Politik war sein Leben – der Tod Friedrich Eberts

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5. März 1925 | „Der Trauertag war ein Tag der Republik“, so urteilte der Heidelberg Volksfreund (Nr. 54/6.3.1925) über die Beisetzung des ersten Reichspräsidenten Friedrich Ebert am 5. März 1925. Wie kam eine sozialdemokratische Zeitung dazu, so etwas nach dem Tod eines ihrer Leute zu schreiben? Das ist nur zu verstehen vor dem Hintergrund der konfliktreichen und schwierigen Anfänge der ersten deutschen Demokratie, deren Entstehung Friedrich Ebert maßgeblich prägte. Der gebürtige Heidelberger hatte schon in der Revolution 1918 sein ganzes politisches Gewicht in die Waagschale geworfen, um möglichst schnell eine parlamentarische Demokratie zu schaffen. In den vielen Krisen der ersten Jahre diente Reichspräsident Ebert als Stabilitätsanker der neuen politischen Ordnung und warb in In- und Ausland erfolgreich für Vertrauen in die erste deutsche Demokratie. Feinde der Republik von links und rechts verbreiteten fake news über Ebert, um so auch die Glaubwürdigkeit der Demokratie zu zerstören.

Ebert, wie er leibt und lebt, beim Spaziergang in Stuttgart 1920 (Bildnachweis: Hauptsstaatsarchiv Stuttgart P2 Bü 77 Bild 4).
Ebert, wie er leibt und lebt: Als die Reichsregierung vor dem Kapp-Putsch nach Stuttgart fliehen musste, stand Ebert für parlamentarische Stabilität (Bildnachweis: Hauptsstaatsarchiv Stuttgart P2 Bü 77 Bild 4).

Politik war sein Leben, unter Umständen auch sein Tod: Die politische Eingebundenheit ließen den Reichspräsidenten eine Blinddarmentzündung auf die lange Bank schieben, an der er schließlich am 28. Februar 1925 starb. Die Hunderttausenden, die an den Trauerfeiern in Berlin sowie an der Beerdigung Eberts am 6. März 1925 in seiner Geburtsstadt Heidelberg teilnahmen, zollten dem Verstorbenen nicht nur Respekt und Dank für seinen Einsatz. Die Trauerfeiern waren auch ein überwältigendes Bekenntnis zu dem, für das Friedrich Ebert bis zuletzt gelebt und gekämpft hatte, zur ersten deutschen Demokratie, zur Weimarer Republik.

(Gastbeitrag von Dr. Christopher Dowe)


Zum Weiterlesen und -forschen:

  • Walter Mühlhausen, Die Republik in Trauer. Der Tod des ersten Reichspräsidenten Friedrich Ebert, Heidelberg 2005.
  • Landesarchiv Baden-Württemberg Generallandesarchiv Karlsruhe 231 Nr. 3364; 334 Nr. 3-11
  • GLA 231 Nr. 3364; 334 Nr. 3-16

/// Jugendliche sind nur faul und interessieren sich nicht für Politik? Mit diesem Vorurteil räumen wir am 7. März auf!

Demokratie ganz groß – Ludwig Uhland und die 48er Revolution

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2. März 1848 | „Der Sturm, der in die Zeit gefahren ist, hat die politischen Zustände Deutschlands in ihrer ganzen unseligen Gestalt, Allen erkennbar bloßgelegt.“ Was in Mannheim noch nüchtern formuliert worden war, klang in Tübingen am 2. März 1848 bedeutend anspruchsvoller. So einen Satz konnte nur ein wahrer Dichter schreiben: Ludwig Uhland.

Eigentlich hatte sich Uhland vorgenommen, sich nicht mehr politisch zu engagieren. Zu enttäuschend waren seine Erfahrungen im württembergischen Landtag gewesen, dem er 1838 den Rücken gekehrt hatte. Aber als am 1. März 1848 die Nachrichten aus Mannheim auch am oberen Neckar angekommen waren und für erhebliche Aufregung gesorgt hatten, konnte er sich nicht mehr länger heraus halten. Burschenschaftler und die ehemaligen Kollegen von der Universität, die Professoren Reyscher, Volz und Fallati, bedrängten ihn, eine „Tübinger Adresse“ an den ständischen Ausschuss des Landtags zu schicken.

