Eine Powerfrau für Württemberg-Baden – Anna Haag und die Hausfrauenarbeit

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24. November 1946 | Die Hausfrauenarbeit steht in schlechtem Ruf. Die Männer wollen sie noch immer nicht machen (schließlich handelt es sich ja um „Frauenarbeit“), und auch die Frauen, die sie auch dann noch machen müssen, wenn sie selbst schon längst erwerbstätig sind, zeigen sich auch zunehmend weniger begeistert von ihr. Das war einmal anders. Früher, als natürlich alles besser war, hatte sie zumindest eine mächtige Fürsprecherin: die SPD-Politikerin Anna Haag.

Für die am 10. Juli 1888 in Althütte im Welzheimer Wald geborene Haag begann die politische Mitverantwortung der Frauen nirgendwo anders als Zuhause: In der Hausfrauenarbeit gehe es „um nichts Geringeres (…) als um die Gestaltung unseres irdischen Lebens, um Wohnen und Essen, um Arbeit und Lohn, um Schule und Erziehung, um Frau und Beruf, (…) um Krieg und Frieden“ (zitiert nach Annette Kuhn, Frauen in der deutschen Nachkriegszeit, Bd. 2, Düsseldorf 1986, S. 158). Für Haag war es eine zentrale Lehre aus der NS-Zeit, dass die patriarchale Ehe und Familie dringend verändert werden mussten, um obrigkeitsstaatliche Verhaltensmuster endgültig zu durchbrechen.

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Haag selbst verwirklichte dafür einen Meilenstein. Als Mitglied der Verfassungsgebenden Versammlung für das in der amerikanischen Besatzungszone neu entstandene Land Württemberg-Baden sorgte sie maßgeblich für Artikel 16: „Die der Familie gewidmete häusliche Arbeit der Frau wird der Berufsarbeit gleich geachtet.“ Und auch der darauf folgende Satz hatte es in sich: „An dem während der Ehe erworbenen Vermögen soll der Frau ein güterrechtlicher Anteil zustehen.“ Damit konnte das uneingeschränkte Verfügungsrecht des Mannes über das Ehevermögen abgeschafft werden. Haag setzte sich entsprechend vehement für die Annahme der Verfassung in der am 24. November 1946 durchgeführten Volksabstimmung ein. Bei einer Wahlbeteiligung von knapp 72 Prozent stimmten 69 % dafür, 10 % lehnten ab und 21 % konnten keinen gültigen Stimmzettel abgeben – auch Demokratie musste erst einmal gelernt werden.


Zum Weiterlesen und -forschen:

  •  Anna Haag: Leben und gelebt werden. Erinnerungen und Betrachtungen, Tübingen 2003 [Autobiografie].
  • LpB: Lebensgeschichte.

/// Volksabstimmungen und ihre hohen Hürden sind morgen unser Thema!

Was steht drin? – das Quiz zur Verfassung von Baden-Württemberg

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19. November 1953 | Wer kennt eigentlich die 94 Artikel der Landesverfassung von Baden-Württemberg, die am 19. November 1953 in Kraft trat? Haben Sie die schon einmal gelesen? Dann dürfte unser kleines Quiz ja kein Problem sein. Es ist ganz einfach: Welcher Artikel steht wirklich in der Landesverfassung?


Zum Weiterlesen und -forschen:

/// Am 24. November steht eine weitere Landesverfassung zur Abstimmung.

Ein mutiges Nein – Hermann Person und die Landesverfassung

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11. November 1953 | Dieser Mann traute sich etwas. Als am 11. November 1953 in der Verfassunggebenden Landesversammlung von Baden-Württemberg über die neue Landesverfassung abgestimmt wurde, sagte er Nein. Er war nicht ganz allein – die vier Delegierten der KPD versagten ebenfalls ihre Zustimmung. Aber Dr. Hermann Person, Regierungsrat in Freiburg, war alles andere als ein Kommunist: Er war Mitglied der CDU.

