Eine Powerfrau für Württemberg-Baden – Anna Haag und die Hausfrauenarbeit

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24. November 1946 | Die Hausfrauenarbeit steht in schlechtem Ruf. Die Männer wollen sie noch immer nicht machen (schließlich handelt es sich ja um „Frauenarbeit“), und auch die Frauen, die sie auch dann noch machen müssen, wenn sie selbst schon längst erwerbstätig sind, zeigen sich auch zunehmend weniger begeistert von ihr. Das war einmal anders. Früher, als natürlich alles besser war, hatte sie zumindest eine mächtige Fürsprecherin: die SPD-Politikerin Anna Haag.

Für die am 10. Juli 1888 in Althütte im Welzheimer Wald geborene Haag begann die politische Mitverantwortung der Frauen nirgendwo anders als Zuhause: In der Hausfrauenarbeit gehe es „um nichts Geringeres (…) als um die Gestaltung unseres irdischen Lebens, um Wohnen und Essen, um Arbeit und Lohn, um Schule und Erziehung, um Frau und Beruf, (…) um Krieg und Frieden“ (zitiert nach Annette Kuhn, Frauen in der deutschen Nachkriegszeit, Bd. 2, Düsseldorf 1986, S. 158). Für Haag war es eine zentrale Lehre aus der NS-Zeit, dass die patriarchale Ehe und Familie dringend verändert werden mussten, um obrigkeitsstaatliche Verhaltensmuster endgültig zu durchbrechen.

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Haag selbst verwirklichte dafür einen Meilenstein. Als Mitglied der Verfassungsgebenden Versammlung für das in der amerikanischen Besatzungszone neu entstandene Land Württemberg-Baden sorgte sie maßgeblich für Artikel 16: „Die der Familie gewidmete häusliche Arbeit der Frau wird der Berufsarbeit gleich geachtet.“ Und auch der darauf folgende Satz hatte es in sich: „An dem während der Ehe erworbenen Vermögen soll der Frau ein güterrechtlicher Anteil zustehen.“ Damit konnte das uneingeschränkte Verfügungsrecht des Mannes über das Ehevermögen abgeschafft werden. Haag setzte sich entsprechend vehement für die Annahme der Verfassung in der am 24. November 1946 durchgeführten Volksabstimmung ein. Bei einer Wahlbeteiligung von knapp 72 Prozent stimmten 69 % dafür, 10 % lehnten ab und 21 % konnten keinen gültigen Stimmzettel abgeben – auch Demokratie musste erst einmal gelernt werden.


Zum Weiterlesen und -forschen:

  •  Anna Haag: Leben und gelebt werden. Erinnerungen und Betrachtungen, Tübingen 2003 [Autobiografie].
  • LpB: Lebensgeschichte.

/// Volksabstimmungen und ihre hohen Hürden sind morgen unser Thema!

Premiere in Mannheim – die erste Vorlesung einer Frau

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29. Oktober 1908 | Die besten Überraschungen kommen immer am Ende. Die LeserInnen des Mannheimer General-Anzeigers vom 26. September 1908 staunten nicht schlecht, als sie die letzten Zeilen der Ankündigung der öffentlichen Vorlesungen im Wintersemester an der Mannheimer Handelshochschule lasen: „Und die erste von einer weiblichen Dozentin in einer deutschen Hochschule abgehaltene Vorlesung der Frau Altmann-Gottheiner über die Arbeiterinnenfrage, donnerstags.“

Im Vorlesungsverzeichnis der Handelsschule Mannheim steht es schwarz auf weiß: Frau Dr. Altmann-Gottheiner lehrt.
Im Vorlesungsverzeichnis der Handelsschule Mannheim steht es schwarz auf weiß: Frau Dr. Altmann-Gottheiner lehrt. (Bildnachweis: Universitätsarchiv Mannheim)

Am 29. Oktober 1908 war es um 19 Uhr soweit. Im Auditorium der Handelshochschule trat eine Frau an das Katheder, um ihre Vorlesung zu halten. Nicht weniger als 61 Jahre nachdem Louise Dittmar ebenfalls in Mannheim im ersten öffentlichen Vortrag einer Frau über die Gleichberechtigung gesprochen hatte, vollzog Dr. Elisabeth Altmann-Gottheiner einen weiteren großen Schritt in Richtung Emanzipation der Geschlechter. Das Thema ihrer Lesung sprach für sich.

