Gegen den Beamtenstaat – Friedrich List und die Reutlinger Petition

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28. Januar 1821 | Dieser Abgeordnete hatte keine Zeit zu verlieren. Die Krise im Land war zu groß, seine Anliegen duldeten keinen Aufschub. Erst am 4. Dezember 1820 war der 30-jährige Friedrich List in einer Nachwahl in die Württembergische Zweite Kammer gewählt worden und schon am 13. Dezember hielt er im Landtag eine große Rede zur verfehlten Handels- und Gewerbepolitik. Bei den Wählern in seiner Geburtsstadt Reutlingen kam er damit glänzend an. Eine Woche nach seiner Rede übergaben sie ihm eine Aufstellung ihrer Beschwerden. List machte daraus eine umfassende Eingabe an den Landtag und ließ Mitte Januar in Stuttgart gleich 644 Exemplare davon drucken: Die Reutlinger Petition sollte im ganzen Königreich gelesen werden.

Bereits der Anfang des Textes war furios:

„Ein oberflächlicher Blick schon auf die inneren Verhältnisse Württembergs muss den unbefangenen Beobachter überzeugen, dass die Gesetzgebung und Verwaltung unseres Vaterlandes an Grundgebrechen leiden, welche das Mark des Landes verzehren und die bürgerliche Freiheit vernichten.“

In diesem Stil setzte sich die Anklage fort:

„Wo man hinsieht, nichts als Räte, Beamte, Kanzleien, Amtsgehilfen, Schreiber, Registraturen, Aktenkapseln, Amtsuniformen, Wohlleben und Luxus der Angestellten bis zum Diener herab.“

Und die Bevölkerung müsse deren Ignoranz und Willkür ausbaden. Abhilfe sollte eine 40 Punkte umfassende Reform schaffen, darunter die Trennung von Verwaltung und Rechtsprechung, eine größere Mitsprache der Bürgerschaft, eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und eine Reduzierung der Beamtenschaft.

Seine Petition brachte die Staatsmacht in Rage: Friedrich List.
Seine Petition brachte die Staatsmacht in Rage: Friedrich List (Bildnachweis: Heimatmuseum Reutlingen, Einfärbung HdGBW/Hemberger).

Es kam, wie es kommen musste. Ein Mitarbeiter der Druckerei zeigte List an und die Staatsgewalt schlug mit aller Härte zu. List antwortete mit einer Rechtfertigungsschrift, die aber unverzüglich beschlagnahmt wurde. Rückendeckung erhielt er stattdessen aus Reutlingen. 145 Bürger bekräftigten am 28. Januar 1821 ihre Unterstützung für die Petition: „Unterzeichnete Bürger von Reutlingen erklären hiermit, dass es ihrem und vieler, ja wohl aller ihrer Mitbürger Wunsch und Willen gemäß war (…).“

List nutzte die Solidarität nichts. Der Landtag entzog ihm das Mandat, die Justiz verurteilte ihn „wegen Staatsverbrechen“, König Wilhelm kannte keinerlei Gnade und List musste nach einer vorläufigen Flucht fünf Monate lang Einzelhaft auf dem Hohenasperg erleiden, bevor er nach Amerika auswandern konnte.

Die Meinungsfreiheit, auf die sich List berief, war im Königreich nicht erwünscht.


Zum Weiterlesen und -forschen:

  • Stadt Reutlingen (Hg.): Friedrich List und seine Zeit. Nationalökonom-Eisenbahnpionier-Politiker-Publizist, 1789-1846, Reutlingen 1989.

/// Am 30. Januar stehen Unterschriften erneut im Mittelpunkt unserer Kalendereintrags.

Die Basis der Freiheit – die Verkündung der Grundrechte

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27. Dezember 1848 | Sie gehören zu den Losern der deutschen Geschichte. Die Revolutionäre von 1848 sind an allem schuld. Wegen ihrer Unfähigkeit entstand der deutsche Obrigkeitsstaat, durfte die Arbeiterklasse nicht ihre Diktatur errichten, musste die Weimarer Republik scheitern und konnte Hitler ungestört sein Massenmorden durchführen. Für den Klimawandel sind sie vermutlich auch verantwortlich.