Dr. Hermann Person
Er hatte etwas gegen fehlende Bürgerbeteiligung: Dr. Hermann Person (Bildnachweis: Haupstaatsarchiv Stuttgart, Sign. LA 3/210 Bü 278; Einfärbung: HdGBW/Hemberger)

Er habe mit Nein gestimmt, „da die Verfassung nicht dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden wird“, begründete Person seine Ablehnung: „Ich halte die Forderung nach einer Volksabstimmung (…) für eine elementare demokratische Forderung.“ Schließlich seien die Verfassungen der drei in den neuen Südweststaat aufgegangenen Länder Württemberg-Baden, Baden und Württemberg-Hohenzollern durch Volksabstimmungen legitimiert worden. Und dann hatte Person noch ein besonderes Beispiel parat: Obwohl die badische Verfassung von 1919 von der Karlsruher Nationalversammlung einstimmig angenommen worden war, sei sie dem Volk vorgelegt worden. Nur das Außerkraftsetzen der Verfassung durch die Gleichschaltungsgesetze in der NS-Zeit seien „der bisher einzige vom Volk nicht bestätigte Eingriff in die badische Verfassungsgeschichte seit 1919.“ Ähnlich argumentierten auch die KPD-Mitglieder, die überdies fehlende Möglichkeiten zu Volksbegehren in der Landesverfassung ankreideten.

Auch im weiteren Verlauf seiner politischen Karriere bewahrte sich Person einen eigenen Kopf. Als Freiburger Regierungspräsident setzte sich der überzeugte Südbadener ab 1967 nicht nur für die Wirtschaftsförderung und den Ausbau von Verkehrswegen ein. Er knüpfte auch sehr früh Kontakte zu den Nachbarn auf der anderen Rheinseite oder stoppte für den Umweltschutz mehrfach umstrittene Bauvorhaben. Selbst nach seiner Pensionierung forderte Person als Präsident des Schwarzwaldvereins weiterhin eine umfangreiche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.


Zum Weiterlesen und -forschen:

/// Alle Räder stehen still … Halt: Unser OnlineKalender bringt morgen auf jeden Fall ein neues Blatt über einen bemerkenswerten Streik.

1918, der Südwesten erhebt sich (Teil 4) – Badens provisorische Regierung

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 10. November 1918 | Stuttgart und Friedrichshafen hatten stark vorgelegt: Mit Generalstreik und der frühen Bildung von Arbeiter- und Soldatenräten am 4./5. November stand Württemberg in erster Reihe des revolutionären Geschehens von 1918. Verschlief Baden die Veränderungen? Natürlich nicht: Am 8. November fanden sich in den badischen Garnisonsstädten Lahr und Offenburg erste Soldaten in Räten zusammen; über den Rüstungswerken in Karlsruhe hatten Arbeiter rote Fahnen gehisst. Kern der Krise, in der „das Alte stirbt und das Neue nicht zur Welt kommen kann“ (Antonio Gramsci) war die Frage, welche Institution in Zukunft die Regierungsmacht ausüben darf und wer sie dazu berechtigt.

Zwei Tage darauf wurde eine doppelte Lösung auf die Frage gefunden. Der Arbeiter- und Soldatenrat Mannheim rief die „Sozialistische Republik Baden“ aus. Weiter in Süden wandte sich der Karlsruher Soldaten- und Arbeiterrat (SAR) an die Bevölkerung der badischen Residenzstadt:

„Eine neue Zeit der Freiheit ist angebrochen. Lasst uns ihrer würdig sein. […] Haltet zu ihm [dem SAR], vertraut ihm. Sorgt selbst für Ruhe und Ordnung, die unbedingt im Interesse der Allgemeinheit gewahrt werden muss.“

Bei Gewalttätigkeiten wurden standrechtliche Erschießungen angedroht. So weit kam es aber nicht: Dass die Revolution im Südwesten weitgehend friedlich verlief, liegt auch in der historisch gemäßigten Einstellung der Sozialdemokraten begründet, die in Baden ab 1905 eng mit den Liberalen zusammengearbeitet hatten und 1918 einen erheblichen Teil der Mitglieder in lokalen Räten stellten. Radikale Kräfte wie die Unabhängige Sozialdemokratische Partei (USPD) hatten es schwer, ihrer Meinung Gehör zu verschaffen.

