlich mehr als in den anderen Bundesländern.


Zum Weiterlesen und -forschen:

/// Alle Räder stehen still, wenn ein Frauenarm es will. Zum morgigen Weltfrauentag wird es kämpferisch in unserem Onlinekalender.

Der Remstalrebell – wie Helmut Palmer Oberbürgermeister wurde (beinahe)

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3. März 1974 | Mit Speck fängt man Mäuse, und mit „Rebellenwurst“ Wählerinnen und Wähler? Wenn diese Wurst auch noch von einem Obsthändler großzügig verteilt wird, befinden wir uns mitten in einem der kuriosesten Kommunalwahlkämpfe der jüngeren Vergangenheit. Insgesamt rund 300 Mal versuchte der Ausnahmepolitiker Helmut Palmer seit Mitte der 1960er Jahre bis in die 90er in verschiedenen Kommunen und Städten Baden-Württembergs auf einen Bürgermeisterstuhl gehoben zu werden – stets erfolglos. Für die einen war er ein „Volkstribun“, ein schwäbischer Don Quijote gegen Bürokraten und Amtsstubenherrschaft, einer „für den kleinen Mann“. Für andere wiederum ein „kleiner Adolf“, ein ungehobelter Querulant des Politgeschäfts oder schlichtweg ein Verrückter.

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Anlässlich der Oberbürgermeisterwahl in Schwäbisch Hall im Februar/März 1974 lieferte Palmer sein Meisterstück ab. Er wetterte gegen die Stadtverwaltung und deren vermeintliche Faulheit, beleidigte auf das heftigste politische Mitbewerber und sonstige Palmer-Gegner („Schleimscheißer“; „Lausbub“; „Sudelsäue“). Doch Palmer war auch ein Visionär: Er forderte den Bau einer Seilbahn, eines Parkhauses über dem Fluss Kocher, eine autofreie Innenstadt und Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit (wenn auch mit fraglichen Mitteln, wenn er eigenmächtig zum Fällen von Bäumen an Straßen aufrief). Menschen, die sich von den etablierten Politikern nicht gehört und ernstgenommen fühlten, setzten ihre Hoffnung auf den Unabhängigen. Zudem erfuhr der Remstalrebell finanzielle Unterstützung durch einen lokalen Unternehmer, der noch eine Rechnung mit der Stadtverwaltung offen hatte. Gemeinsam mit den Spenden seiner Fans konnte Palmer einen Vollzeitwahlkampf aufziehen. Nach gewonnenen erstem Wahlgang er holte rund 41 %, sein nächster Mitbewerber, der von der CDU unterstützte Karl-Friedrich Binder, lediglich 30 % stand die Kleinstadt politisch Kopf und eine Stichwahl musste die Entscheidung bringen. Die Augen Westdeutschlands waren auf die ehemalige Reichsstadt gerichtet.

Als am 3. März 1974 Helmut Palmer sich mit 41,4 % dem konservativen Platzhirsch Binder geschlagen geben musste, war des Rebellen Geist nicht gebrochen. Tausende SympathisantInnen jubelten ihm zu, während Palmer vom Marktplatzpranger herab von einem „ergaunerten Wahlsieg“ des „Schmutzlappen“ Binders sprach.

Palmers größter Erfolg war vielleicht nicht sein gutes Abschneiden in Hall, sondern die Tatsache, dass sich etablierte PolitikerInnen über die wachsende Entfremdung mit dem Wahlvolk und neue Formen des bürgerschaftlichen Engagements Gedanken machen mussten.

PS: Üblicherweise sehen wir davon ab, auf Stil und Inhalt der Sprecherkommentare in den historischen Filmbeiträgen einzugehen. In diesem Fall wollen wir jedoch eine Ausnahme davon machen: Die offenen sprachlichen Angriffe auf Helmut Palmer können wir nur kopfschüttelnd wahrnehmen. Hier wurden offensichtlich alle Grundsätze von journalistischer Objektivität, Sachlichkeit und Neutralität über Bord geworfen.


Zum Weiterlesen und -forschen:

  • Jan Knauer: Bürgerengagement und Protestpolitik. Das politische Wirken des „Remstalrebellen“ Helmut Palmer und die Resonanzen seiner Mitmenschen. Dissertation, Univ. Tübingen, 2012.
  • Jan Knauer: Helmut Palmer: Der Remstal-Rebell. Darmstadt 2014.
  • Helmut Palmer: Mein Kampf und Widerstand im Filbingerland, Genf 1978.