Frau Dr. Altmann-Gottheiner (Bildnachweis: Universitätsarchiv Mannheim)
Frau Dr. Altmann-Gottheiner (Bildnachweis: Universitätsarchiv Mannheim)

Elisabeth Gottheiner war am 26. März 1874 in Berlin geboren worden. Da in Deutschland die Beschränkungen für Frauen allgegenwärtig waren, ging sie zum Studium der National-Ökonomie nach London und Zürich, wo sie 1902 promovierte. In Frankfurt am Main setzte sie sich aktiv für die Frauenbewegung ein, bevor ihr Ehemann Sally Altmann einen Lehrauftrag in Mannheim erhielt. Sie selbst wurde als „Lehrkraft für einzelne Vorlesungen“ angestellt. Ihren wissenschaftlichen Schwerpunkt setzte sie fortan bei Themen der Frauen- und Sozialpolitik. Auch nach dem Krieg blieb sie in Mannheim und etablierte sich endgültig an der Hochschule. Am 30. April 1925 wurde sie zur Professorin ernannt. Nur fünf Jahre später verstarb sie.


Zum Weiterlesen und -forschen:

  • Isabel Funke: Frauenbildung im Kaiserreich. Elisabeth Altmann-Gottheiner im Kontext ihrer Zeit, Bachelorarbeit an der Universität Mannheim, 2014.
  • Rosmarie Günther: Eine vorbildliche Netzwerkerin – Elisabeth Altmann-Gottheiner (1874-1930), in: Mannheimer Geschichtsblätter remmagazin 20/2010, S. 21-34.
  • LEO-BW: Lebenslauf von Elisabeth Altmann-Gottheiner.

/// Am 31. Oktober wird es laut. Doch keine Angst: Bürgerinnen und Bürger wehrten sich!

„Schweineglück“ – Die badischen Direktwahlen von 1905

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19. Oktober 1905 | Großblock gegen Zentrum. Nicht auf dem Fußballplatz, sondern an der Wahlurne entschied sich im Oktober 1905 dieses badische Heimspiel. Die wahlrechtlichen „Spielregeln“ waren im Vorjahr geändert worden: Statt über Wahlmänner konnten die Badener nun direkt entscheiden, wer sie als Abgeordnete in der Zweiten Kammer vertreten sollte.

Des Volkes Stimme | „Schweineglück“ – Die badischen Wahlen von 1905

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Am 19. Oktober war es soweit: Mit rund 42% gewann die katholische Zentrumspartei vor den Nationalliberalen (30%) und der SPD (17%). Die notwendige Stichwahl in einigen Wahlbezirken drohte für die unterlegenen Parteien zum Debakel zu werden und dem Zentrum die absolute Mehrheit einzubringen. In der Not fanden sich die Sozialdemokraten mit den Nationalliberalen, den Demokraten und den Freisinnigen zum Wahlbündnis „Großblock“ zusammen. Mit Erfolg: 24 Abgeordnetensitze konnten die beteiligten Parteien am 28. Oktober holen, sodass das Zentrum mit 28 Abgeordneten zwar stärkste Kraft, die Nationalliberalen (23 Sitze), die Demokraten (5), die Freisinnigen (1) und die SPD (12) jedoch gemeinsam die politischen Entscheidungen in der Zweiten Kammer maßgeblich bestimmen konnten. Eine Liebeshochzeit war es dennoch nicht: Immer wieder kam es zu Streit über das Landesbudget, und auch innerhalb der SPD brachen trotz der allgemeinen reformorientierten Haltung der badischen Genossinnen und Genossen vermehrt Flügelkämpfe aus. 1913 zerbrach die Zweckgemeinschaft endgültig.