Des Volkes Stimme | Die Basis der Freiheit – die Erklärung der Grundrechte

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Okay, die 48er haben keine „richtige“ Revolution gemacht, der preußische König behielt seinen Kopf und auch sonst floss einfach zu wenig Blut (das machten die Franzosen und vor allem die Russen viel besser). Aber in einer wahrhaftig nicht einfachen Situation (in kürzester Zeit „Deutschland“ erfinden und dann auch noch freiheitlich ausgestalten!), erreichten sie gar nicht so wenig. Zu den unbestrittenen Erfolgen der Abgeordneten der Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche (die keineswegs nur Professoren waren, die nur endlos redeten) zählt die „Verkündung der Grundrechte des deutschen Volkes“. Die Rechte, die Reichsverweser Erzherzog Johann am 27. Dezember 1848 unterzeichnete, sind bis heute grundlegend für unsere Freiheitsrechte. So fortschrittlich die badische Verfassung von 1818 und die württembergische Verfassung von 1819 auch in vielen Punkten waren – die Grundrechte der Paulskirche brachten eine neue, bis dahin in den deutschen Staaten nicht gekannte Qualität: Sie beseitigten die immer noch vorhandene Vorrechte des Adels und proklamierten eine Gesellschaft freier Bürger. Hier bekam die deutsche Geschichte ihren Tag, der sich auf Augenhöhe mit der französischen Menschenrechtserklärung von 1789 befindet.

Direkt daran beteiligt war übrigens ein Heidelberger Professor (!), der aus Stuttgart stammte. Robert Mohl hatte bereits mit anderen Köpfen aus dem Südwesten wie Friedrich Daniel Bassermann und Karl Theodor Welcker ab dem 24. Mai 1848 im Verfassungsausschuss die grundlegende Arbeit an den Fundamenten eines Rechtsstaats begonnen. Dort wurde auch der passende Begriff „Grundrechte“ erfunden. Als Justizminister der deutschen Zentralregierung setzte Mohl nach Erzherzog Johann seine Unterschrift unter die Grundrechte.

In Württemberg wurden die Grundrechte bereits dem Regierungsblatt vom 31. Dezember 1848 beigelegt. Und Württemberg blieb der schnellste Staat: Ab dem 17. Januar 1849 hatten die Grundrechte für das Königreich verbindende Kraft. Baden folgte einen Tag später. Aber wichtige Staaten wie Österreich, Preußen, Bayern oder Hannover verweigerten die Verkündung. Damit nahmen sie das weitere Schicksal der Grundrechte bereits vorweg. Am 23. August 1851 beschloss die nachrevolutionäre Bundesversammlung ihre Aufhebung – ein rabenschwarzer Tag in der deutschen Geschichte.


/// Kurz vor Jahresschluss noch etwas lesen? Gerne doch! Unser nächster Eintrag am 31. Dezember widmet sich einer Stuttgarter Bücherschmiede!

Bürger in die Verwaltung! – die badische Verwaltungsreform von 1863

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5. Oktober 1863 | Bürgerbeteiligung kann staubtrocken sein. Die Einführung von „Bezirksräten“ und „Kreisversammlungen“ klingt wahrlich nicht aufregend. Und doch verbirgt sich hinter dem am 5. Oktober 1863 von Großherzog Friedrich unterzeichnetem Gesetz zur „Organisation der inneren Verwaltung“ eine (kleine) Revolution in Baden: Die Übertragung von Teilen der Verwaltung auf die Bürgerschaft.

(Vorsicht, die folgenden Zeilen sind nur für echte VerwaltungsliebhaberInnen oder Beteiligungsprofis geeignet:)

Den aus echten Bürokraten bestehenden Bezirksämtern wurde jeweils ein Bezirksrat zur Seite gestellt, der aus sechs bis neun Bürgern (!) bestehen sollte. Die ehrenamtlichen Bezirksräte erhielten ihr Mandat jedoch nicht direkt vom Wahlvolk, sondern von den ebenfalls neuen Kreisversammlungen (die wiederum gewählt wurden). Wer Bezirksrat werden wollte, benötigte schlicht „Kenntnisse, Tüchtigkeit und Gemeinsinn“ – für die Teilhabe schien also nicht jedermann (es ging natürlich nur um Männer) geeignet zu sein. Mitsprache bei öffentlichen Baumaßnahmen oder der Verleihung von Gewerbekonzessionen – das sollte der Stoff für die Bezirksräte sein. Überraschenderweise wurden sie auch zur ersten Instanz der Rechtspflege in öffentlichen Streitfällen erklärt. Die Kreisversammlungen bekamen zudem Zuständigkeiten bei den Finanzen der Kreise, dem Straßenbau oder auch bei der Armenfürsorge zugewiesen. Und: Eine ganze Ebene der Verwaltung wurde dafür abgeschafft, die seitherigen Kreisregierungen entfielen.