/// Am 5. März wird ein ganz Großer zu Grabe getragen.

Beteiligung in Quadraten – der Mannheimer Migrationsbeirat

Ein Kommentar

20. Februar 2000 | Wer darf eigentlich mitbestimmen? Nur diejenigen mit einem deutschen oder – zumindest auf kommunaler Ebene – mit einem EU-Pass, oder? Aber was ist eigentlich mit den Menschen, die hier leben und keine deutsche oder EU-Staatsbürgerschaft besitzen? Wird deren Stimme auch gehört?

Des Volkes Stimme | Beteiligung in Quadraten - der Mannheimer Migrationsbeirat

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In Mannheim, wo ein Viertel der Gesamtbevölkerung eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, ist dies keine theoretische Frage. Die Frage nach der Mitbestimmung war seit der Zuwanderung in den 1960er Jahren sehr konkret: Wo ist Wohnraum? Wer bietet Ausbildungsplätze an? Wie kann das Zusammenleben aussehen? Wo könnte gebetet werden? Mannheim war ein Vorreiter beim Erfinden neuer Formen der Teilhabe. Die Stadt gehörte zu den ersten in der Bundesrepublik, die das Amt eines „Ausländerbeauftragten“ einführten. Zusätzlich bekam Mannheim bereits 1973 einen „Koordinierungsausschuss für die Betreuung ausländischer Arbeitnehmer“, der nicht zuletzt als Diskussionsforum für all diese Fragen gedacht war.

Nur bei der direkten Beteiligung Nicht-Deutscher an der Kommunalpolitik brauchte Mannheim erstaunlicherweise länger als andere Städte in Baden-Württemberg. Auf Vorschlag der FDP beschloss der Gemeinderat 1999 endlich die Gründung eines „Migrationsbeirats“ oder „Integrationsausschusses“. Vom 28. Januar bis zum 20. Februar 2000 fanden die ersten direkten Wahlen (in Form einer Briefwahl) für diese 30-köpfige Vertretung statt. Für die Wahl waren 57.690 Mannheimerinnen und Mannheimer aufgerufen, aus 116 Bewerberinnen und Bewerbern auf zehn verschiedenen Wahllisten auszuwählen. Die Wahlbeteiligung lag bei der Premiere jedoch bei gerade einmal 14,5 %.

Die geringe Wahlbeteiligung führte 2009 zu einer grundsätzlichen Änderung. Die Wahl wurde abgelöst durch ein Berufungsmodell. Eine speziell gebildete Kommission beruft seither 20 Vertreterinnen und Vertreter der nicht-deutschen Einwohnerschaft.


Zum Weiterlesen und -forschen:

/// Am 23. Februar stellen wir einen weiteren Baustein der Völkerverständigung vor.

Die kommunale Revolution – Ludwig Winter und die neue Gemeindeordnung

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17. Februar 1832 | Traum und Wirklichkeit. Die badischen Liberalen konnten davon ein Lied singen. Die Verfassung von 1818 war ja schön und gut, aber sie allein änderte noch nicht viel. Wo blieben die konkreten politischen Folgen? Den Liberalen wurde in den 1820er Jahren dies schmerzhaft vor Augen geführt. Das Großherzogtum erstarrte geradezu. Die beharrenden Kräfte drängten die Reformer in die Defensive, der mit großen Hoffnungen gewählte Landtag wurde kalt gestellt. Von Aufbruch keine Spur. Das durch die Verfassung gegebene Versprechen auf Teilhabe blieb Papier.