Des Volkes Stimme | Demokratie ganz groß – Ludwig Uhland und die 48er Revolution

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Nachdem am Morgen des 2. März noch eine Endredaktion stattgefunden hatte, wurde der Text am Nachmittag im akademischen Reithaus der Öffentlichkeit vorgestellt. Im größten Saal der Stadt jubelten bis zu 1.000 Bürger und Studenten Uhland zu, als er persönlich die Adresse vorlas. Zum  Abschluss sangen alle das von Uhland 1816 gedichtete Freiheitslied „Wenn heut ein Geist herniederstiege“.  Am Abend wurde die mit mehr als tausend Unterschriften versehene Adresse nach Stuttgart geschickt. Flugblätter verbreiteten den Text und am 6. März druckte die Zeitung „Der Beobachter“ die Adresse vollständig ab.

Drei Farben, eine Republik: Ludwig Uhland (Bearb. HdGBW/Hemberger)
Drei Farben, eine Republik: Ludwig Uhland (Bearb. HdGBW/Hemberger)

Die Tübinger Adresse wurde zum Wegweiser der Revolution in Württemberg. Sie folgte im wesentlichen den in Mannheim erhobenen Kernforderungen nach einem deutschen Parlament, der Volksbewaffnung im Sinne einer Bürgermiliz, der vollen Pressefreiheit und einer Justizreform. Aber Uhland ging noch weiter und machte daraus ein demokratisches Bekenntnis: „Das große Grundgebrechen unseres deutschen Gesamtvaterlandes lässt sich in wenige Worte fassen; es fehlt die volksmässige Grundlage, die freie Selbsttätigkeit des Volks, die Mitwirkung seiner Einsichten und Gesinnungen bei der Bestimmung seines staatlichen Lebens.“

Besser konnte es nicht gesagt werden!


Zum Weiterlesen und -forschen:

/// Morgen will ein Rebell aus dem Remstal Oberbürgermeister von Hall werden.

Die kommunale Revolution – Ludwig Winter und die neue Gemeindeordnung

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17. Februar 1832 | Traum und Wirklichkeit. Die badischen Liberalen konnten davon ein Lied singen. Die Verfassung von 1818 war ja schön und gut, aber sie allein änderte noch nicht viel. Wo blieben die konkreten politischen Folgen? Den Liberalen wurde in den 1820er Jahren dies schmerzhaft vor Augen geführt. Das Großherzogtum erstarrte geradezu. Die beharrenden Kräfte drängten die Reformer in die Defensive, der mit großen Hoffnungen gewählte Landtag wurde kalt gestellt. Von Aufbruch keine Spur. Das durch die Verfassung gegebene Versprechen auf Teilhabe blieb Papier.

Noch ein badischer Reformer: Ludwig Georg Winter
Noch ein badischer Reformer: Ludwig Georg Winter. (Bildnachweis: Bildarchiv Österreich; Bearb.: HdG BW/Hemberger)

Der politische Frühling kam im Juli 1830. Eine neue Revolution in Frankreich versetzte auch Baden in Aufregung. Der erst seit März amtierende neue Großherzog Leopold stellte sich mehr oder weniger freiwillig an die Spitze einer Reformbewegung, um die Unruhe in den Griff zu bekommen. Die Berufung des 1778 in Elzach-Prechtal geborenen Ludwig Georg Winter zum Innenminister war ein klares Bekenntnis zu Veränderungen. Der liberal geprägte Beamte hatte für den ersten Landtag 1819 bereits den Entwurf einer neuen Gemeindeordnung erarbeitet. Nachdem Winter damals an den Kräften der Reaktion gescheitert und nach Freiburg strafversetzt worden war, wollte er nun dieses zentrales Thema einer  Bürgergesellschaft endlich verwirklichen. Zusammen mit dem frei gewählten und entsprechend stark liberal geprägten Landtag von 1831 machte er sich erneut ans Werk.