Grimmig, wenn man den Gesetzestext nicht liest: August Lamey. Bildnachweis: MARCHIVUM, Mannheim
Grimmig, wenn man den Gesetzestext nicht liest: August Lamey (Bildnachweis: MARCHIVUM, Mannheim).

Die Hoffnungen der von August Lamey angeführten liberalen Reformer waren gewaltig: Das „Selbstgefühl der Bürger und die Lust an Besorgung ihrer eigenen Angelegenheiten“ sollten erweckt werden.

Vielleicht ist die Lektüre von diesem Gesetz auch heute noch spannend.

 

 

 

 


Zum Weiterlesen und -forschen:

  •  Rüdiger von Krosigk: Bürger in die Verwaltung! Bürokratiekritik und Bürgerbeteiligung in Baden. Zur Geschichte moderner Staatlichkeit im Deutschland des 19. Jahrhunderts, Bielefeld 2010.

|||  Bürgerbeteiligung – Sie verstehen nur Bahnhof? Nicht schlimm, unser nächster Eintrag am 12. Oktober lässt Sie nicht dumm dastehen !

Dr. K. hat es geschafft – das Gesetz zur Gleichstellung der Juden in Baden

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4. Oktober 1862 | Dr. K. aus K. hatte es geschafft: Student der Rechtswissenschaften in Heidelberg und München, anschließend Rechtsanwalt, der unter anderem einen Revoluzzer vor der Todesstrafe bewahren konnte. Auch politisch lief es für K. rund, konnte er doch als Liberaler einen Posten als Abgeordneter in Karlsruhe erkämpfen. Und doch grübelte Dr. K.: Wie viel einfacher wäre es gewesen, wenn ich nicht als Jude geboren worden wäre?

Portrait Rudolf Kusels (Bildnachweis: Bestand Stadtarchiv Karlsruhe 8/PBS III 843)

Am 25. April 1862 berieten die Abgeordneten der Zweiten Kammer des Großherzogtums Badens das „Gesetz über die bürgerliche Gleichstellung der Israeliten“. Dr. Rudolf Kusel aus Karlsruhe ergriff das Wort: „Nicht als Jude, sondern als Abgeordneter spreche er. […] Die Juden sind keine Fremdlinge, wie behauptet wurde; […] sie erkennen kein anderes Vaterland an, als Deutschland. Sie verlangen keine Gnade, nur Gerechtigkeit […]. Die badische Kammer wird heute […] es aussprechen, dass in diesem gesegneten Lande wegen seines Glaubens Niemand in seinem bürgerlichen Rechte beschränkt, Niemand mehr unfrei sein soll.“

Vor dem „Konstitutionsedikt“ von 1809 war es den badischen Juden als „Schutzbürger“ sogar verboten, ihren Wohnort frei zu wählen. Nun wurden ihnen erste Bürgerrechte zugesprochen, sie durften ab 1848 in den Staatsdienst eintreten und als Abgeordnete gewählt werden. Jedoch zog erst im Jahre 1861 Dr. Kusel als erster jüdischer Abgeordnete in die Zweite Kammer ein. Am 4. Oktober 1862 unterzeichnete Großherzog Friedrich das maßgeblich vom liberalen Staatsminister August Lamey erarbeitete Gleichstellungsgesetz. Damit erhielten die badischen Juden sämtliche gemeindebürgerlichen Rechte zugesprochen, die ihnen bis dato verwehrt geblieben waren, beispielsweise die Armenversorgung durch die Gemeinde.

So wurde aus Dr. K. der badische Bürger Dr. Rudolf Kusel.


Zum Weiterlesen und -forschen:

/// Bereits morgen folgen das nächste Onlinekalenderblatt und noch mehr Bürgerrechte.

Ein Lob auf die Provinz – die Revolution von 1848 in Sigmaringen

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26. September 1848 | Eine rote Fahne über Sigmaringen? Wer würde das Zeichen der Revolution an der oberen Donau vermuten? Sind Revolutionen nicht etwas für Großstädte? Und doch glückte den Hohenzollerinnen und -zollern am 26. September 1848 etwas, was in den Metropolen Berlin und Wien nicht gelang. Eine Volksversammlung setzte einen Sicherheitsausschuss ein, die Mitglieder des jüngst erst gegründeten Turnvereins holten sich Waffen. Den regierenden Fürsten Karl Anton packte so die Angst, dass er mitsamt seiner Regierung Reißaus nahm und an den Bodensee floh. Erst acht Monate später gelang den Badenern mit ihrem Großherzog dasselbe Kunststück. Ansonsten allerorten Fehlanzeige in deutschen Landen, die Fürsten blieben unbehelligt auf ihren Thronen. Wäre das Sigmaringer Vorbild doch nur öfter befolgt worden…

Geschenkt, dass Karl Anton am 10. Oktober im Geleitschutz von 2.000 bayerischen Soldaten in sein Schloss zurückkehrte. Ja, auch die Sigmaringer waren eher erschrocken über die Folgen ihres Mutes. Nicht mehr auszulöschen war aber, dass die Hohenzollern unmissverständlich die Forderung nach der „Freiheit des Volkes“ erhoben hatten.