Noch ein badischer Reformer: Ludwig Georg Winter
Noch ein badischer Reformer: Ludwig Georg Winter. (Bildnachweis: Bildarchiv Österreich; Bearb.: HdG BW/Hemberger)

Der politische Frühling kam im Juli 1830. Eine neue Revolution in Frankreich versetzte auch Baden in Aufregung. Der erst seit März amtierende neue Großherzog Leopold stellte sich mehr oder weniger freiwillig an die Spitze einer Reformbewegung, um die Unruhe in den Griff zu bekommen. Die Berufung des 1778 in Elzach-Prechtal geborenen Ludwig Georg Winter zum Innenminister war ein klares Bekenntnis zu Veränderungen. Der liberal geprägte Beamte hatte für den ersten Landtag 1819 bereits den Entwurf einer neuen Gemeindeordnung erarbeitet. Nachdem Winter damals an den Kräften der Reaktion gescheitert und nach Freiburg strafversetzt worden war, wollte er nun dieses zentrales Thema einer  Bürgergesellschaft endlich verwirklichen. Zusammen mit dem frei gewählten und entsprechend stark liberal geprägten Landtag von 1831 machte er sich erneut ans Werk.

Das Resultat, das am 17. Februar 1832 im Großherzoglich Badischen Staats- und Regierungblatt erschien, war nicht weniger als ein staatlich verordneter Umsturz in den Gemeinden. Alle Bürgermeister und Gemeinderäte sollten zwischen dem 1. Juni 1832 und dem 31. März 1833 neu gewählt werden. Das Wahlrecht dafür war bemerkenswert: In geheimer Wahl bestimmten sämtliche Gemeindebürger direkt die Spitzenämter ihrer Gemeinde. Jede Stimme zählte gleich viel! Der ursprünglich vorgesehene Zensus, der die höher Besteuerten bevorzugt hätte, wurde vom Landtag erfolgreich abgewehrt. Die Ämter sollten nur noch auf sechs Jahre vergeben werden, von lebenslangen Ämtern konnte keine Rede mehr sein.

Das Wahlrecht ging einher mit einer gleichzeitig beschlossenen deutlichen Stärkung der Partizipation der Bevölkerung durch ein neues Bürgerrechtsgesetz: Die bisherigen Schutzbürger, die aufgrund ihrer meist schlechten ökonomischen Verhältnisse nur ein eingeschränktes Gemeindebürgerrecht besaßen, wurden zu gleichgestellten Gemeindebürgern. Mit einem Schlag erweiterte sich so die Bürgerschaft beträchtlich.

Der badische Frühling von 1830 fand zwei Jahre später durch einen von den konservativen Großmächten Preußen und Österreich herbeigeführten Kälteeinbruch sein trauriges Ende. Auch die badische Regierung kam ins Grübeln. Ludwig Georg Winter versuchte das Steuer wieder ein Stück in die konservative Richtung herumzureißen. Das kommunale Wahlrecht wurde eingeschränkt und mit Hürden versehen.  Aber die von ihr selbst eingeleitete Demokratisierung der Gemeinden konnte die Regierung nicht mehr völlig abwürgen – mit weitreichenden Folgen, wie sich 1848 zeigen sollte.


/// Gehen morgen die Lichter aus? Am 18. Februar folgt der nächste Kalendereintrag.

Die erste Rede – Marianne Weber spricht Geschichte

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15. Januar 1919 | Klara Siebert und Therese Blase hatten Pech. Sie waren nur Nummer zwei und drei. Denn unmittelbar vor ihnen schrieb, besser gesagt, sprach Marianne Weber Geschichte: Als erste Frau hielt sie am 15. Januar 1919 eine Rede zur Eröffnung der Badischen Nationalversammlung im Karlsruher Ständehaus. Die 48jährige Abgeordnete der liberalen Deutschen Demokratischen Partei (DDP) war damit auch die allererste Rednerin in einem deutschen Parlament überhaupt.

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Mit großer Vehemenz hatte Weber in den Jahren davor als Vorsitzende des Heidelberger Vereins „Frauenbildung und Frauenstudium“ für gleiche Bildungschancen von Frau und Mann gearbeitet. Die Chance, in der erstmals auch von Frauen gewählten Badischen Nationalversammlung an der neuen Verfassung mitzuwirken, versuchte sie genauso tatkräftig zu nutzen. Wie sie sich in ihrer 1948 veröffentlichten Autobiografie erinnerte, schickte sie nicht nur ihre Mitarbeiterinnen als Rednerinnen zu Wahlkampfveranstaltungen bis nach Konstanz und Lörrach: „Ich selbst reiste ebenfalls im Land herum mit wohlvorbereitenden Manuskripten in der Mappe.“