Das Resultat, das am 17. Februar 1832 im Großherzoglich Badischen Staats- und Regierungblatt erschien, war nicht weniger als ein staatlich verordneter Umsturz in den Gemeinden. Alle Bürgermeister und Gemeinderäte sollten zwischen dem 1. Juni 1832 und dem 31. März 1833 neu gewählt werden. Das Wahlrecht dafür war bemerkenswert: In geheimer Wahl bestimmten sämtliche Gemeindebürger direkt die Spitzenämter ihrer Gemeinde. Jede Stimme zählte gleich viel! Der ursprünglich vorgesehene Zensus, der die höher Besteuerten bevorzugt hätte, wurde vom Landtag erfolgreich abgewehrt. Die Ämter sollten nur noch auf sechs Jahre vergeben werden, von lebenslangen Ämtern konnte keine Rede mehr sein.

Das Wahlrecht ging einher mit einer gleichzeitig beschlossenen deutlichen Stärkung der Partizipation der Bevölkerung durch ein neues Bürgerrechtsgesetz: Die bisherigen Schutzbürger, die aufgrund ihrer meist schlechten ökonomischen Verhältnisse nur ein eingeschränktes Gemeindebürgerrecht besaßen, wurden zu gleichgestellten Gemeindebürgern. Mit einem Schlag erweiterte sich so die Bürgerschaft beträchtlich.

Der badische Frühling von 1830 fand zwei Jahre später durch einen von den konservativen Großmächten Preußen und Österreich herbeigeführten Kälteeinbruch sein trauriges Ende. Auch die badische Regierung kam ins Grübeln. Ludwig Georg Winter versuchte das Steuer wieder ein Stück in die konservative Richtung herumzureißen. Das kommunale Wahlrecht wurde eingeschränkt und mit Hürden versehen.  Aber die von ihr selbst eingeleitete Demokratisierung der Gemeinden konnte die Regierung nicht mehr völlig abwürgen – mit weitreichenden Folgen, wie sich 1848 zeigen sollte.


/// Gehen morgen die Lichter aus? Am 18. Februar folgt der nächste Kalendereintrag.

Ein außergewöhnlicher Minister – Moritz Ellstätter und die Gleichstellung der Juden

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12. Februar 1865 | „Er war der jüngste der Ministerialräte, dazu Jude!“ Die Karlsruher Beamtenwelt konnte ihre Bestürzung nicht verbergen. Die Ernennung von Moritz Ellstätter zum Präsidenten des Badischen Finanzministeriums am 12. Februar 1868 durch Großherzog Friedrich erschütterte alle hergebrachten Vorstellungen. Ein Jude als Minister, unerhört!

Eine andere Unterschrift des Großherzogs hatte die Minister-Ernennung erst möglich gemacht. Am 4. Oktober 1862 genehmigte Friedrich das „Gesetz, die bürgerliche Gleichstellung der Israeliten betreffend“. Als erster deutscher Flächenstaat verfügte Baden damit die vollständige rechtliche Gleichstellung der jüdischen Bevölkerung. Endlich erhielten Juden die volle politische Teilhabe – zumindest auf dem Papier.

Moritz Ellstätter (Bildnachweis: Stadtarchiv Karlsruhe; Bearb.: HdGBW/Hemberger).
Außergewöhnlich: Moritz Ellstätter (Bildnachweis: Stadtarchiv Karlsruhe; Bearb.: HdGBW/Hemberger).

Denn ein Gesetz allein reicht nicht aus. Erst die Berufung des am 11. März 1827 in Karlsruhe geborenen Moritz Ellstätter in eines der wichtigsten Staatsämter beglaubigte die Emanzipation. Ellstätter war der geeignete Mann dafür. In Heidelberg und Bonn hatte er Rechtswissenschaften studiert. Nachdem sein Antrag auf Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in Karlsruhe abgelehnt worden war, arbeitete er ab 1856 in Berlin, wo er Karl Mathy, einen der führenden badischen Liberalen, kennen lernte. Als Ellstätter doch noch in Baden Rechtsanwalt werden durfte, zog er 1859 nach Durlach. Das Gleichstellungsgesetz ermöglichte ihm 1864 den nächsten Schritt: Am 1. Oktober trat er in den badischen Staatsdienst ein. Seine Freundschaft mit Mathy half ihm schnell weiter. Bereits am 1. August 1866 wurde er Referent in dem inzwischen von Mathy geleiteten badischen Finanzministerium. Der überraschende Tod von Mathy am 3. Februar 1868 eröffnete Ellstätter einen völlig unerwarteten Aufstieg.  Als Finanzminister sanierte er den badischen Staatshaushalt und reformierte das Steuersystem durch eine gerechtere Erfassung und Bemessung der zu Besteuernden. Seine Amtszeit bezeugte seinen großen Erfolg: Er blieb 25 Jahre im Amt.