Die vorläufige Volksregierung Badens nimmt Platz (Generallandesarchiv Karlsruhe, Nachlaß Geis, Nr. 1)
Die vorläufige Volksregierung Badens nimmt Platz (Generallandesarchiv Karlsruhe, Nachlaß Geis, Nr. 1)

In Karlsruhe arbeiteten SAR und Wohlfahrtsausschuss, ein Zusammenschluss verschiedener Parteien, eng zusammen und fanden sich am 10. November zu einer provisorischen Regierung zusammen. Vorsitzender wurde der SPD-Mann Anton Geiß. Großherzog Friedrich II. von Baden blieb nichts anderes übrig, als ohnmächtig zu akzeptieren, was er nicht mehr ändern konnte. Fünf Sozialdemokraten, zwei USPD-Mitglieder, zwei Zentrums-Mitglieder sowie jeweils ein Mitglied der Fortschrittlichen Volkspartei und der Nationalliberalen Partei stellten die Minister. Schon in ihrer ersten Bekanntmachung kündigten sie an, das Volk über die zukünftige Staatsform, Monarchie oder Republik, abstimmen zu lassen.

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Am Folgetag forderte der eigenmächtig handelnde Matrose Heinrich Klumpp den „größten Lump von Baden“, Großherzog Friedrich II., zum Thronverzicht auf und feuerte mit einigen Begleitern auf die Fassade des Karlsruher Schlosses. Eingeschüchtert verließ der Monarch die Stadt, auf den Thron verzichtete er aber erst am 22. November.

Parlamentarische Republik oder Räterepublik: Diese Frage sollte nicht nur in Baden die kommenden Monate beherrschen.


Zum Weiterlesen und -forschen:

  • Martin Furtwängler (Bearb.): Die Protokolle der Regierung der Republik Baden, Bd. 1: Die provisorische Regierung November 1918 – März 1919 (= Kabinettsprotokolle von Baden und Württemberg 1918-1933 Teil I, Bd. 1), Stuttgart 2012.
  • Markus Schmidgall: Die Revolution 1918/19 in Baden, Karlsruher 2012 [Digitalisat des KIT].

/// Morgen steht ein gewichtiges „Nein“ im Mittelpunkt!

„Schweineglück“ – Die badischen Direktwahlen von 1905

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19. Oktober 1905 | Großblock gegen Zentrum. Nicht auf dem Fußballplatz, sondern an der Wahlurne entschied sich im Oktober 1905 dieses badische Heimspiel. Die wahlrechtlichen „Spielregeln“ waren im Vorjahr geändert worden: Statt über Wahlmänner konnten die Badener nun direkt entscheiden, wer sie als Abgeordnete in der Zweiten Kammer vertreten sollte.

Des Volkes Stimme | „Schweineglück“ – Die badischen Wahlen von 1905

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Am 19. Oktober war es soweit: Mit rund 42% gewann die katholische Zentrumspartei vor den Nationalliberalen (30%) und der SPD (17%). Die notwendige Stichwahl in einigen Wahlbezirken drohte für die unterlegenen Parteien zum Debakel zu werden und dem Zentrum die absolute Mehrheit einzubringen. In der Not fanden sich die Sozialdemokraten mit den Nationalliberalen, den Demokraten und den Freisinnigen zum Wahlbündnis „Großblock“ zusammen. Mit Erfolg: 24 Abgeordnetensitze konnten die beteiligten Parteien am 28. Oktober holen, sodass das Zentrum mit 28 Abgeordneten zwar stärkste Kraft, die Nationalliberalen (23 Sitze), die Demokraten (5), die Freisinnigen (1) und die SPD (12) jedoch gemeinsam die politischen Entscheidungen in der Zweiten Kammer maßgeblich bestimmen konnten. Eine Liebeshochzeit war es dennoch nicht: Immer wieder kam es zu Streit über das Landesbudget, und auch innerhalb der SPD brachen trotz der allgemeinen reformorientierten Haltung der badischen Genossinnen und Genossen vermehrt Flügelkämpfe aus. 1913 zerbrach die Zweckgemeinschaft endgültig.


Direkt gewählt: Die Zweite Kammer Badens 1905
Direkt gewählt: Die Zweite Kammer Badens 1905 (Graphik: HdGBW/Hemberger).

Bürger in die Verwaltung! – die badische Verwaltungsreform von 1863

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5. Oktober 1863 | Bürgerbeteiligung kann staubtrocken sein. Die Einführung von „Bezirksräten“ und „Kreisversammlungen“ klingt wahrlich nicht aufregend. Und doch verbirgt sich hinter dem am 5. Oktober 1863 von Großherzog Friedrich unterzeichnetem Gesetz zur „Organisation der inneren Verwaltung“ eine (kleine) Revolution in Baden: Die Übertragung von Teilen der Verwaltung auf die Bürgerschaft.