Die einzige Frau der DDP-Fraktion sammelte eindrückliche Erfahrungen mit ihren meist Zigarre rauchenden Kollegen: „Als ich zum ersten Mal im Fraktionszimmer erschien, richteten sich 24 Augenpaare auf eine Neuerscheinung, die von manchen ihrer Eigentümer denn doch als lästiger Eindringling in den männlichen Herrschaftsbereich angesehen wurde.“ Unvergesslich auch das Fest, das aus Anlass ihrer ersten Rede gehalten wurde: „Es erschien ein seit Jahren nicht mehr gesehener ländlicher Schinken, dessen bloßer Anblick scharfe Essbegier anreizte, dann duftender Kuchen aus den Händen einer Pfarrfrau, über die Schweizer Grenze verschobener echter Tee, Zigarren mit Leibbinden kamen zum Vorschein, auch das Blut der Erde, der Geist und Witz beflügelnde Wein. Die Fraktionsfrau durfte überdies für den zierlichen Schmuck der Tafel und Scherzverse sorgen. Dann begann ein Gelage, bei dem einigen der städtischen Hungerleider angesichts der Schinkenstücke auf ihrem Teller die Augen aus dem Kopf traten.“

Im Parlament ergriff die Abgeordnete Weber-Heidelberg noch mehrfach das Wort, fragte nach dem „Schutz der weiblichen Angestellten und Arbeiter gegen Erwerbslosigkeit“ oder referierte als Berichterstatterin über den „Ausschluss weiblicher Studierender vom Studium an der Universität“. Im Oktober 1919 beendete Marianne Weber bereits vorzeitig ihre eigene Politikerinnenkarriere: Sie folgte ihrem Mann Max, der eine Berufung an die Universität München erhalten hatte. Aber dort zog sie sich nicht ins Privatleben zurück, sondern übernahm den einflussreichen Vorsitz des Bundes deutscher Frauenvereine.


Zum Weiterlesen und -forschen:

/// Am 19. Januar decken wir ein neues Kalenderblatt auf. Eine Gemeinde lässt sich „ihren“ Pfarrer nicht nehmen.

 

 

Erste Wahl (Teil 2) – die wilden 13 und das Frauenwahlrecht

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12. Januar 1919 | Genau einen Monat nach Verkündigung des Frauenwahlrechts folgte auch in Württemberg die Premiere für die Frauen. „In großen Mengen kamen sie, allein und mit ihren Männern“, beobachtete die „Schwäbische Chronik“ am 12. Januar 1919 die Wahlen zur Württembergischen Landesversammlung in Stuttgart und fügte gönnerhaft hinzu: „Man las ihnen meist das Bewusstsein eines großen Augenblicks von den Zügen; sie fanden sich im Ganzen alsbald in die einfachen Förmlichkeiten der Wahlhandlung und gaben gewichtig ihren blauen Wahlbrief ab, auf dessen Stempel noch das „K.(önigliche) Ministerium des Innern“ prangte.

Nicht nur die Herren von der Presse mussten sich erst an den neuen Anblick in den Wahllokalen gewöhnen. Für die meisten Frauen selbst kam die schnelle Gleichstellung eher überraschend. In Württemberg hatte es nicht gerade eine starke und drängende Frauenbewegung gegeben. Erst kurz vor dem Krieg waren in Stuttgart, Ulm und Tübingen Ortsgruppen des „Württembergischen Vereins für das Frauenstimmrecht“ entstanden. Die meisten Frauen schienen sich mit einer stärkeren Beteiligung auf kommunaler Ebene zufrieden zu geben. Entsprechend bescheiden waren auch jetzt die Frauen auf den Wahllisten der Parteien vertreten. Gerade einmal 13 von 150 Sitzen in der verfassunggebenden Landesversammlung wurden an Frauen vergeben.

Aber in dieser 13er Gruppe befanden sich dafür höchst bemerkenswerte Politikerinnen. Die aus bester Familie stammende Zentrumsabgeordnete Amelié von Soden gehörte ebenso dazu wie die Sozialistin Clara Zetkin.

