„Gleiches Recht als Staatsbürger“ – Die Charta der Heimatvertriebenen

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5. August 1950 | Bad Cannstatt ist völlig zu Recht stolz auf seine umfangreichen Mineralquellen. Mit dem Großen und Kleinen Kursaal erinnert sich der Stuttgarter Stadtteil an die prächtigen Zeiten des Badeortes Cannstatt. Im angrenzenden Kurpark wird auch an ein anderes Ereignis der neueren Zeitgeschichte erinnert. Am 5. August 1950 unterzeichneten die Vertreter der Vertriebenen im Großen Kursaal die „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“.

 

 

Wasser statt Wein – der Große Kursaal war der passende Ort für die Unterzeichnung, denn zum Feiern gab es fünf Jahre nach Kriegsende wenig Anlass. Mehrere Millionen Deutsche, die durch Vertreibung und Flucht ihre Heimat verloren hatten, versuchten mühsam an neuen Orten ihre Existenz wieder aufzubauen. Willkommen waren die wenigsten gewesen. Die Vorbehalte der eingesessenen Bevölkerung gegenüber den Neuankömmlingen waren massiv. Mit den Fremden wollten Viele nichts zu tun haben oder gar teilen. Bei den Vertriebenen entstand nicht von ungefähr oft der Eindruck, sie sollten alleine den Preis des verbrecherischen Krieges und der Niederlage zahlen.

Umso beachtlicher war die „Charta der Heimatvertriebenen“. Immer wieder ist in den letzten Jahren auf die Unzulänglichkeiten und Lücken des Textes hingewiesen worden. Heute müsste manches anders und deutlicher formuliert werden. Aber das ändert nichts an dem wegweisenden Charakter der Erklärung. Die klare Absage an „Rache und Vergeltung“ war einer der großen Schritte hin zu einem friedlichen Europa. Das „Recht auf Heimat“ wurde zwar als eines der „Grundrechte der Menschheit“ postuliert, aber es sollte gerade ausdrücklich nicht durch Gewalt verwirklicht werden. Wer sich ein wenig mit der europäischen Geschichte beschäftigt hat, wird die Bedeutung dieser Haltung leicht zu schätzen wissen.

Das unzweideutige Plädoyer „für die Schaffung eines geeinten Europas“ und die Forderung nach einer vollen Integration der Vertriebenen im eigenen Land, verleihen der Charta neben dem Gewaltverzicht bis heute Gewicht:

1. Gleiches Recht als Staatsbürger nicht nur vor dem Gesetz, sondern auch in der Wirklichkeit des Alltags.

2. Gerechte und sinnvolle Verteilung der Lasten des letzten Krieges auf das ganze deutsche Volk und eine ehrliche Durchführung dieses Grundsatzes.

3. Sinnvollen Einbau aller Berufsgruppen der Heimatvertriebenen in das Leben des deutschen Volkes.

4. Tätige Einschaltung der deutschen Heimatvertriebenen in den Wiederaufbau Europas.

 

 

Die Versammlung blieb nicht auf den Kursaal beschränkt. Am nächsten Tag wurde die Charta in Stuttgart einem Publikum von rund 100.000 Menschen vorgetragen. Den Rahmen bildete die mahnende Ruine des Neuen Schlosses. Wer heute das Glück hat, dort Konzerte anzuhören, sollte an die Augusttage im Sommer 1950 denken und sein Glas darauf erheben. Am besten natürlich mit Cannstatter Mineralwasser.


Zum Weiterlesen und -forschen:

  • Landeszentrale  für politische Bildung BW: Das „Recht auf Heimat“ als der zentrale Inhalt der Charta [Scan des Original-Dokuments].
  • Bund der Vertriebenen: Text der Charta.
  • Landeszentrale  für politische Bildung BW/Angelika Hauser-Hauswirth: Deutsche Heimatvertriebene im Südwesten (= Baden-Württemberg, Landeskunde 16/2010) [online].
  • Jörg Hackmann: Die „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ vom 5. August 1950, in: Themenportal Europäische Geschichte, 2010 [online].

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