Fahne der Sigmaringer Turngemeinde (Bildnachweis: Turnerbund 1848 e.V. Sigmaringen).

Karl Anton verstand diese Botschaft nur zu gut. Er zog die Konsequenzen und drängte den preußischen König dazu, seine Untertanen zu übernehmen, deren Geist er als „roh und hundsgemein“ einschätzte. Als Hohenzollern 1850 zu preußischem Staatsgebiet erklärt wurde, löste die neue Regierung in Sigmaringen sofort den rebellischen Turnverein auf und suchte dessen rote Fahne, die so augenfällig an den 26. September 1848 erinnerte. Doch die Turner versteckten sie als Rouleau getarnt in einer Werkstatt. Als der Verein 1862 wieder neu entstand, änderten sie auf der alten Fahne nur die Jahreszahl „1848“ in „1862“ um.

Im heutigen „Turnerbund 1848 e.V. Sigmaringen“ lebt bereits im Namen die Erinnerung an dieses demokratische Erbe fort. Und die Fahne ist ein großartiges Ausstellungsstück im Haus der Geschichte Baden-Württemberg.


Zum Weiterlesen und -forschen:

  • Maren Kuhn-Rehfus: Der Sigmaringer Turnverein und die Revolution von 1848, in: Hohenzollerische Heimat, Jg. 38 (1988), S. 41 – 44 [Digitalisat].

|||  Am 02. Oktober erscheint der nächste Eintrag. Es geht ins Grüne!

Spinner oder Visionär? – Gottlieb Rau und die Republik

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24. September 1848 | „Erhebt Euch im Namen Gottes für das Volk“. Am Sonntag, dem 24. September 1848, war für Gottlieb Rau der große Tag gekommen. Im Auftrag der Demokratie wollte er von Rottweil den „ganzen Schwarzwald“ zum Volksfest nach Cannstatt führen. Von Metzingen bis Hall rief er die Bürger auf, ebenfalls zu kommen. Auf dem Wasen sollte die Monarchie abgeschafft und die Volkssouveränität friedlich proklamiert werden.

Ausgerechnet dort, ein aberwitziger Plan!

Kaum aufgebrochen, schreckten seine Anhänger vor den Bajonetten des Königs zurück und kehrten schon in Balingen um. Angeblich sollen sie ihren Frust im Schnaps ertränkt haben.

Wollte der Monarchie Beine machen: Gottfried Rau (Bildnachweis: Grafische Sammlung, WLB Stuttgart).

Rau selbst zahlte einen hohen Preis für seinen Traum. Nach 28 Monaten Haft auf dem Hohenasperg wurde er 1851 zu 13 Jahren Zuchthaus verurteilt. Zwei Jahre später wurde er in die USA abgeschoben. In New York eröffnete der ehemalige Glasfabrikant einen Gasthof, der zur Anlaufstelle für notleidende deutsche Emigranten wurde. Ein amerikanischer Traum ohne Happy End – bereits 1854 starb Rau.

War er wirklich nur ein naiver Spinner?

Erst vor 20 Jahren änderte sich das Bild. Menschen wie der Historiker Paul Sauer oder Manfred Stingel vom Schwäbischen Albverein entdeckten einen „anderen“ Rau: einen christlich motivierten Vorkämpfer für soziale Rechte, einen wagemutigen Unternehmer, der mit seinen Innovationen Wohlstand schaffen wollte, einen Demokraten, der einem trägen Obrigkeitsstaat Beine machen wollte.

Rau war seiner Zeit voraus – ein Visionär für den Aufstieg Württembergs von einem Hunger leidendem Agrarland zu einer wohlhabenden Industrieregion.


