Ade, ihr Privilegierten – Die Zweite Kammer Württembergs wird reformiert

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16. Juli 1906 |  Wer auf der VIP-Liste steht, muss sich nicht anstellen und bekommt oftmals die besten Drinks spendiert. Das Königreich Württemberg bot mit seinen Zwei Kammer-System den äußerst wichtigen Bürgern lange Zeit sogar doppelte politische Privilegien. Laut Verfassung war die Erste Kammer den Adligen und den vom König bestimmten Staatsbürgern vorbehalten. 70 Mitglieder der Zweiten Kammer wurden von den männlichen Wahlberechtigten Württembergs gewählt; zusätzlich nahmen 23 „Privilegierte“ ohne Wahl in der Kammer Platz, darunter Vertreter des Ritteradels, der Kirchen sowie der Kanzler der Universität Tübingen.

 

Ab den 1870er Jahren wurden Stimmen lauter, die eine reine Volkskammer ohne „Privilegierte“ forderten. Der Druck von Bürgertum und Arbeiterbewegung wuchs mit den Jahren, sodass am 8. April 1894 Ministerpräsident Hermann von Mittnacht einen konkreten Entwurf für eine Verfassungsänderung vorlegte. Da lediglich die Anzahl der „Privilegierten“ gesenkt werden sollte, wurde der Vorschlag verworfen und die Diskussion ging in die Verlängerung. Doch erst im Jahre 1904 rückte eine echte Lösung in Reichweite.  Ministerpräsident Wilhelm August von Breitling (im Amt von 1901 bis 1906)  sowie König Wilhelm II. drängten auf eine baldige Lösung. Nach zähen Verhandlungen, unter anderem mit dem Präsidenten der Zweiten Kammer Friedrich Payer, war man sich einig: Die „Privilegierten“ sollten aus der Zweiten Kammer in die Erste umziehen; und der ehemaligen Vertretung des Adels sollte fortan Vertreter der Hochschulen, des Handwerks und der Landwirtschaft angehören.

Kompromissbereit: Der Sozialdemokrat Wilhelm Keil setzte auf kleine Schritte, um die Verfassungsänderung durchzubringen (Porträt der 1920er Jahre, Einfärbungen: HdG BW/Hemberger).

Bei der Abstimmung über die Verfassungsänderung stimmte am 9. Juli 1906 die katholische Zentrumspartei in der Zweiten Kammer mit 20 Stimmen gegen den Entwurf, die „Privilegierten“, die Volkspartei und die Sozialdemokraten stimmten dafür (66 Pro-Stimmen). Am Folgetag bilanzierte die württembergische SPD in der „Schwäbischen Tagwacht“: „Wie wir darüber denken? Wir sind nicht entzückt davon. Aber wir haben die Überzeugung gewonnen, daß bei den bestehenden Parteiverhältnissen und bei der Politik, wie sie die bürgerlichen Parteien betreiben, vorläufig eine bessere Reform nicht durchzusetzen ist.“  „Verfassungsfragen sind Machtfragen“, betonten die Sozialdemokraten in einem Wahlaufruf zur Landtagswahl am 12. Juli 1906. Aus taktischen Gründen war die bürgerlich-liberale Volkspartei von ihren frühen Forderungen nach Abschaffung der Ersten Kammer (dies forderte auch die SPD) abgerückt. Die gestellte Machtfrage war mit einem Kompromiss beantwortet worden. Am 16. Juli 1906 trat die neue Verfassung Württembergs in Kraft.


Zum Weiterlesen und -forschen:

  • Paul Sauer: Württemberg im Kaiserreich. Bürgerliches Freiheitsstreben und monarchischer Obrigkeitsstaat, Tübingen 2011, S. 234-246.

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