Und noch etwas machte Ellstätter außergewöhnlich: Bis 1918 blieb er der einzige Minister jüdischen Glaubens in ganz Deutschland.


/// Mehr mitbestimmen können, auch in Tutschfelden, Önsbach oder Unshurst: Am 17. Februar erscheint der nächste Eintrag.

Gegen den Beamtenstaat – Friedrich List und die Reutlinger Petition

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28. Januar 1821 | Dieser Abgeordnete hatte keine Zeit zu verlieren. Die Krise im Land war zu groß, seine Anliegen duldeten keinen Aufschub. Erst am 4. Dezember 1820 war der 30-jährige Friedrich List in einer Nachwahl in die Württembergische Zweite Kammer gewählt worden und schon am 13. Dezember hielt er im Landtag eine große Rede zur verfehlten Handels- und Gewerbepolitik. Bei den Wählern in seiner Geburtsstadt Reutlingen kam er damit glänzend an. Eine Woche nach seiner Rede übergaben sie ihm eine Aufstellung ihrer Beschwerden. List machte daraus eine umfassende Eingabe an den Landtag und ließ Mitte Januar in Stuttgart gleich 644 Exemplare davon drucken: Die Reutlinger Petition sollte im ganzen Königreich gelesen werden.

Bereits der Anfang des Textes war furios:

„Ein oberflächlicher Blick schon auf die inneren Verhältnisse Württembergs muss den unbefangenen Beobachter überzeugen, dass die Gesetzgebung und Verwaltung unseres Vaterlandes an Grundgebrechen leiden, welche das Mark des Landes verzehren und die bürgerliche Freiheit vernichten.“

In diesem Stil setzte sich die Anklage fort:

„Wo man hinsieht, nichts als Räte, Beamte, Kanzleien, Amtsgehilfen, Schreiber, Registraturen, Aktenkapseln, Amtsuniformen, Wohlleben und Luxus der Angestellten bis zum Diener herab.“

Und die Bevölkerung müsse deren Ignoranz und Willkür ausbaden. Abhilfe sollte eine 40 Punkte umfassende Reform schaffen, darunter die Trennung von Verwaltung und Rechtsprechung, eine größere Mitsprache der Bürgerschaft, eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und eine Reduzierung der Beamtenschaft.

Seine Petition brachte die Staatsmacht in Rage: Friedrich List.
Seine Petition brachte die Staatsmacht in Rage: Friedrich List (Bildnachweis: Heimatmuseum Reutlingen, Einfärbung HdGBW/Hemberger).

Es kam, wie es kommen musste. Ein Mitarbeiter der Druckerei zeigte List an und die Staatsgewalt schlug mit aller Härte zu. List antwortete mit einer Rechtfertigungsschrift, die aber unverzüglich beschlagnahmt wurde. Rückendeckung erhielt er stattdessen aus Reutlingen. 145 Bürger bekräftigten am 28. Januar 1821 ihre Unterstützung für die Petition: „Unterzeichnete Bürger von Reutlingen erklären hiermit, dass es ihrem und vieler, ja wohl aller ihrer Mitbürger Wunsch und Willen gemäß war (…).“

List nutzte die Solidarität nichts. Der Landtag entzog ihm das Mandat, die Justiz verurteilte ihn „wegen Staatsverbrechen“, König Wilhelm kannte keinerlei Gnade und List musste nach einer vorläufigen Flucht fünf Monate lang Einzelhaft auf dem Hohenasperg erleiden, bevor er nach Amerika auswandern konnte.

Die Meinungsfreiheit, auf die sich List berief, war im Königreich nicht erwünscht.


Zum Weiterlesen und -forschen:

  • Stadt Reutlingen (Hg.): Friedrich List und seine Zeit. Nationalökonom-Eisenbahnpionier-Politiker-Publizist, 1789-1846, Reutlingen 1989.

/// Am 30. Januar stehen Unterschriften erneut im Mittelpunkt unserer Kalendereintrags.