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Eine Republik für drei Tage – Amalie und Gustav Struve in Lörrach

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21. September 1848 | Revolutionen machen ist Männersache, das ist viel zu gefährlich, viel zu brutal für Frauen – Gustav Struve kannte die Meinungen seiner Freunde nur zu gut. Seine Frau Amalie sollte nicht dabei sein. Struve zögerte. Die Ausrufung der Republik am 21. September 1848 in Lörrach musste erfolgreich sein. Die ganze Revolution drohte zu scheitern, die alten Kräfte drängten bereits zurück an die Macht. Jetzt oder nie! Amalie durfte dies nicht gefährden.

Von Anfang an hatten Amalie und Gustav Struve gemeinsam gekämpft: in den vielen Prozessen gegen Gustav in Mannheim, im Gasthaus Salmen in Offenburg, wo Amalie den „Forderungen des Volkes“ zujubelte, im April 1848, als in Freiburg der erste Aufstand zusammenbrach, oder im gemeinsamen Exil in Frankreich.

Des Volkes Stimme | Eine Republik für drei Tage - Amalie und Gustav Struve in Lörrach

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Jetzt in Lörrach musste Amalie zusehen, wie ihr Mann zur Tat schritt und unter der Parole „Wohlstand, Bildung und Freiheit für Alle“ ihr gemeinsames Programm verwirklichen wollte. Beamte wurden verhaftet, die Staatskassen beschlagnahmt, die Feudallasten der Bauern „sofort abgeschafft“ und dafür eine progressive Einkommenssteuer eingeführt.

Ihr erzwungenes Untätigsein erschien Amalie wie ein Zeichen dafür zu sein, warum alles zum Scheitern verurteilt war. In ihren „Erinnerungen“ schrieb sie zwei Jahre später über diesen Moment: „So lange selbst im Sturm der Revolution so viele Rücksichten auf hergebrachte Vorurteile genommen werden, wird das Joch der Tyrannei nicht gebrochen werden.“

Am 24. September endete das Unternehmen in Staufen im Kugelhagel der badischen Truppen. Die Struves wurden festgenommen.

(Bildnachweis: MARCHIVUM, Mannheim)


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||| Wir blättern weiter im Kalender: Am 24. September erscheint der nächste Eintrag.

Die „Forderungen des Volkes“ – die Versammlung im Offenburger Gasthaus Salmen

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12. September 1847 | Mit einem lauten „Ja“ stimmten rund 900 Menschen im Gasthaus Salmen den 13 „Forderungen des Volkes“ zu. Der Landtagsabgeordnete Friedrich Hecker hatte zuvor verlesen, was er mit dem Mannheimer Journalisten Gustav Struve als Programm für die „entschiedene“ Opposition entworfen hatte: die Rücknahme aller Einschränkungen der Verfassung – volle Presse-, Gewissens- und Lehrfreiheit, sowie persönliche Freiheit – und gleichzeitig deren Weiterentwicklung.

Des Volkes Stimme | Die "Forderungen des Volkes" - Versammlung im Offenburger Gasthaus Salmen 1847

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Zu den liberalen Grundrechten sollten soziale und demokratische Forderungen treten: Beteiligung der Bürger an der Rechtsprechung, „volkstümliche Wehrverfassung“, progressive Einkommenssteuer, eine nationale Volksvertretung, Ausgleich des „Missverhältnisses zwischen Arbeit und Kapital“ und „Selbstregierung des Volkes“ anstelle der Beamtenherrschaft. Damit waren fast alle wesentlichen Forderungen der wenige Monate später beginnenden Revolution vorweggenommen. Nur ein wichtiger Punkt fehlte noch: Das Wahlrecht für alle blieb unerwähnt.

Wir danken dem Kulturbüro sowie dem Stadtarchiv Offenburg für die gute Zusammenarbeit.


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||| Der nächste Eintrag erscheint am 16. September. Bleiben Sie neugierig!

Beteiligung ohne Siegel – die Badische Verfassung von 1818

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22. August 1818 | Eine Verfassung ohne prächtige Urkunde? Ohne Siegel? Ohne richtige Unterschrift? Tatsächlich setzte Großherzog Karl in Bad Griesbach lediglich sein Namenskürzel unter den noch mit Korrekturen versehenen letzten Entwurf der 83 Paragraphen. Das Werk der Beamten bedeutete jedoch einen Meilenstein der politischen Beteiligung. Nur in Baden sollte die vorgesehene Zweite Kammer des Landtags vollständig aus gewählten Vertretern des Volkes bestehen. Immerhin rund 70 % der über 25-jährigen Männer durften wählen. Und besonders bemerkenswert und keineswegs selbstverständlich: Jede Stimme zählte gleich viel.

Des Volkes Stimme | Beteiligung ohne Siegel - die Badische Verfassung von 1818

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