Herausragend waren auch die beiden Gründungsmitglieder der neuen liberalen Deutschen Demokratischen Partei (DDP), Mathilde Planck und Thekla Kauffmann, die sich beide bereits seit längerem für ein wirklich „allgemeines“ Wahlrecht eingesetzt hatten. Die 1861 in Ulm geborene Planck galt als eine der renommiertesten Köpfe der Frauen- und Friedensbewegung im Südwesten. In den 1920er Jahren engagierte sie sich zusätzlich bei der von ihr mitgegründeten Bausparkasse Wüstenrot.

Die am 18. Januar 1883 in Stuttgart zur Welt gekommene Thekla Kauffmann war die einzige jüdische Abgeordnete der Landesversammlung. Die Cousine von Otto Hirsch, maßgeblicher Mann beim Ausbau des Neckars und in der NS-Zeit heldenhafter Vorstand der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, blieb in der Frauenfrage aktiv. Im Juni 1920 vertrat sie Deutschland auf dem achten Kongress der „International Woman Suffrage Alliance“ in Genf, wo weiter für das Wahlrecht der Frauen gekämpft wurde. Nach dem Ausscheiden aus dem Parlament 1920 übernahm sie eine Abteilungsleitung im Landesarbeitsamt. Nach 1933 versuchte sie verzweifelt, jüdische Emigrantinnen und Emigranten zu unterstützen. Sie selbst konnte im April 1941 von Lissabon nach New York entkommen.


Zum Weiterlesen und -forschen:

/// Eine Politikerin spricht offen und frei. Mehr hierzu in unserem nächsten Kalendereintrag am 15. Januar.

Erste Wahl (Teil 1) – Maria Anna Beyerle und das Frauenwahlrecht

Ein Kommentar

5. Januar 1919 | Auch beim Frauenwahlrecht war Baden wieder ganz vorne. Na ja, fast. Wir wollen die Kleinen im Norden nicht völlig vergessen. Die beiden Freistaaten Mecklenburg-Strelitz und Braunschweig (die es wirklich gab!) ließen ihre Frauen bei den Wahlen am 15. und 22. Dezember 1918 noch einen Tick schneller mitmachen. In Baden wurde erst am 5. Januar 1919 die Badische Nationalversammlung gewählt, die dem Land nach der Novemberrevolution und der Abdankung des Großherzogs eine neue Verfassung geben sollte. Erstmals durften die Frauen auf Landesebene wählen. Als eines der ersten Ergebnisse der Revolution hatte in Berlin der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 das Frauenwahlrecht verfügt: „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystem für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.“

In Baden machten die Frauen eifrig Gebrauch davon. Die hohe Gesamtwahlbeteiligung von 88 % der Wahlberechtigten verdankte sich wesentlich ihnen. Die Premiere des aktiven Wahlrechts gelang also eindrucksvoll – beim passiven Wahlrecht sah es hingegen schon damals nicht so gut aus. Von den 107 Abgeordneten waren gerade einmal neun weiblich. Die katholische Zentrumspartei und die Sozialdemokraten hatten jeweils vier Parlamentarierinnen in ihren Reihen, die liberale Deutsche Demokratische Partei (DDP), mit immerhin 22 % der Stimmen, entsandte nur eine einzige Frau.

Marianne Bayerle
Maria Anna Bayerle (Bildnachweis: Generallandesarchiv Karlsruhe 231 Nr. 2937 (833); bearb.: HdGBW)

Eine dieser Pionierinnen war Maria Anna Beyerle. Die 1882 in Konstanz geborene Lehrerin hatte sich führend bei karitativen Organisationen und beim Verein Katholischer Deutscher Lehrerinnen engagiert und dabei genügend Erfahrungen für eine politische Karriere gesammelt. Als Zentrums-Abgeordnete für den Wahlkreis Konstanz widmete sie sich in der verfassung-gebenden Versammlung und später im Badischen Landtag vor allem bildungs- und sozialpolitischen Themen. Sie schied 1928 aus dem Landtag, um höhere Funktionen an verschiedenen Schulen in Karlsruhe, Freiburg und Konstanz übernehmen zu können. Nach dem Zweiten Weltkrieg zählte sie in Konstanz zu den Gründungsmitgliedern der Badisch Christlich-Sozialen Volkspartei (BCSV), dem Vorläufer der CDU in Südbaden. Von 1947 bis 1952 gehörte sie dem Badischen Landtag in Freiburg an – als einzige Frau in ihrer Fraktion.