Die erste Rede – Marianne Weber spricht Geschichte

Ein Kommentar

15. Januar 1919 | Klara Siebert und Therese Blase hatten Pech. Sie waren nur Nummer zwei und drei. Denn unmittelbar vor ihnen schrieb, besser gesagt, sprach Marianne Weber Geschichte: Als erste Frau hielt sie am 15. Januar 1919 eine Rede zur Eröffnung der Badischen Nationalversammlung im Karlsruher Ständehaus. Die 48jährige Abgeordnete der liberalen Deutschen Demokratischen Partei (DDP) war damit auch die allererste Rednerin in einem deutschen Parlament überhaupt.

Des Volkes Stimme | Die erste Rede - Marianne Weber spricht Geschichte

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Mit großer Vehemenz hatte Weber in den Jahren davor als Vorsitzende des Heidelberger Vereins „Frauenbildung und Frauenstudium“ für gleiche Bildungschancen von Frau und Mann gearbeitet. Die Chance, in der erstmals auch von Frauen gewählten Badischen Nationalversammlung an der neuen Verfassung mitzuwirken, versuchte sie genauso tatkräftig zu nutzen. Wie sie sich in ihrer 1948 veröffentlichten Autobiografie erinnerte, schickte sie nicht nur ihre Mitarbeiterinnen als Rednerinnen zu Wahlkampfveranstaltungen bis nach Konstanz und Lörrach: „Ich selbst reiste ebenfalls im Land herum mit wohlvorbereitenden Manuskripten in der Mappe.“

Die einzige Frau der DDP-Fraktion sammelte eindrückliche Erfahrungen mit ihren meist Zigarre rauchenden Kollegen: „Als ich zum ersten Mal im Fraktionszimmer erschien, richteten sich 24 Augenpaare auf eine Neuerscheinung, die von manchen ihrer Eigentümer denn doch als lästiger Eindringling in den männlichen Herrschaftsbereich angesehen wurde.“ Unvergesslich auch das Fest, das aus Anlass ihrer ersten Rede gehalten wurde: „Es erschien ein seit Jahren nicht mehr gesehener ländlicher Schinken, dessen bloßer Anblick scharfe Essbegier anreizte, dann duftender Kuchen aus den Händen einer Pfarrfrau, über die Schweizer Grenze verschobener echter Tee, Zigarren mit Leibbinden kamen zum Vorschein, auch das Blut der Erde, der Geist und Witz beflügelnde Wein. Die Fraktionsfrau durfte überdies für den zierlichen Schmuck der Tafel und Scherzverse sorgen. Dann begann ein Gelage, bei dem einigen der städtischen Hungerleider angesichts der Schinkenstücke auf ihrem Teller die Augen aus dem Kopf traten.“

Im Parlament ergriff die Abgeordnete Weber-Heidelberg noch mehrfach das Wort, fragte nach dem „Schutz der weiblichen Angestellten und Arbeiter gegen Erwerbslosigkeit“ oder referierte als Berichterstatterin über den „Ausschluss weiblicher Studierender vom Studium an der Universität“. Im Oktober 1919 beendete Marianne Weber bereits vorzeitig ihre eigene Politikerinnenkarriere: Sie folgte ihrem Mann Max, der eine Berufung an die Universität München erhalten hatte. Aber dort zog sie sich nicht ins Privatleben zurück, sondern übernahm den einflussreichen Vorsitz des Bundes deutscher Frauenvereine.


Zum Weiterlesen und -forschen:

/// Am 19. Januar decken wir ein neues Kalenderblatt auf. Eine Gemeinde lässt sich „ihren“ Pfarrer nicht nehmen.

 

 

Erste Wahl (Teil 2) – die wilden 13 und das Frauenwahlrecht

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12. Januar 1919 | Genau einen Monat nach Verkündigung des Frauenwahlrechts folgte auch in Württemberg die Premiere für die Frauen. „In großen Mengen kamen sie, allein und mit ihren Männern“, beobachtete die „Schwäbische Chronik“ am 12. Januar 1919 die Wahlen zur Württembergischen Landesversammlung in Stuttgart und fügte gönnerhaft hinzu: „Man las ihnen meist das Bewusstsein eines großen Augenblicks von den Zügen; sie fanden sich im Ganzen alsbald in die einfachen Förmlichkeiten der Wahlhandlung und gaben gewichtig ihren blauen Wahlbrief ab, auf dessen Stempel noch das „K.(önigliche) Ministerium des Innern“ prangte.