Direkt gewählt: Die Zweite Kammer Badens 1905
Direkt gewählt: Die Zweite Kammer Badens 1905 (Graphik: HdGBW/Hemberger).

Bürger in die Verwaltung! – die badische Verwaltungsreform von 1863

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5. Oktober 1863 | Bürgerbeteiligung kann staubtrocken sein. Die Einführung von „Bezirksräten“ und „Kreisversammlungen“ klingt wahrlich nicht aufregend. Und doch verbirgt sich hinter dem am 5. Oktober 1863 von Großherzog Friedrich unterzeichnetem Gesetz zur „Organisation der inneren Verwaltung“ eine (kleine) Revolution in Baden: Die Übertragung von Teilen der Verwaltung auf die Bürgerschaft.

(Vorsicht, die folgenden Zeilen sind nur für echte VerwaltungsliebhaberInnen oder Beteiligungsprofis geeignet:)

Den aus echten Bürokraten bestehenden Bezirksämtern wurde jeweils ein Bezirksrat zur Seite gestellt, der aus sechs bis neun Bürgern (!) bestehen sollte. Die ehrenamtlichen Bezirksräte erhielten ihr Mandat jedoch nicht direkt vom Wahlvolk, sondern von den ebenfalls neuen Kreisversammlungen (die wiederum gewählt wurden). Wer Bezirksrat werden wollte, benötigte schlicht „Kenntnisse, Tüchtigkeit und Gemeinsinn“ – für die Teilhabe schien also nicht jedermann (es ging natürlich nur um Männer) geeignet zu sein. Mitsprache bei öffentlichen Baumaßnahmen oder der Verleihung von Gewerbekonzessionen – das sollte der Stoff für die Bezirksräte sein. Überraschenderweise wurden sie auch zur ersten Instanz der Rechtspflege in öffentlichen Streitfällen erklärt. Die Kreisversammlungen bekamen zudem Zuständigkeiten bei den Finanzen der Kreise, dem Straßenbau oder auch bei der Armenfürsorge zugewiesen. Und: Eine ganze Ebene der Verwaltung wurde dafür abgeschafft, die seitherigen Kreisregierungen entfielen.

Grimmig, wenn man den Gesetzestext nicht liest: August Lamey. Bildnachweis: MARCHIVUM, Mannheim
Grimmig, wenn man den Gesetzestext nicht liest: August Lamey (Bildnachweis: MARCHIVUM, Mannheim).

Die Hoffnungen der von August Lamey angeführten liberalen Reformer waren gewaltig: Das „Selbstgefühl der Bürger und die Lust an Besorgung ihrer eigenen Angelegenheiten“ sollten erweckt werden.

Vielleicht ist die Lektüre von diesem Gesetz auch heute noch spannend.

 

 

 

 


Zum Weiterlesen und -forschen:

  •  Rüdiger von Krosigk: Bürger in die Verwaltung! Bürokratiekritik und Bürgerbeteiligung in Baden. Zur Geschichte moderner Staatlichkeit im Deutschland des 19. Jahrhunderts, Bielefeld 2010.

|||  Bürgerbeteiligung – Sie verstehen nur Bahnhof? Nicht schlimm, unser nächster Eintrag am 12. Oktober lässt Sie nicht dumm dastehen !

