20. Juni 1926 | Mein, dein, unser? Die aktuelle deutsche Enteignungsdebatte hat berühmte Vorgängerinnen in der jüngeren Geschichte, die weit schärfer ausgefochten wurden. Der Volksentscheid zur Fürstenenteignung von 1926 war zugleich ein demokratiegeschichtlicher Meilenstein der Weimarer Republik. In der Reichsverfassung von 1919 war ausdrücklich die Möglichkeit der Volksgesetzgebung festgehalten: Bürgerinnen und Bürger konnten mittels Volksbegehren und Volksentscheid politisch bindende Entscheidungen treffen. Neben einem Gesetz, das bis dato reichsweit kein einziges Mal angewendet worden war, saß das Volk (genauer der Staat) auf weiteren Revolutionspfründen, nämlich dem Vermögen deutscher Fürstenhäuser, welches nach deren Entmachtung eingezogen worden war. In Verhandlungen und gerichtlichen Vergleichen versuchten die alten Machthaber ihr Vermögen wieder zu erlangen. Als Reaktion entfaltete die KPD ihre Kampagne für einen Volksentscheid zu deren entschädigungsloser Enteignung, Motto: „Keinen Pfennig den Fürsten! Sie sollen stempeln gehen!“
Zunächst zögerte die sozialdemokratische Parteiführung, schloss sich jedoch schlussendlich der Bewegung an. Auch Gewerkschaften und Teile des linksliberalen Bürgertums sowie der katholischen Zentrumspartei verhalfen dem Volksbegehren zum beachtlichen Erfolg: 12,5 Millionen der 39,4 Millionen Wahlberechtigten trugen sich in die Wahllisten ein und machten somit den Volksentscheid möglich. Nicht zuletzt die Hoffnung, mit dem Vermögen dringende soziale Maßnahmen finanzieren zu können, einte die Lager.
Auch in den eher konservativ geprägten Hohenzollerischen Landen entbrannte nun der Kampf um des Volkes Stimme. In einer Leserzuschrift an den „Oberländer“ („Tagesblatt für Saulgau und Hohenzollern“) warnte ein Landwirt vor der „Untergrabung des Rechtsempfindens“ und der „Abschaffung jeden Privateigentums“: „Was heute dem einen geschieht, wird nach und nach den anderen treffen (…)“. Andere Stimmen in ähnlichen Tageszeitungen sahen „gottlosen Bolschewismus“ dämmern und druckten breit den Aufruf der Kirchen, dem Volksentscheid fernzubleiben und somit die Fürstenenteignung abzuwenden. Die badische SPD-Zeitung „Volksfreund“ berichtete stattdessen von einer „originellen Demonstration“ der SPD- und KPD-Abgeordneten im (Schwäbisch) Haller Stadtparlament. Als Antwort auf die abgelehnte Verhandlung über einen Wahlaufruf zum Volksentscheid ließen Aktivisten Inflationsgeld von der Empore regnen, das schließlich fusshoch auf Boden und Tischen lag und die Sitzung beendet werden musste.
Der Volksentscheid scheiterte, da „nur“ 14,5 Millionen Menschen mit „Ja“ gestimmt hatten (rund 36 % der Wahlberechtigten; zum Vergleich: „Ja“ in Württemberg: 34 % und in Baden: 38 % ) – mindestens 50 % hätten ihre Zustimmung kundtun müssen. Auch wenn Ex-Kaiser Wilhelm II. von „14 Millionen Schweinehunden in Deutschland“ sprach, war doch der Fürstenentscheid ein respektabler Versuch, die Diskussion um soziale Gerechtigkeit und Vermögen auf ein neues demokratisches Niveau zu heben.
Zum Weiterlesen und -forschen:
- Otmar Jung: Volksgesetzgebung. Die „Weimarer Erfahrungen“ aus dem Fall der Vermögensauseinandersetzungen zwischen Freistaaten und ehemaligen Fürsten, 2 Bde., Hamburg 1996.
- Thomas Schnabel: Niederlage der Monarchisten und Niederlage der Demokraten : Volksbegehren und Volksentscheid zur Fürstenenteignung 1926 in Württemberg, in: Reinhold Weber (Hg.): Der deutsche Südwesten : regionale Traditionen und historische Identitäten. Hans-Georg Wehling zum Siebzigsten, Stuttgart 2008. S. 83-104.
- Ulrich Schüren: Der Volksentscheid zur Fürstenenteignung 1926. Die Vermögensauseinandersetzung mit den depossedierten Landesherren als Problem der deutschen Innenpolitik unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse in Preußen (= Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, Band 64), Düsseldorf 1978.