Nicht nur die Herren von der Presse mussten sich erst an den neuen Anblick in den Wahllokalen gewöhnen. Für die meisten Frauen selbst kam die schnelle Gleichstellung eher überraschend. In Württemberg hatte es nicht gerade eine starke und drängende Frauenbewegung gegeben. Erst kurz vor dem Krieg waren in Stuttgart, Ulm und Tübingen Ortsgruppen des „Württembergischen Vereins für das Frauenstimmrecht“ entstanden. Die meisten Frauen schienen sich mit einer stärkeren Beteiligung auf kommunaler Ebene zufrieden zu geben. Entsprechend bescheiden waren auch jetzt die Frauen auf den Wahllisten der Parteien vertreten. Gerade einmal 13 von 150 Sitzen in der verfassunggebenden Landesversammlung wurden an Frauen vergeben.

Aber in dieser 13er Gruppe befanden sich dafür höchst bemerkenswerte Politikerinnen. Die aus bester Familie stammende Zentrumsabgeordnete Amelié von Soden gehörte ebenso dazu wie die Sozialistin Clara Zetkin.

Herausragend waren auch die beiden Gründungsmitglieder der neuen liberalen Deutschen Demokratischen Partei (DDP), Mathilde Planck und Thekla Kauffmann, die sich beide bereits seit längerem für ein wirklich „allgemeines“ Wahlrecht eingesetzt hatten. Die 1861 in Ulm geborene Planck galt als eine der renommiertesten Köpfe der Frauen- und Friedensbewegung im Südwesten. In den 1920er Jahren engagierte sie sich zusätzlich bei der von ihr mitgegründeten Bausparkasse Wüstenrot.

Die am 18. Januar 1883 in Stuttgart zur Welt gekommene Thekla Kauffmann war die einzige jüdische Abgeordnete der Landesversammlung. Die Cousine von Otto Hirsch, maßgeblicher Mann beim Ausbau des Neckars und in der NS-Zeit heldenhafter Vorstand der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, blieb in der Frauenfrage aktiv. Im Juni 1920 vertrat sie Deutschland auf dem achten Kongress der „International Woman Suffrage Alliance“ in Genf, wo weiter für das Wahlrecht der Frauen gekämpft wurde. Nach dem Ausscheiden aus dem Parlament 1920 übernahm sie eine Abteilungsleitung im Landesarbeitsamt. Nach 1933 versuchte sie verzweifelt, jüdische Emigrantinnen und Emigranten zu unterstützen. Sie selbst konnte im April 1941 von Lissabon nach New York entkommen.


Zum Weiterlesen und -forschen:

/// Eine Politikerin spricht offen und frei. Mehr hierzu in unserem nächsten Kalendereintrag am 15. Januar.

Erste Wahl (Teil 1) – Maria Anna Beyerle und das Frauenwahlrecht

Ein Kommentar

5. Januar 1919 | Auch beim Frauenwahlrecht war Baden wieder ganz vorne. Na ja, fast. Wir wollen die Kleinen im Norden nicht völlig vergessen. Die beiden Freistaaten Mecklenburg-Strelitz und Braunschweig (die es wirklich gab!) ließen ihre Frauen bei den Wahlen am 15. und 22. Dezember 1918 noch einen Tick schneller mitmachen. In Baden wurde erst am 5. Januar 1919 die Badische Nationalversammlung gewählt, die dem Land nach der Novemberrevolution und der Abdankung des Großherzogs eine neue Verfassung geben sollte. Erstmals durften die Frauen auf Landesebene wählen. Als eines der ersten Ergebnisse der Revolution hatte in Berlin der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 das Frauenwahlrecht verfügt: „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystem für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.“

In Baden machten die Frauen eifrig Gebrauch davon. Die hohe Gesamtwahlbeteiligung von 88 % der Wahlberechtigten verdankte sich wesentlich ihnen. Die Premiere des aktiven Wahlrechts gelang also eindrucksvoll – beim passiven Wahlrecht sah es hingegen schon damals nicht so gut aus. Von den 107 Abgeordneten waren gerade einmal neun weiblich. Die katholische Zentrumspartei und die Sozialdemokraten hatten jeweils vier Parlamentarierinnen in ihren Reihen, die liberale Deutsche Demokratische Partei (DDP), mit immerhin 22 % der Stimmen, entsandte nur eine einzige Frau.