Dr. K. hat es geschafft – das Gesetz zur Gleichstellung der Juden in Baden

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4. Oktober 1862 | Dr. K. aus K. hatte es geschafft: Student der Rechtswissenschaften in Heidelberg und München, anschließend Rechtsanwalt, der unter anderem einen Revoluzzer vor der Todesstrafe bewahren konnte. Auch politisch lief es für K. rund, konnte er doch als Liberaler einen Posten als Abgeordneter in Karlsruhe erkämpfen. Und doch grübelte Dr. K.: Wie viel einfacher wäre es gewesen, wenn ich nicht als Jude geboren worden wäre?

Portrait Rudolf Kusels (Bildnachweis: Bestand Stadtarchiv Karlsruhe 8/PBS III 843)

Am 25. April 1862 berieten die Abgeordneten der Zweiten Kammer des Großherzogtums Badens das „Gesetz über die bürgerliche Gleichstellung der Israeliten“. Dr. Rudolf Kusel aus Karlsruhe ergriff das Wort: „Nicht als Jude, sondern als Abgeordneter spreche er. […] Die Juden sind keine Fremdlinge, wie behauptet wurde; […] sie erkennen kein anderes Vaterland an, als Deutschland. Sie verlangen keine Gnade, nur Gerechtigkeit […]. Die badische Kammer wird heute […] es aussprechen, dass in diesem gesegneten Lande wegen seines Glaubens Niemand in seinem bürgerlichen Rechte beschränkt, Niemand mehr unfrei sein soll.“

Vor dem „Konstitutionsedikt“ von 1809 war es den badischen Juden als „Schutzbürger“ sogar verboten, ihren Wohnort frei zu wählen. Nun wurden ihnen erste Bürgerrechte zugesprochen, sie durften ab 1848 in den Staatsdienst eintreten und als Abgeordnete gewählt werden. Jedoch zog erst im Jahre 1861 Dr. Kusel als erster jüdischer Abgeordnete in die Zweite Kammer ein. Am 4. Oktober 1862 unterzeichnete Großherzog Friedrich das maßgeblich vom liberalen Staatsminister August Lamey erarbeitete Gleichstellungsgesetz. Damit erhielten die badischen Juden sämtliche gemeindebürgerlichen Rechte zugesprochen, die ihnen bis dato verwehrt geblieben waren, beispielsweise die Armenversorgung durch die Gemeinde.

So wurde aus Dr. K. der badische Bürger Dr. Rudolf Kusel.


Zum Weiterlesen und -forschen:

/// Bereits morgen folgen das nächste Onlinekalenderblatt und noch mehr Bürgerrechte.

„Vor allem war es die Lust am Lernen!“ – das erste Gymnasium für Mädchen

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16. September 1893 | Warum sollten Mädchen kein Abitur machen dürfen? Hedwig Kettler und Anita Augspurg wollten den Ausschluss der Mädchen von höherer Bildung nicht länger hinnehmen. Mit ihrem Verein „Frauen-Bildungsreform“ kämpften sie für ein erstes Gymnasium in Deutschland – am 16. September 1893 erreichten sie in Karlsruhe ihr Ziel. Kettler rief die ersten Schülerinnen dazu auf, „den Beweis zu erbringen von der natürlichen Ebenbürtigkeit des Frauengeistes“. Die 1880 in Karlsruhe geborene Rahel Goitein, Tochter eines orthodoxen Rabbiners, nahm sich diese Worte besonders zu Herzen. Als beste Abiturientin durfte sie im Juli 1899 die Abschlussrede halten. Das 125-jährige Jubiläum feierten das Fichte-Gymnasium und das Lessing-Gymnasium, die beide auf das erste Mädchengymnasium zurückzuführen sind, mit einer Wiederaufführung der Rede.

Des Volkes Stimme | "Vor allem war es die Lust am Lernen!" - das erste Gymnasium für Mädchen

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Dem Fichte-Gymnasium und  Lessing-Gymnasium Karlsruhe sowie Frau Anna Martiny gilt unser Dank für die freundliche Unterstützung.