(Vorsicht, die folgenden Zeilen sind nur für echte VerwaltungsliebhaberInnen oder Beteiligungsprofis geeignet:)

Den aus echten Bürokraten bestehenden Bezirksämtern wurde jeweils ein Bezirksrat zur Seite gestellt, der aus sechs bis neun Bürgern (!) bestehen sollte. Die ehrenamtlichen Bezirksräte erhielten ihr Mandat jedoch nicht direkt vom Wahlvolk, sondern von den ebenfalls neuen Kreisversammlungen (die wiederum gewählt wurden). Wer Bezirksrat werden wollte, benötigte schlicht „Kenntnisse, Tüchtigkeit und Gemeinsinn“ – für die Teilhabe schien also nicht jedermann (es ging natürlich nur um Männer) geeignet zu sein. Mitsprache bei öffentlichen Baumaßnahmen oder der Verleihung von Gewerbekonzessionen – das sollte der Stoff für die Bezirksräte sein. Überraschenderweise wurden sie auch zur ersten Instanz der Rechtspflege in öffentlichen Streitfällen erklärt. Die Kreisversammlungen bekamen zudem Zuständigkeiten bei den Finanzen der Kreise, dem Straßenbau oder auch bei der Armenfürsorge zugewiesen. Und: Eine ganze Ebene der Verwaltung wurde dafür abgeschafft, die seitherigen Kreisregierungen entfielen.

Grimmig, wenn man den Gesetzestext nicht liest: August Lamey. Bildnachweis: MARCHIVUM, Mannheim
Grimmig, wenn man den Gesetzestext nicht liest: August Lamey (Bildnachweis: MARCHIVUM, Mannheim).

Die Hoffnungen der von August Lamey angeführten liberalen Reformer waren gewaltig: Das „Selbstgefühl der Bürger und die Lust an Besorgung ihrer eigenen Angelegenheiten“ sollten erweckt werden.

Vielleicht ist die Lektüre von diesem Gesetz auch heute noch spannend.

 

 

 

 


Zum Weiterlesen und -forschen:

  •  Rüdiger von Krosigk: Bürger in die Verwaltung! Bürokratiekritik und Bürgerbeteiligung in Baden. Zur Geschichte moderner Staatlichkeit im Deutschland des 19. Jahrhunderts, Bielefeld 2010.

|||  Bürgerbeteiligung – Sie verstehen nur Bahnhof? Nicht schlimm, unser nächster Eintrag am 12. Oktober lässt Sie nicht dumm dastehen !

Dr. K. hat es geschafft – das Gesetz zur Gleichstellung der Juden in Baden

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4. Oktober 1862 | Dr. K. aus K. hatte es geschafft: Student der Rechtswissenschaften in Heidelberg und München, anschließend Rechtsanwalt, der unter anderem einen Revoluzzer vor der Todesstrafe bewahren konnte. Auch politisch lief es für K. rund, konnte er doch als Liberaler einen Posten als Abgeordneter in Karlsruhe erkämpfen. Und doch grübelte Dr. K.: Wie viel einfacher wäre es gewesen, wenn ich nicht als Jude geboren worden wäre?

Portrait Rudolf Kusels (Bildnachweis: Bestand Stadtarchiv Karlsruhe 8/PBS III 843)

Am 25. April 1862 berieten die Abgeordneten der Zweiten Kammer des Großherzogtums Badens das „Gesetz über die bürgerliche Gleichstellung der Israeliten“. Dr. Rudolf Kusel aus Karlsruhe ergriff das Wort: „Nicht als Jude, sondern als Abgeordneter spreche er. […] Die Juden sind keine Fremdlinge, wie behauptet wurde; […] sie erkennen kein anderes Vaterland an, als Deutschland. Sie verlangen keine Gnade, nur Gerechtigkeit […]. Die badische Kammer wird heute […] es aussprechen, dass in diesem gesegneten Lande wegen seines Glaubens Niemand in seinem bürgerlichen Rechte beschränkt, Niemand mehr unfrei sein soll.“

Vor dem „Konstitutionsedikt“ von 1809 war es den badischen Juden als „Schutzbürger“ sogar verboten, ihren Wohnort frei zu wählen. Nun wurden ihnen erste Bürgerrechte zugesprochen, sie durften ab 1848 in den Staatsdienst eintreten und als Abgeordnete gewählt werden. Jedoch zog erst im Jahre 1861 Dr. Kusel als erster jüdischer Abgeordnete in die Zweite Kammer ein. Am 4. Oktober 1862 unterzeichnete Großherzog Friedrich das maßgeblich vom liberalen Staatsminister August Lamey erarbeitete Gleichstellungsgesetz. Damit erhielten die badischen Juden sämtliche gemeindebürgerlichen Rechte zugesprochen, die ihnen bis dato verwehrt geblieben waren, beispielsweise die Armenversorgung durch die Gemeinde.