Marianne Bayerle
Maria Anna Bayerle (Bildnachweis: Generallandesarchiv Karlsruhe 231 Nr. 2937 (833); bearb.: HdGBW)

Eine dieser Pionierinnen war Maria Anna Beyerle. Die 1882 in Konstanz geborene Lehrerin hatte sich führend bei karitativen Organisationen und beim Verein Katholischer Deutscher Lehrerinnen engagiert und dabei genügend Erfahrungen für eine politische Karriere gesammelt. Als Zentrums-Abgeordnete für den Wahlkreis Konstanz widmete sie sich in der verfassung-gebenden Versammlung und später im Badischen Landtag vor allem bildungs- und sozialpolitischen Themen. Sie schied 1928 aus dem Landtag, um höhere Funktionen an verschiedenen Schulen in Karlsruhe, Freiburg und Konstanz übernehmen zu können. Nach dem Zweiten Weltkrieg zählte sie in Konstanz zu den Gründungsmitgliedern der Badisch Christlich-Sozialen Volkspartei (BCSV), dem Vorläufer der CDU in Südbaden. Von 1947 bis 1952 gehörte sie dem Badischen Landtag in Freiburg an – als einzige Frau in ihrer Fraktion.


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Die Basis der Freiheit – die Verkündung der Grundrechte

Ein Kommentar

27. Dezember 1848 | Sie gehören zu den Losern der deutschen Geschichte. Die Revolutionäre von 1848 sind an allem schuld. Wegen ihrer Unfähigkeit entstand der deutsche Obrigkeitsstaat, durfte die Arbeiterklasse nicht ihre Diktatur errichten, musste die Weimarer Republik scheitern und konnte Hitler ungestört sein Massenmorden durchführen. Für den Klimawandel sind sie vermutlich auch verantwortlich.

Des Volkes Stimme | Die Basis der Freiheit – die Erklärung der Grundrechte

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Okay, die 48er haben keine „richtige“ Revolution gemacht, der preußische König behielt seinen Kopf und auch sonst floss einfach zu wenig Blut (das machten die Franzosen und vor allem die Russen viel besser). Aber in einer wahrhaftig nicht einfachen Situation (in kürzester Zeit „Deutschland“ erfinden und dann auch noch freiheitlich ausgestalten!), erreichten sie gar nicht so wenig. Zu den unbestrittenen Erfolgen der Abgeordneten der Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche (die keineswegs nur Professoren waren, die nur endlos redeten) zählt die „Verkündung der Grundrechte des deutschen Volkes“. Die Rechte, die Reichsverweser Erzherzog Johann am 27. Dezember 1848 unterzeichnete, sind bis heute grundlegend für unsere Freiheitsrechte. So fortschrittlich die badische Verfassung von 1818 und die württembergische Verfassung von 1819 auch in vielen Punkten waren – die Grundrechte der Paulskirche brachten eine neue, bis dahin in den deutschen Staaten nicht gekannte Qualität: Sie beseitigten die immer noch vorhandene Vorrechte des Adels und proklamierten eine Gesellschaft freier Bürger. Hier bekam die deutsche Geschichte ihren Tag, der sich auf Augenhöhe mit der französischen Menschenrechtserklärung von 1789 befindet.

Direkt daran beteiligt war übrigens ein Heidelberger Professor (!), der aus Stuttgart stammte. Robert Mohl hatte bereits mit anderen Köpfen aus dem Südwesten wie Friedrich Daniel Bassermann und Karl Theodor Welcker ab dem 24. Mai 1848 im Verfassungsausschuss die grundlegende Arbeit an den Fundamenten eines Rechtsstaats begonnen. Dort wurde auch der passende Begriff „Grundrechte“ erfunden. Als Justizminister der deutschen Zentralregierung setzte Mohl nach Erzherzog Johann seine Unterschrift unter die Grundrechte.