Zum Weiterlesen und-forschen:

  • Jewish Women’s Archive: Die Person Rahel Straus-Goitein.
  • Rahel Straus-Goitein: Wir lebten in Deutschland: Erinnerungen einer deutschen Jüdin, Stuttgart 1961 [Lebenserinnerungen].

||| Es bleibt spannend: Der nächste Eintrag erscheint am 20. September. 

Einer für alle, alle für einen! Der Gewerkschaftsbund Württemberg-Baden wird gegründet

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1. September 1946 | Eine Waffenschmiede zum Nutzen der arbeitenden Bevölkerung und zum Wohle der Allgemeinheit solle er werden, dieser erste Bundestag des Gewerkschaftsbundes Württemberg-Baden (GWB) in den Räumen der Salamander-Schuhfabrik in Kornwestheim. Mit diesen eröffnenden Worten brachte Markus Schleicher, erster Präsident des GWB, die Hoffnungen der 163 anwesenden Delegierten auf den Punkt: Nach den Schrecken der NS-Zeit, in der zahlreiche Gewerkschaftsmitglieder als KZ-Häftlinge den Tod fanden, sollten nun wieder freie, demokratische Gewerkschaften die Interessen ihrer Mitglieder (damaliger Stand in Württemberg-Baden: ca. 260.000 Personen) vertreten. Und dies nicht nur bei Lohn- und Arbeitsfragen, sondern in allen sozialen und kulturellen Streitfragen. Selbstverständlich auf Augenhöhe mit dem Unternehmertum und den politischen VertreterInnen.

 

Ziel war eine sichere Zukunft ohne Rückwärtsgang: Das Aufkeimen eines neuen Faschismus sollte unmöglich werden: „Die Gewerkschaften kämpfen für die Überwindung der kapitalistischen Wirtschaft. Ihr Endziel ist eine sozialistische Wirtschaft.“ Planwirtschaftliche Konzepte sollten Krisen, wie sie mit zum Aufstieg der NSDAP führten, verhindern helfen. An den realen Besitzverhältnissen änderte sich den vielsagenden Absichtserklärungen zum Trotz jedoch nur wenig. Größere und kleinere Streiks, Basisarbeit in den Betrieben und Mitgliederberatungen bestimmten fortan den steinigen Alltag der Gewerkschaften im Südwesten.

Am 1. September 1946 schloss der Kongress mit der Wahl Markus Schleichers zum ersten Präsidenten des GWB. Ein Jahr vor seinem Tode wurde er im Jahr 1950 an die Spitze dessen Nachfolgers, des DGB-Landesverbands Württemberg-Baden, gewählt.

Wir danken dem Archiv der sozialen Demokratie sowie der Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung (Bonn) für die Bereitstellung des Quellenmaterials.


Zum Weiterlesen und -forschen:

  • Christian Seifert: Entstehung und Entwicklung des Gewerkschaftsbundes Württemberg-Baden bis zur Gründung des DGB, 1945 bis 1949, Marburg 1980.

Beteiligung ohne Siegel – die Badische Verfassung von 1818

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22. August 1818 | Eine Verfassung ohne prächtige Urkunde? Ohne Siegel? Ohne richtige Unterschrift? Tatsächlich setzte Großherzog Karl in Bad Griesbach lediglich sein Namenskürzel unter den noch mit Korrekturen versehenen letzten Entwurf der 83 Paragraphen. Das Werk der Beamten bedeutete jedoch einen Meilenstein der politischen Beteiligung. Nur in Baden sollte die vorgesehene Zweite Kammer des Landtags vollständig aus gewählten Vertretern des Volkes bestehen. Immerhin rund 70 % der über 25-jährigen Männer durften wählen. Und besonders bemerkenswert und keineswegs selbstverständlich: Jede Stimme zählte gleich viel.

Des Volkes Stimme | Beteiligung ohne Siegel - die Badische Verfassung von 1818

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Zum Weiterlesen und -forschen:

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