So wurde aus Dr. K. der badische Bürger Dr. Rudolf Kusel.


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/// Bereits morgen folgen das nächste Onlinekalenderblatt und noch mehr Bürgerrechte.

Die „Forderungen des Volkes“ – die Versammlung im Offenburger Gasthaus Salmen

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12. September 1847 | Mit einem lauten „Ja“ stimmten rund 900 Menschen im Gasthaus Salmen den 13 „Forderungen des Volkes“ zu. Der Landtagsabgeordnete Friedrich Hecker hatte zuvor verlesen, was er mit dem Mannheimer Journalisten Gustav Struve als Programm für die „entschiedene“ Opposition entworfen hatte: die Rücknahme aller Einschränkungen der Verfassung – volle Presse-, Gewissens- und Lehrfreiheit, sowie persönliche Freiheit – und gleichzeitig deren Weiterentwicklung.

Des Volkes Stimme | Die "Forderungen des Volkes" - Versammlung im Offenburger Gasthaus Salmen 1847

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Zu den liberalen Grundrechten sollten soziale und demokratische Forderungen treten: Beteiligung der Bürger an der Rechtsprechung, „volkstümliche Wehrverfassung“, progressive Einkommenssteuer, eine nationale Volksvertretung, Ausgleich des „Missverhältnisses zwischen Arbeit und Kapital“ und „Selbstregierung des Volkes“ anstelle der Beamtenherrschaft. Damit waren fast alle wesentlichen Forderungen der wenige Monate später beginnenden Revolution vorweggenommen. Nur ein wichtiger Punkt fehlte noch: Das Wahlrecht für alle blieb unerwähnt.

Wir danken dem Kulturbüro sowie dem Stadtarchiv Offenburg für die gute Zusammenarbeit.


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||| Der nächste Eintrag erscheint am 16. September. Bleiben Sie neugierig!

Der Gang nach Karlsruhe – der Protestmarsch der Boxberger zum Bundesverfassungsgericht

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29. August 1985 | Wer sich ungerecht behandelt fühlt, zieht letztlich vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das nahmen die Boxberger Bäuerinnen und Bauern wörtlich und machten sich zu Fuß auf den 130 Kilometer langen Weg. Dass sie ihr fruchtbares Ackerland im Main-Tauber-Kreis für eine Teststrecke von Daimler-Benz hergeben sollten, wollte ihnen nicht in den Kopf. Wie ihre Vorfahren von der Bundschuh-Bewegung kämpften sie für ihr Recht – doch statt auf Sensen setzten sie auf eine durch viele Spenden ermöglichte Klageschrift. Die rund 200 TeilnehmerInnen konnten diese am 2. September 1985 dem Gericht übergeben. Fast zwei Jahre später untersagte das Verfassungsgericht die geplante Enteignung der Bauern.

Des Volkes Stimme | Der Protestmarsch der Boxberger zum Bundesverfassungsgericht 1985

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Beteiligung ohne Siegel – die Badische Verfassung von 1818

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22. August 1818 | Eine Verfassung ohne prächtige Urkunde? Ohne Siegel? Ohne richtige Unterschrift? Tatsächlich setzte Großherzog Karl in Bad Griesbach lediglich sein Namenskürzel unter den noch mit Korrekturen versehenen letzten Entwurf der 83 Paragraphen. Das Werk der Beamten bedeutete jedoch einen Meilenstein der politischen Beteiligung. Nur in Baden sollte die vorgesehene Zweite Kammer des Landtags vollständig aus gewählten Vertretern des Volkes bestehen. Immerhin rund 70 % der über 25-jährigen Männer durften wählen. Und besonders bemerkenswert und keineswegs selbstverständlich: Jede Stimme zählte gleich viel.

Des Volkes Stimme | Beteiligung ohne Siegel - die Badische Verfassung von 1818

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