In Württemberg wurden die Grundrechte bereits dem Regierungsblatt vom 31. Dezember 1848 beigelegt. Und Württemberg blieb der schnellste Staat: Ab dem 17. Januar 1849 hatten die Grundrechte für das Königreich verbindende Kraft. Baden folgte einen Tag später. Aber wichtige Staaten wie Österreich, Preußen, Bayern oder Hannover verweigerten die Verkündung. Damit nahmen sie das weitere Schicksal der Grundrechte bereits vorweg. Am 23. August 1851 beschloss die nachrevolutionäre Bundesversammlung ihre Aufhebung – ein rabenschwarzer Tag in der deutschen Geschichte.


/// Kurz vor Jahresschluss noch etwas lesen? Gerne doch! Unser nächster Eintrag am 31. Dezember widmet sich einer Stuttgarter Bücherschmiede!

Hürden nehmen – Volksentscheide und -abstimmungen werden einfacher

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25. November 2015 | Sie sitzen morgens am Frühstückstisch und hören Rio Reiser singen, was er machen würde, wenn er König von Deutschland wäre: „Die Socken und die Autos dürften nicht mehr stinken!“ Er spricht Ihnen aus dem Herzen und sofort würden Sie Rio I. als Monarchen akzeptieren, wenn er nicht schon längst tot wäre; so tot wie Ihre Hoffnung auf geruchsfreie Straßen und Wohnzimmer? Nicht unbedingt: Bleiben Sie demokratisch gesinnt und schauen Sie in die Landesverfassung. Bereits in der ersten Fassung des Dokuments von 1953 regelten die Paragrafen 59 und 60, wie direkte Demokratie über Volksbegehren und Volksabstimmung ausgeübt werden konnten.

Volksbegehren, Volksabstimmung
Stinkende Autos und Socken? Ein Volksbegehren und eine Volksabstimmung könnten Abhilfe schaffen! (Collage: Hemberger)

Theoretisch, denn die Hürden waren hoch, sogar die höchsten in den alten Bundesländern. Ein Sechstel der Bevölkerung musste innerhalb von zwei Wochen auf Sammellisten ihre Unterstützung für ein Volksbegehren zum Ausdruck bringen. Dementsprechend zahnlos war dieses Verfahren. Ein erfolgreiches Volks-begehren zur Auflösung des Landtags in Folge der heftig diskutierten Gebietsreformen im Jahre 1971 blieb die absolute Ausnahme. Die Volksabstimmung über das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ wurde von der damaligen grünen-roten Landesregierung gestartet.

Sie wollen noch immer gegen stinkende Socken und Autos gesetzlich vorgehen? Was Sie tun können, verrät Ihnen die Landesverfassung in der geänderten Form vom 25. November 2015. Eine Möglichkeit ist der sogenannte Volksantrag, bei dem Sie innerhalb eines Jahres 0,5 % der wahlberechtigten Baden-WürttembergerInnen dazu bringen müssen, für Ihr Anliegen zu unterschreiben. Der Landtag muss sich sodann mit dem Thema beschäftigen und – wenn Sie einen Gesetzesentwurf eingereicht haben – über diesen abstimmen. Wird er abgelehnt, können Sie einen Volksentscheid beantragen. Das hätten Sie auch sofort machen können, doch müssen Sie sich hierfür stärker ins Zeug legen. Schreiben Sie nicht irgendwas, sondern einen handfesten Gesetzesentwurf mitsamt Begründung.  Anschließend müssen Sie 10.000 Unterschriften für den Zulassungsantrag sammeln und es bleiben Ihnen sechs Monate Zeit, 10 % der Wahlberechtigten vom „Anti-Socken-und-Autogestank-Gesetz“ zu überzeugen. Erfolg gehabt? Klasse, nun stimmt der Landtag über den Entwurf ab. Wird er abgelehnt, kommt es zur Volksabstimmung, bei der wiederum 20 % der Wahlberechtigten teilnehmen und Ihren Vorschlag mehrheitlich zustimmen müssen.

Fazit: Direkte Demokratie lässt Sie durchatmen und hält fit.


Zum Weiterlesen und -forschen:

/// Morgen läuten im Onlinekalender die Hochzeitsglocken. Feiern Sie mit!

 

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