Zum Weiterlesen und -forschen:

Liebesheirat oder Zwangsehe? – eine Volksabstimmung bringt den Südweststaat

Ein Kommentar

9. Dezember 1951 | Mit erhobenen Zeigefinger mahnte vor über 200 Jahren der Württemberger Friedrich Schiller: „Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich das Herz zum Herzen findet!“ Ansonsten würden die Partner den Bund der Ehe auf unbestimmte Zeit bereuen. Was bereits bei zwei Menschen reichlich Konfliktpotential birgt und gut überlegt sein möchte, ist umso komplizierter, wenn ganze Regionen zusammengehen. Unser Bindestrich-Bundesland Baden-Württemberg ist das beste Beispiel hierfür.

Streithähne in Baden und Württemberg - Abstimmung über den Südweststaat 1951
Streithähne in Baden und Württemberg, vereinigt euch! – Plakat der Arbeitsgemeinschaft für die Vereinigung Baden-Württemberg

Nach 1945 zogen die alliierten Besatzungsmächte USA und Frankreich die Ländergrenzen neu, es entstanden Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. Dabei spielten historisch gewachsene Räume und Beziehungen nur bedingt eine Rolle. Schnell flammten Rufe nach der Bildung eines Südweststaates auf. Starke Fürsprecher der Vereinigung waren die Regierungschefs Reinhold Maier (Württemberg-Baden) und Gebhard Müller (Württemberg-Hohenzollern), die dessen Umsetzung über einen Staatsvertrag anstrebten. „Nur das Volk kann entscheiden!“, hielt der badische Regierungschef Leo Wohleb entgegen und pochte zugleich auf die Selbstständigkeit eines wiedervereinten Badens. In einer rechtlich nicht bindenden Volksbefragung am 24. September 1950 spiegelte sich des Volkes Stimme durchwachsen wieder: Die Württemberger und Hohenzollern sprachen sich mit rund 90 % für den Südweststaat aus; die Nordbadener befürworteten ihn mit immerhin 57 %, während die Südbadener mit fast 60 % dagegen stimmten.

Auch auf Bundesebene wurde heftig diskutiert: Bundeskanzler Adenauer (CDU) fürchtete einen Machtverlust im Bundesrat, wenn die CDU-dominierten Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern von der politischen Bühne verschwänden. Letztendlich fand die Idee einer Volksabstimmung in vier Abstimmungsbezirken eine Mehrheit, nicht ohne lebhaften Protest Leo Wohlebs, der die zähltechnische Spaltung Badens in Nord und Süd nicht hinnahm und das im Aufbau begriffene Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anrief. Ohne Änderung wurde die Abstimmung auf den 9. Dezember 1951 festgelegt.

 

Das gesamte Jahr 1951 stand im Zeichen einer regelrechten Propagandaschlacht für und wider die Einrichtung des Südweststaates. Die „Arbeitsgemeinschaft der Badener“ warnte vor der „Vergewaltigung“ Badens und einer möglichen politischen und finanziellen Ungleichbehandlung durch die Württemberger. Romantische Heimatmotive wie die bollenhuttragende Dame auf Plakaten oder Leo Wohlebs Anrufung der freiheitlichen und demokratischen Vergangenheit Badens erweiterten die Argumentationspalette.

Die „Arbeitsgemeinschaft für die Vereinigung Baden-Württemberg“ fuhr mit Lautsprecherwagen über das Land und betonte in Broschüren die wirtschaftliche Stärke der Partner in spe. Die Vereinigung wurde sogar zum ersten Schritt zu einem vereinten Europa erklärt.

 

Rund 70 % aller teilnehmenden WählerInnen bzw. drei von vier Abstimmungsbezirke stimmten für den Südweststaat, lediglich in Südbaden lehnte man ihn mit rund 62 % ab. Eine solide Basis, die zur Gründung Baden-Württembergs am 25. April 1952 führte. Einen Rechtsbruch beklagten die Verfechter der badischen Unabhängigkeit, forderten eine erneute Volksabstimmung und bekamen Recht: Das BVerfG verfügte eine Neuauflage, deren Umsetzung allerdings bis 1970 auf sich warten ließ.


Zum Weiterlesen und -forschen:

/// Das nächste Kalenderblatt schlagen wir am 14. Dezember auf: Vater Rhein ringt nach Luft.

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